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Netzausbau & Entschädigung

Netzausbau & Entschädigung

 
Das Verfahren zum Ausbau der Stromnetze gliedert sich in fünf Schritte: Szenariorahmen, Netzentwicklungsplan und Umweltbericht, Bundesbedarfsplan, Bundesfachplanung und Planfeststellung. Hierbei wird zunächst der Ausbaubedarf ermittelt und sodann erfolgt die konkrete Planung der Leitungsvorhaben. Bekannteste Leitungsvorhaben in Thüringen sind der SuedLink und der SuedOstLink. Der Thüringer Bauernverband vertritt im Rahmen dieser Vorhaben die Interessen der Landwirtschaft und unterstützt die Landwirteinnen und Landwirte innerhalb des Verfahrens zum Ausbau der Stromnetze und auch bei Entschädigungsfragen.

Landwirtschaftliche Flächen werden auch außerhalb des Netzausbaus durch Baubetriebe, Versorgungsunternehmen und andere Vorhabenträger in Anspruch genommen. Bei jedem Vorhaben ist der Bodenschutz zwingend zu beachten und erforderliche Grunddienstbarkeiten sind einzuräumen und zu entschädigen. Bei oder nach der Bauausführung entstehende Schäden sind durch das jeweilige Unternehmen zu ersetzen. Der Thüringer Bauernverband unterstützt auch in diesen Fällen.

Weiterführende Informationen, Downloads und Links

Ansprechpartnerin

Thüringer Bauernverband
Zum Fachausschuss:

Entschädigungsrichtsätze des Thüringer Bauernverbandes

Bei der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch Baubetriebe, Versorgungsunternehmen und andere Vorhabenträger muss der gesamte entstandene Schaden durch die jeweiligen Unternehmen entschädigt werden. Der Schaden sollte durch eine gemeinsame Feststellung ermittelt werden. Wir empfehlen, vor der Erteilung einer Betretungserlaubnis oder einer Bauerlaubnis mit dem Vorhabenträger die Grundsätze der Entschädigung für die Inanspruchnahme der Flächen zu vereinbaren. Zur Vereinfachung der Ermittlung der Entschädigung für Flur- und Aufwuchsschäden hat der Thüringer Bauernverband Werte ermittelt, um eine zügige und unkomplizierte Verfahrensweise zu ermöglichen.

Darüber hinaus ist es ratsam, Regelungen für die Durchführung von Baumaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen in Form einer Baurichtlinie zum Bestandteil des Gestattungsvertrages oder der Dienstbarkeitsvereinbarung zu machen. Die nachfolgende Baurichtlinie gibt insofern einen Anhaltspunkt und ist entsprechend den konkreten Gegebenheiten seitens des landwirtschaftlichen Unternehmens anzupassen.

Alle Mitgliedsbetriebe können sich die Entschädigunsrichtsätze nach Anmeldung herunterladen.

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