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Steuerentlastungsgesetz 2022: FAQ-Liste zur Energiepreispauschale

  Uwe Ropte      18. Juli 2022

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht u.a. die Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro mit der Septemberabrechnung vor. Die Auszahlung der Energiepreispau­schale wirft zahlreiche Anwendungsfragen auf, insbesondere zur Auszahlung durch die Ar­beitgeber.

Zur Beantwortung dieser Fragen hat nun das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Katalog mit Fragen und Antworten veröffentlicht. Unter II. werden Angaben zur Anspruchs­berechtigung und unter VI. Konkretisierungen zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Ar­beitgeber gemacht.

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