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Arbeitgeberverband

Arbeitgeberverband (73)

Am 15. Mai 2025 fand in Bösleben die turnusmäßige Mitgliederversammlung des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Thüringen e.V. (LuFAGV) statt. Die gut besuchte Veranstaltung bot neben einem fachlichen Austausch auch wichtige Weichenstellungen für die zukünftige Arbeit des Verbandes.

Neuwahlen des Präsidiums

Zentraler Tagesordnungspunkt war die Neuwahl des Präsidiums. Präsident Uwe Kühne (Agrargesellschaft Friedrichsthal mbH) wurde in seinem Amt bestätigt. Ebenfalls wiedergewählt wurden Ines Heßelbach (Agrargenossenschaft Queienfeld e.G.) als Vizepräsidentin sowie die bisherigen Präsidiumsmitglieder:

  • Marcus Bertuch, Agrar GmbH Mauderode-Herreden
  • Robert Ehrenberg, AGROPO Agrar-Produkte und Handels GmbH & Co. KG
  • Heiko Giese, Agrargenossenschaft Goldbach e.G.
  • Roland Günther, "Zuchtzentrum" e.G. Gleichamberg
  • Gerd Halbauer, Teichwolframsdorfer Agrar GmbH
  • Ragnar Hercher, Agrargenossenschaft Königsee e.G.
  • Dr. Justus Lattke, Agrargesellschaft Pfiffelbach mbH
  • Jörg Schmücking, ALTIS Bäuerliche Aktiengesellschaft
  • Hagen Zeng, Landwirtschaftsbetrieb Hagen

Neu ins Präsidium wurde Daniela Lückmann von der LEAG Agrar AG Leubingen gewählt.

Aus dem Präsidium verabschiedet wurden Rainer Ackermann (Agrargesellschaft Griesheim mbH) und Uwe Läufer (LEAG Agrar AG Leubingen), die dem Gremium viele Jahre mit großem Engagement angehörten. Besonders Rainer Ackermanns Verdienste im Bereich der Berufsausbildung fanden hohe Anerkennung. Der Verband dankt beiden ausdrücklich für ihre langjährige, engagierte Mitarbeit.
Da beide leider nicht persönlich teilnehmen konnten, werden sie zur nächsten Präsidiumssitzung offiziell verabschiedet.

Agrarpolitische Schwerpunkte im Mittelpunkt

Im Bericht des Präsidenten Uwe Kühne standen neben einem Rückblick auf das vergangene Verbandsjahr insbesondere die bevorstehenden Tarifverhandlungen sowie die aktuellen politischen Debatten rund um den gesetzlichen Mindestlohn im Fokus.

Dr. Klaus Wagner, Präsident des Thüringer Bauernverbandes, sowie Thomas Lettau, Abteilungsleiter für Landwirtschaft und Ländlichen Raum im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR), richteten ihre Grußworte an die Versammlung. Beide betonten die zunehmenden wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen für die Branche und unterstrichen die Bedeutung einer starken Interessenvertretung.

Dr. Wagner ging auf die überwiegend positive Zusammenarbeit mit der neuen Landesregierung, insbe­sondere mit dem Wirtschaftsministerium ein, das zugleich für den Landwirtschaftsbereich zuständig ist und verwies auch auf konkrete Erfolge der verbandlichen Arbeit der letzten Monate, darunter die Wiedereinführung der Drit­telfinanzierung bei der Tierkörperbeseitigung durch das Land, die Rück­nahme des geplanten Thüringer Agrar- und Forststrukturgesetzes, Fortschritte bei der Düngeregelung auf gefrorenen Böden sowie Ini­tiativen zur Stoffstrombilanz und beim Flächenregister. Auch die ange­kündigte Wiederaufnahme der Agrardieselförderung wurde von ihm als wichtiger politischer Schritt gewertet. „Die Herausforderungen werden nicht weniger, sondern komplexer“, so verdeutlichte er, wie wichtig eine engagierte und koordinierte Verbandsarbeit ist.

Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Versammlung war die seit dem 1. Januar 2025 geltende soziale Konditionalität. Nicole Spieß, Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), informierte ausführlich über die neuen Anforderungen und deren praktische Auswirkungen auf die Betriebe. Sie ging zudem auf die Aktivitäten des Gesamtverbandes im Rahmen der Sondierungsgespräche mit der neuen Bundesregierung ein und erläuterte den aktuellen Stand der Debatte um den gesetzlichen Mindestlohn. Die Entscheidung der Mindestlohnkommission zur Höhe des Mindestlohns ab Januar 2026 wird zum 30. Juni erwartet.

Der Land- und Forstwirtschaftliche Arbeitgeberverband Thüringen (LuFAGV) lädt seine Mitglieder herzlich zur turnusmäßigen Mitgliederversammlung am 15. Mai 2025 nach Bösleben ein.

Nach dem Bericht des Präsidenten Uwe Kühne freuen wir uns auf die Grußworte von Dr. Klaus Wagner, Präsident des Thüringer Bauernverbandes sowie eines Vertreters des Thüringer Mi­nisteriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR). Beide werden zu aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen in der Agrarpolitik Stellung nehmen.

Ein zentrales Thema wird die soziale Konditionalität und der aktuelle Stand beim gesetzlichen Mindestlohn sein. Hierzu erwarten wir einen fundierten Beitrag von Nicole Spieß, Hauptge­schäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitge­berverbände.

Höhepunkt der Versammlung ist die Neuwahl des Präsidiums – eine Entscheidung für die kom­menden vier Jahre.

Wir freuen uns auf einen informativen Austausch und eine rege Teilnahme unserer Mitglieder.

Am vergangenen Mittwoch (26. März) trafen sich die Präsidiumsmitglieder des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes (LuFAGV) in Erfurt. Neben der Auswertung weiterer Beratungsthemen, die in der Mitgliederversammlung des Gesamtarbeitgeberverbandes (GLFA) besprochen wurden, lag der thematische Schwerpunkt beim Mindestlohn, der aktuell in der Bundespolitik auch ein Schwerpunkt der Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD ist. Dem gemeinsamen Sondierungspapier war zum einen zu entnehmen, dass die Mindestlohnkommission auch künftig den Mindestlohn festlegen soll. Andererseits wurde seitens einiger SPD-Politiker bereits als Mindestlohnhöhe 15,00 Euro/Stunde für das Jahr 2026 genannt.

Die Mindestlohnkommission wird turnusmäßig im Juli den Mindestlohn für die kommenden zwei Jahre festlegen.

Die Mindestlohnkommission orientiert sich zur Festsetzung des Mindestlohns im Rahmen einer Ge­samtabwägung nachlaufend an der Tarifentwicklung sowie den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttome­dianlohns von Vollzeitbeschäftigten. Sie berücksichtigt zur Anpassung des Mindestlohns den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Stundenverdienste in den beiden vorhergehenden Jahren sowie den vom Statistischen Bun­desamt aktuell ermittelten Bruttomedianlohn. Hierbei werden Daten der Lohnentwicklung bis zum Zeitpunkt der beschlussfassenden Sitzung der Mindestlohnkommission berücksichtigt.

Von den Kriterien kann die Kommission abweichen, wenn besondere ökonomische Umstände vorlie­gen und die Kommission daher im Rahmen der Gesamtabwägung zum Ergebnis kommt, dass die ge­nannten Kriterien in dieser Situation nicht geeignet sind.

Seitens der Arbeitgeberverbände wurde gegenüber der Politik daher nochmals klar gefordert, dass die Mindestlohnhöhe nicht durch die Politik festgelegt werden darf und dies ausschließlich als gesetz­liche Aufgabe der Mindestlohnkommission obliegt.

Mit entsprechenden Schreiben wurden die Mitglieder der Ver­handlungsgruppen Agrar und Ar­beit/ Soziales ange­schrieben. Zudem wurden entspre­chende Gespräche mit den Mitgliedern dieser Verhandlungsgruppe geführt. Gefordert wurden für die Branche die Schaffung angemessener politischer Rahmenbedingungen sowie eine sektorale Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn, ins­besondere bei der Saisonarbeit.

Ein weiterer Beratungspunkt der Präsidiumssitzung betraf die Vorbereitung der anstehenden Mitglie­derversammlung des LuFAGV. Nach aktueller Planung findet diese am 15. Mai in Bösleben statt. In diesem Jahr steht wieder die Neuwahl des Präsidiums an. Wer als Arbeitgeber in diesem Gremium mitarbeiten möchte, kann sich hier auch gern zur Wahl stellen. Interessenten sollten sich bitte im Vor­feld an die Geschäftsstelle wenden.    

CDU/CSU und SPD haben ein Sondierungspapier verabschiedet, dass bzgl. der Ausführungen zum Thema Mindestlohn bei den Arbeitgeberverbänden für große Unruhe geführt hat, insbe­sondere durch Äußerun­gen von SPD-Politikern, man habe sich auf einen Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 verständigt.

In dem Sondierungspapier heißt es:

„Gute Löhne sind eine Voraussetzung für die Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft. Der ge­setzliche Min­destlohn ist dabei die Untergrenze. Wir stehen zum gesetzlichen Mindestlohn. Die Entwicklung des Min­destlohns muss einen Beitrag zu stärkerer Kaufkraft und einer stabi­len Binnennachfrage in Deutschland leisten. An einer starken und unabhängigen Mindest­lohn­kommission halten wir fest. Für die weitere Ent­wicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifent­wick­lung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientie­ren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“

Daraus entnehmen wir, dass es keine gesetzliche Anhebung des Mindestlohns geben, sondern die Anpas­sung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen soll. Andernfalls ergäbe das Festhalten an einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission keinen Sinn. Dass sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifent­wick­lung als auch an 60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren wird, hat diese in ihrer Geschäftsordnung festgelegt.

Der anschließend genannte Wert von 15 Euro, der auf Grundlage dieser Berechnung erreich­bar sein soll, ist allerdings nicht nachvollziehbar.

Der Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dr. Dulger, hat dies in einer Pressemeldung bereits beanstandet und gefordert, dass solche sachlichen Feh­ler, wie die Behaup­tung, es gebe eine Grundlage für eine Mindestlohnhöhe von 15 Euro im Jahr 2026, nicht in den Koalitions­vertrag aufgenommen werden dürfen. Darauf gilt es nun in den anstehenden Koalitionsverhandlungen zu achten.

Der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), der DBV sowie weitere wichtige Verbände der grünen Branche haben sich zu einem Aktionsbündnis zusam­mengeschlossen. In einem gemeinsamen Schreiben wurden die Ver­handler von CDU/CSU und SPD auf die besondere Bedeutung der Agrar- und Ernährungs­branche, des Gartenbaus sowie der Forst- und Holzbran­che hingewiesen und um Unterstüt­zung bei der Schaffung angemessener politischer Rahmenbedingungen gebeten. Im Aktions­bündnis besteht Einigkeit, dass für die grüne Branche eine sektorale Ausnahme vom gesetzli­chen Mindestlohn, insbesondere auch bei der Saisonarbeit geschaffen werden muss. Neben dem Thema Mindestlohn wurden weitere Kernforderungen u.a. Regelungen zur Sicherung der Wettbewerbsfä­higkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, zur kurzfristigen Beschäfti­gung von Saisonkräften, der Ver­besserung des Arbeitsmarktzugang für Helfer aus Drittstaa­ten, die Stabilisierung der agrarsozialen Siche­rung sowie zum Abbau bürokratischer Belastun­gen eingebracht.

Der Präsident des GLFA Benno Wichert hat bereits CDU-Generalsekretär Dr. Linnemann diese Kernforde­rungen persönlich übergeben und das Thema Mindestlohn am vergangenen Freitag im Spitzengespräch der Wirtschaft auch an CDU-Parteichef Merz adressiert. Ferner wurden die Mitglieder der Ver­handlungsgruppen Agrar und Arbeit/Soziales ange­schrieben und es werden aktuell entspre­chende Gespräche mit den Mitgliedern dieser Verhandlungsgruppe geführt. Hierzu hatte sich die Vertreter der Mitgliedsverbände des GLFA zur kurzfristig einberufenen Videokonferenz am 13. März verständigt. In der Sitzung wurde auch die weitere Begleitung der Koalitionsverhandlungen erörtert. Über den weiteren Verlauf zum Thema Mindestlohn etc. wer­den wir zeitnah informieren.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 28. Januar 2025 zu dem Anspruch einer Gewerk­schaft auf digitalen Zugang zum Betrieb entschieden (1 AZR 33/24).

In erster Linie beantragte die Gewerkschaft die Herausgabe der dienstlichen elektronischen Adressen. Dies hat das Gericht

Am 16. Januar, kurz vor der Eröffnung der Grünen Woche, trafen sich die Mitglieder des Gesamtver­bandes der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) in Berlin. Gast der Versamm­lung war Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber­verbände (BDA), der seit fünf Jahren Mitglied der paritätisch besetzten Mindestlohnkommission ist. Er berichtete über

                                                                                                                                                        

Nach dem Bruch der Ampelregierung in Berlin wird es in absehbarer Zeit vorgezogene Wahlen zum Deutschen Bundestag ge­ben. Wie bereits zur letzten Bundestagswahl werden sich dann auch wieder einige Parteien in ihren Wahlver­sprechen einen Überbietungswettbewerb in Sachen Mindestlohnerhö­hung liefern. Die verfassungsrechtli­che Prü­fung, dass die Festlegung des Mindestlohnes ausschließlich Sache der hierfür vorgesehenen Mindest­lohnkommission ist und nicht im Belieben der Politik festge­legt werden darf, ist daher dringend gebo­ten.

Kürzlich informierten wir, dass nach Kenntnis der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber­ver­bände (BDA) ein Thüringer Landwirt Verfassungsbeschwerde gegen den Mindestlohn eingelegt hat. Die BDA hat sich an den Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeber­ver­bände (GLFA) gewandt und würde den Landwirt im Klageverfahren gern unterstützen.

Wir bitten daher den Landwirt dringend sich bei uns zu melden, damit wir den Kontakt zum BDA herstellen können.

Melden Sie sich bitte bei:

RA Uwe Ropte,

Geschäftsführer Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Thüringen e.V. (LuFAGV)

mobil: +49 (0)170 56 34 255,

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Nach Kenntnis der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein Thüringer Landwirt Verfassungsbeschwerde gegen den Mindestlohn eingelegt. Die BDA hat sich an den Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) gewandt und würde den Landwirt im Klageverfahren gern unterstützen. Wir bitten daher den Landwirt sich bei uns zu melden, damit wir den Kontakt zum BDA herstellen können!

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RA Uwe Ropte,

Geschäftsführer Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Thüringen e.V. (LuFAGV)

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Am 17. September 2024 hat die mündliche Verhandlung über die Klage des Königreichs Dä­nemark gegen das Europäische Parlament (EP) und den Rat der Europäischen Union (Rat) vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) begonnen.

Mit der Klage begehrt Dänemark die Nichtigkeitserklärung der Richtlinie über angemes­sene Mindestlöhne. Rat und EP beantragen die Klageabweisung.

Dänemark als Kläger, unterstützt von Schweden, argumentiert, dass die Richtlinie nichtig sei, da mit ihr der Bereich des „Arbeitsentgelts“ geregelt werde, der außerhalb der Zuständigkeit der EU liege. Dänemark vertritt die Auffassung, dass die Richtlinie unmittelbar auf die Festle­gung des Mindestlohns in den Mitgliedstaaten abzielt.

Weitere Einwände richten sich gegen einen unzulässigen Eingriff in die Koalitionsfreiheit so­wie die Beeinträchtigung der Autonomie der Sozialpartner. Insbesondere sei die Koalitions­frei­heit durch die verbindliche Wirkung der EU-Grundrechtecharta geschützt.

Vertreter des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlamentes verteidi­gen die Richtlinie und betonen, dass Regelungen, die in den Bereich des Arbeitsentgeltes fallen, nicht völlig außerhalb der Kompetenz der EU lägen. Das Arbeitsentgelt sei eine „Arbeitsbe­din­gung“ nach dieser Regelung und somit grundsätzlich dem EU-Recht zugänglich. Der Aus­nah­mebereich sei nur dann betroffen, wenn es zu einem unmittelbaren Eingriff in das Arbeits­ent­gelt käme. Zudem dürfe die Union durch die Kompetenzausnahmen nicht daran gehindert wer­den, ihre Ziele und Pflichten zu erfüllen. Die Richtlinie enthalte jedoch keine bindenden Vor­gaben zur Höhe oder Anwendung bestimmter Lohngrößen. Entscheidend sei, inwieweit die Richtlinie einen unmittelbaren Eingriff darstelle, was durch die fehlende Verbindlichkeit der Bestimmungen verneint werde.

Die Mitgliedstaaten der EU haben auch die Möglichkeit, ihre Rechtsauffassung zum Streitge­genstand darzulegen. Für die Bundesrepublik Deutschland erklärte ein Vertreter der Bundes­regierung ihre Position und schloss sich dem Antrag der Klageabweisung an. Nach Auffas­sung der Bundesregierung würden Mindestlöhne die Sozialpartnerautonomie nur einge­schränkt be­einflussen, da sie lediglich den unteren Teil eines Lohngefüges betreffen. Ent­scheidend sei, wie viel direkter Einfluss bei der Gestaltung bei den Mitgliedstaaten verbleibe. Da die Richtlinie lediglich Verfahrensvorgaben enthalte und weder konkrete Kriterien fest­lege noch deren Ge­wichtung und Kontrolle vollständig der EU unterstelle, sei kein unmittel­barer Eingriff in die Kompetenzen der Sozialpartner der Mitgliedstaaten gegeben.

Der Generalanwalt hat die Veröffentlichung seiner Schlussanträge für den 13. Januar 2025 an­gekündigt, sodass ein Urteil im Laufe des Jahres 2025 ergehen könnte.

Bewertung:

Die Argumente der sozialdemokratisch geführten Regierung Dänemarks gegen die Richtlinie stimmen mit den Bedenken der deutschen Arbeitgeber überein, die der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) seit mehr als drei Jah­ren zusammen mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) und deren weiteren Mitgliedsverbänden vorbringen. Im Bereich des Arbeitsentgelts hat die EU aus gutem Grund nach den Verträgen keine Kompetenz. Teile der Richtlinie sind nach unserer Auf­fassung unzulässig. Der EuGH sollte nun zügig die richtigen Konsequenzen ziehen.

Wie dringend geboten eine höchstrichterliche Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache ist, zeigt die Äuße­rung des Bundesarbeitsministers Heil zur Mindest­lohnfestsetzung. Nach Bundeskanzler Scholz hat nun auch Bundesarbeitsminister Heil eine deutliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns mit dem Hinweis auf europarechtliche Vorgaben gefordert. Am Montag (9. September 2024) hat er im ARD-Morgenmagazin die letzte Mindestlohnerhöhung auf 12,41 Euro als zu gering bewertet und seine „Erwartungen“ an die Mindestlohnkommission erklärt.

Der Gesamtverband hat sich am 10. September 2024 mit der anliegenden Pressemeldung zu den Äußerungen des Bundesarbeitsministers geäußert. Eine Erklärung erfolgte auch auf die entsprechend lautende Äußerung des Bundeskanzler Scholz zum Mindestlohn.

Am 14. Mai 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Staaten der Europäi­schen Union (EU) die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zu­gängliches System einzuführen, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann (C-55/18-CCOO). Das Gericht verweist dabei auf die Grundrechte der Beschäftigten auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, die in Artikel 31 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbürgt und in der EU-Arbeitszeitrichtlinie weiter präzisiert werden.

                                                                                                                           

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