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- Geschrieben von Anja Nußbaum
Auf Nachfrage beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft gilt der 2. November 2018 als Antragsfrist für die Dürrehilfe. Dieser kann nicht verschoben werden, um eine fristgerechte Antragsbearbeitung durch die TAB und damit eine Auszahlung bis zum 31. Dezember zu gewährleisten. Ein Nachreichen von fehlenden Unterlagen ist jedoch unter folgenden Voraussetzungen möglich: 1.) Es erfolgt eine fristgerechte Antragstellung bis zum 2. November. 2.) Nachträglich können nur fehlende Unterlagen zur Prosperitätsprüfung (Anlage 6) eingereicht werden. 3.) Als spätester Termin zur Nachreichung der Anlage 6 gilt der 16. November. Später eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt. 4.) Das Nachreichen von fehlenden Unterlagen wird nur in begründeten Fällen akzeptiert. Dazu ist mit dem Antrag eine kurze formlose Begründung einzureichen. Weiterhin möchten wir auf die Aktualisierungen auf der Homepage der TAB zu den Häufig gestellten Fragen hinweisen. Nachzulesen unter https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Duerrehilfe-2018/.
Foto: Pixabay
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- Geschrieben von Katrin Hucke
Im Juni 2018 hat das Bundeskabinett Eckpunkte zum „Aktionsprogramm Insektenschutz“ beschlossen. Auf Grundlage der Eckpunkte hat das Bundesumweltministerium (BMU) konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet, die zum Ziel haben, das Insektensterben zu stoppen. In der Zeit vom 10. Oktober bis 7. November werden diese Vorschläge öffentlich zur Diskussion stellt. Jeder erhält auf der Homepage des BMU unter www.bmu.de/insektenschutz/ die Möglichkeit, die Vorschläge online zu bewerten und zu kommentieren. Es ist wichtig, dass sich auch möglichst viele Landwirte an dieser Diskussion beteiligen, um sicherzustellen, dass auch die Position der Landwirtschaft angemessen gehört wird.
Foto: Pixabay
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- Geschrieben von RA Martin Hirschmann / Michael König
Aus gegebenem Anlass warnen Thüringer Datenschützer vor aktuell versendeten Fax-Schreiben einer sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“ aus Oranienburg. Die darin genannte „Rechtspflicht“ zur Übersendung eines Formblattes oder sonstiger Auskünfte zum Datenschutz existiert nicht. Es handelt sich lediglich um ein verschleiertes „Angebot“ zum Abschluss eines Datenschutzvertrages. Wir empfehlen diese oder ähnliche Fax-Schreiben zu ignorieren.
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- Geschrieben von Anne Byrenheid
Judith Vogt ist Doktorandin an der Freien Universität Berlin im Fachbereich Veterinärmedizin. Sie beschäftigt sich in ihrer Doktorarbeit mit den Anforderungen, die moderne landwirtschaftliche Betriebe heute und zukünftig an ihre Tierärzte stellen. Immer häufiger erfordern spezialisierte Betriebe auch eine Spezialisierung ihrer Tierärzte. In diesem Zusammenhang setzt sich Vogt mit der Frage auseinander, ob ein „neuer Typ“ Tierarzt und eine spezialisierte Ausbildung nötig sind. Dazu steht auf der Homepage unter Service/Downloads/Downloadbereich Öffentlich/Sonstiges bis zum 31. November ein Fragebogen bereit, mit dessen Beantwortung Sie dazu beitragen können, dass die zukünftige Tierärzte in Ihrem Sinne besser ausgebildet werden.
Foto: J. Vogt
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- Geschrieben von Evelyn Zschächner, Heimische Landwirtschaft
Die Initiative Heimische Landwirtschaft hat mit dem Club Heimische Landwirtschaft ein neues Angebot für Verbraucherinnen und Verbraucher entwickelt. Nach dem Vorbild von Kundenbindungsprogrammen sollen damit Konsumenten und Landwirte näher zusammengebracht werden. Für einen Jahresbeitrag von 50 Euro erhalten Club-Mitglieder zwei Mal pro Jahr ein kulinarisches Genusspaket mit weiterführenden Informationen zu den Produkten und den Herstellern sowie Einladungen zu Veranstaltungen und Besuchen bei Landwirtschaftsbetrieben. Zusätzlich können sie beim Kauf von Lebensmitteln von Rabattaktionen profitieren. Interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bereits jetzt online anmelden. Die Mitgliedschaft beginnt dann ab Januar 2019. Mehr Informationen und Anmeldeformular unter www.heimischelandwirtschaft.de/club.
Foto: IHL
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