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Einheitlicher Tarifabschluss für die Neuen Bundesländer

Am 7. Februar 2023 führten die land- und forstwirtschaftlichen Arbeit­geberverbände der Neuen Bundesländer erstmalig gemeinsam die Tarif­verhandlungen mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), um den seit über einem Jahr andauernden tariflosen Zeitraum für die 74.500 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im ostdeutschen Agrarbereich zu beenden.

Die Gewerkschaft hatte die Tarifverträge zum 31. Dezember 2021 gekündigt. Bereits in der ersten Verhandlungsrunde konnte ein Konsens erzielt werden. Die Ar­beitgeberverbände Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Bran­denburg, Sach­sen und Thüringen hatten sich im Vorfeld geschlossen auf ein­heitliche Lohn- und Ge­haltsgruppen nebst Vergütungen verständigt. 

Die Verbandsvorsitzenden, neben Eimecke, Marco Gemballa aus Mecklen­burg-Vor­pommern, Albrecht von Bodenhausen aus Sachsen-Anhalt, Hans-Christian Daniels aus Brandenburg sowie Uwe Kühne aus Thüringen, vertre­ten die ge­meinsame Auffas­sung, dass insbesondere der politisch festgelegte Mindestlohn zu erheblichen Verwer­fungen im Tarifgefüge führt. Der jetzige Ta­rifabschluss geht allerdings nicht über die vorangegangene Bundesempfeh­lung des Ge­samtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Ar­beitgeberver­bände (GLFA)  – mit Ausnahme der Ausbildungs­vergütung – hin­aus. Der im Jahr 2022 erfolgte Eingriff des Gesetzgebers in die Tarif­autonomie durch die Vor­gabe der Mindestlohnhöhe stärkte die Verhandlungsposition der Gewerkschaft. Die i. d. R. daraus resultierenden zweistelligen Lohn- und Ge­halts­erhöhungen werden die Beschäftigten durchaus erfreuen, die Arbeitgebe­rinnen und Arbeit­geber sowohl konventioneller als auch ökologisch wirtschaf­tender Betriebe aber vor extrem hohe Herausforderungen stellen, insbeson­dere die schon ohnehin „gebeu­telten“ tierhaltenden Betriebe. Darüber hinaus sind sich alle Vorsitzen­den der ostdeut­schen Arbeitgeberverbände einig, dass sich weiterhin massive politische Eingriffe in die Tarifautonomie durch den Ge­setzgeber abzeichnen, die so nicht akzeptiert werden können. Diese gefährli­che Entwicklung wird den Trend zur weiteren Mechanisierung auf dem Acker und zum anhaltenden Abbau der arbeitsintensiven Tierhaltung be­schleunigen und die Saisonarbeit im Obst- und Gemüsebau deutlich erschweren.

Die neuen Ausbildungsvergütungen setzen deutliche und klare Signale der At­trak­tivität der grünen Ausbildungsberufe für junge Menschen, um dem drohen­den enormen Fachkräftemangel in der Branche entgegenzuwirken. Erstmalig wurde auch hier der Unterschied zu anderen Ausbildungsberufen gemeinsam angepasst.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31. Dezember 2023. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Tarifverträge derzeit noch nicht in unter­schriebe­ner und damit entsprechend ausgefertigter und legitimierter Form vorliegen. Sobald dies der Fall ist, wird hierüber unverzüglich informiert. 

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