Diese Seite drucken

Aktualisierung der Regelungen zur Verpachtung staatlicher landwirtschaftlicher Flächen

  Nadja Gipser      17. Juni 2022

Die Verwaltung und Verwertung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes des Freistaates Thüringen erfolgt durch die Thüringer Landgesellschaft mbH (ThLG) als das gemeinnützige Siedlungsunternehmen nach dem Reichssiedlungsgesetz. Insofern ist die ThLG vom Freistaat auch mit der Verpachtung dessen landwirtschaftlicher Flächen beauftragt. Hierbei ist sie an die Vorgaben des Handlungsrahmens zur Verpachtung der Flächen gebunden.

Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung