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Arbeitgeberverband

Arbeitgeberverband (67)

Durch das Mindestlohnerhöhungsgesetz steigt der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Ok­tober 2022 auf 12 Euro pro Stunde.
Bereits 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeits­zeit erfasst werden kann.
Die Mitgliederversammlung des Gesamtverbandes der deutschen land- und forstwirtschaftli­chen Arbeitgeberverbände hat am 6. September 2022 in Augsburg Hans-Benno Wichert ein­stimmig zum Präsidenten gewählt. Wichert, der seit 2019 Vizepräsident des Gesamtverbandes war, ist praktizierender Landwirt, Vorsitzender des land- und forstwirtschaftlichen Arbeitge­berverbandes in Baden-Württemberg, Präsident des Schweinezuchtverbandes Baden-Würt­temberg und Vizepräsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg. Als Stellver­treter von Hans-Benno Wichert wurde Ulrich Löhr aus Niedersachsen gewählt. Lutz Eimecke, der bereits seit 2019 Vizepräsident ist, wurde in seinem Amt bestätigt. Hans-Benno Wichert dankte dem ausgeschiedenen Präsidenten Martin Empl für seine 12-jäh­rige Tätigkeit als Präsident des Gesamtverbandes. Unter seiner Führung sei es gelungen, den Gesamtverband…
Schon bisher musste der Arbeitgeber die wichtigsten Bedingungen des Arbeitsvertrages schriftlich niederlegen und dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach seiner Einstellung aushändigen. Mit dem neuen Nachweisgesetz enthält diese Liste nun mehr Punkte enthalten. Aufgrund der Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Union (EU-Richtlinie) über trans­parente und verlässliche Arbeitsbedingungen (EU-Richtlinie 2019/1152 – Arbeitsbedingun­gen-Richtlinie) hat der deutsche Gesetzgeber am 23. Juni 2022 unter anderem auch das Nachweisgesetz (NachwG) geändert, in dem verankert ist, welchen Informations- und Do­kumentationspflich­ten der Arbeitgeber nachkommen muss.
Das Bundesfinanzministeriums (BMF) hat die FAQ-Liste zu der mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 eingeführten Energiepreispauschale (EPP) nochmals am 21. Juli 2022 aktualisiert und um einige Frage­stellungen erweitert. Darin wurden folgende Fragen konkretisiert / angepasst
Das Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht u.a. die Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro mit der Septemberabrechnung vor. Die Auszahlung der Energiepreispau­schale wirft zahlreiche Anwendungsfragen auf, insbesondere zur Auszahlung durch die Ar­beitgeber. Zur Beantwortung dieser Fragen hat nun das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Katalog mit Fragen und Antworten veröffentlicht. Unter II. werden Angaben zur Anspruchs­berechtigung und unter VI. Konkretisierungen zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Ar­beitgeber gemacht.
Mit dem Gesetz sollen die Steuerzahler unter anderem von den Preiserhöhungen im Energie­bereich entlastet werden. Die steuerlichen Maßnahmen haben zwar vordringlich eine Wirkung auf die Arbeitnehmer, sind aber dennoch für die Arbeitgeber relevant, da die Änderungen den Lohnsteuerabzug betreffen. Im Einzelnen enthält das Steuerentlastungsgesetz 2022 folgende wesentliche Regelungen
Zum 1. Juli 2022 stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 Euro brutto je Arbeitsstunde entsprechend dem Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020 und der darauf basierenden Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 9. November 2020. Nach dem Bundestag hatte am 10. Juni 2022 auch der Bundesrat das Mindestlohnerhöhungs­gesetz verabschiedet. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde es nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist die Anhebung des ge­setzlichen Mindestlohns auf 12,00 Euro brutto je Arbeitsstunde zum 1. Oktober 2022 sowie weitere Neuregelungen zu Mini- und Midijobs.
Seit dem 11. Juni 2022 sind Einreisen aus Drittstaaten wieder ohne Einschränkungen möglich. Das haben das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt bekannt gegeben. Zusam­men mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hatte sich der Ge­samtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände für die Abschaffung der Regelungen eingesetzt. Sämtliche Corona-bedingte Einreisebeschränkungen für Personen aus Drittstaaten sind vorläu­fig aufgehoben. Damit sind Einreisen wieder zu allen Reisezwecken zulässig und es bedarf keiner Erklärung eines zwingenden Reisegrundes mehr. Die allgemeinen aufenthaltsrechtli­chen und grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen sind allein maßgebend. Eine Ausnahme bilden in der Volksrepublik China ansässige Personen. Sie benötigen auch weiterhin einen zwingenden Grund zur Einreise nach…
Die Gefahr der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist ungebrochen. Dies zeigt auch ein in letzter Woche in Baden-Württemberg festgestellter Ausbruch der ASP in einem Hausschweinebe­stand. Aktuell geht das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg davon aus, dass die ASP hier nicht über Wildschweine, sondern durch „menschliches Handeln“ eingetragen wurde.
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