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Arbeitgeberverband

Arbeitgeberverband (63)

Das Bundesfinanzministeriums (BMF) hat die FAQ-Liste zu der mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 eingeführten Energiepreispauschale (EPP) nochmals am 21. Juli 2022 aktualisiert und um einige Frage­stellungen erweitert. Darin wurden folgende Fragen konkretisiert / angepasst
Das Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht u.a. die Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro mit der Septemberabrechnung vor. Die Auszahlung der Energiepreispau­schale wirft zahlreiche Anwendungsfragen auf, insbesondere zur Auszahlung durch die Ar­beitgeber. Zur Beantwortung dieser Fragen hat nun das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Katalog mit Fragen und Antworten veröffentlicht. Unter II. werden Angaben zur Anspruchs­berechtigung und unter VI. Konkretisierungen zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Ar­beitgeber gemacht.
Mit dem Gesetz sollen die Steuerzahler unter anderem von den Preiserhöhungen im Energie­bereich entlastet werden. Die steuerlichen Maßnahmen haben zwar vordringlich eine Wirkung auf die Arbeitnehmer, sind aber dennoch für die Arbeitgeber relevant, da die Änderungen den Lohnsteuerabzug betreffen. Im Einzelnen enthält das Steuerentlastungsgesetz 2022 folgende wesentliche Regelungen
Zum 1. Juli 2022 stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 Euro brutto je Arbeitsstunde entsprechend dem Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020 und der darauf basierenden Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 9. November 2020. Nach dem Bundestag hatte am 10. Juni 2022 auch der Bundesrat das Mindestlohnerhöhungs­gesetz verabschiedet. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde es nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist die Anhebung des ge­setzlichen Mindestlohns auf 12,00 Euro brutto je Arbeitsstunde zum 1. Oktober 2022 sowie weitere Neuregelungen zu Mini- und Midijobs.
Seit dem 11. Juni 2022 sind Einreisen aus Drittstaaten wieder ohne Einschränkungen möglich. Das haben das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt bekannt gegeben. Zusam­men mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hatte sich der Ge­samtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände für die Abschaffung der Regelungen eingesetzt. Sämtliche Corona-bedingte Einreisebeschränkungen für Personen aus Drittstaaten sind vorläu­fig aufgehoben. Damit sind Einreisen wieder zu allen Reisezwecken zulässig und es bedarf keiner Erklärung eines zwingenden Reisegrundes mehr. Die allgemeinen aufenthaltsrechtli­chen und grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen sind allein maßgebend. Eine Ausnahme bilden in der Volksrepublik China ansässige Personen. Sie benötigen auch weiterhin einen zwingenden Grund zur Einreise nach…
Die Gefahr der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist ungebrochen. Dies zeigt auch ein in letzter Woche in Baden-Württemberg festgestellter Ausbruch der ASP in einem Hausschweinebe­stand. Aktuell geht das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg davon aus, dass die ASP hier nicht über Wildschweine, sondern durch „menschliches Handeln“ eingetragen wurde.
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) war bis 31. Mai befristet. Die Bundesregierung hat die Verordnung nun geändert und bis 31. August verlängert. Mit der geänderten CoronaEinreiseV gilt seit 31. Mai insbesondere Folgendes:
Der Bundestag hat heute dem Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung abschließend zugestimmt. Trotz massiver Forderungen des Berufstandes nach einer zeitlich verzögerten und nur stufenweisen Anpassung des Mindestlohns in der Landwirtschaft wurde das Gesetz ohne entsprechende Änderungen verabschiedet. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes Joachim Rukwied hat in einer Pressemitteilung die geplante ausnahmslose Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro erneut scharf kritisiert und ein sofortiges Einfrieren des derzeitigen Gesetzgebungsprozesses gefordert. Gestoppt werden kann das Gesetz allerdings nur noch vom Bundesrat oder dem Bundespräsidenten. Der Bundesrat wird das nicht zustimmungsbedürftige Gesetz voraussichtlich am 8. Juli abschließend beraten. Pressemitteilung des Deutschen Bauernverbandes…
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regelung nun nicht mehr verlängert. Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ist seit dem 1. Juni damit allein wieder im Rahmen eines physischen Arztbesuchs oder – nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen – einer Vi­deosprechstunde  möglich. Mit seiner Entscheidung knüpft der GB-A an die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie an. Zugleich stellt er die Wiedereinsetzung dieser Maßnahme in Aussicht, sollte die Corona-Pandemie dies wieder erforderlich machen.
Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügi­gen Beschäftigung erhoben. Am 19. Mai hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags mit dem Gesetzentwurf befasst. In der vorangegangenen Anhörung am 16. Mai 2022 hatte die Bun­desvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA), die als Sachverständige ge­hört wurde, noch einmal eindringlich auf die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen den Gesetzentwurf bestehen und von zwei Rechtsgutachten belegt werden, hingewie­sen. Unbeeindruckt hiervon hat der Ausschuss den Gesetzentwurf ohne Änderungen mit der Mehrheit der Stimmen der…
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