Agrarstrukturgesetz
Agrarstrukturgesetz
In Thüringen gibt es bereits seit Jahren Bestrebungen, von der Landesgesetzgebungskompetenz Gebrauch zu machen und ein Agrarstrukturgesetz zu erlassen. Zuletzt im März 2023 wurde ein Entwurf eines Thüringer Agrar- und Forststrukturgesetzes vorgelegt, in dem die bisherigen Regelungen des Grundstücksverkehrsgesetzes, des Reichssiedlungsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes aufgehen sollten. Es wurden viele Regelungen aus diesen drei Gesetzen übernommen, aber vor allem hatte man sich hier an einer Regelung der Genehmigung und Anzeige von Gesellschaftsanteilen, den sogenannten Share Deals, versucht.
Der Thüringer Bauernverband hatte zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen und Änderungen im Interesse der Landwirtschaftsbetriebe angemahnt sowie auf Problempunkte hingewiesen. Aus der durchgeführten mündlichen und schriftlichen Anhörung ergab sich ein so umfangreicher Nachbesserungsbedarf an dem Gesetzentwurf, dass der zuständige Landtagsausschuss im Mai 2024 entschied, den Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode nicht weiter zu verfolgen.
Ob es in der neuen Legislaturperiode einen erneuten Anlauf geben wird, bleibt abzuwarten.