Sicherheitstechnische Betreuung
Sicherheitstechnische Betreuung
Auf Grundlage der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) 1.2., § 2, sind in den Unternehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen.
Folgende, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen bzw. vereinbarten Leistungen werden nach Vertragsabschluss für den Auftraggeber erbracht:
Folgende, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen bzw. vereinbarten Leistungen werden nach Vertragsabschluss für den Auftraggeber erbracht:
- Beratung und Unterstützung des Betriebsleiters in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Arbeitsplatzgestaltung.
- Jährliche Begehung der Arbeitsstätten und Betriebsanlagen sowie Kontrolle der technischen Arbeitsmittel und der Arbeitsverfahren.
- Betriebsspezifisches Hinwirken auf ein sicherheitsgerechtes Verhalten aller im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter.
- Jährliche Unterweisung der Beschäftigten des Unternehmens zu Fragen des Unfall-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie Auswertung des Unfallgeschehens
Ansprechpartnerinnen & Ansprechpartner
Michael König
Telefon: +49 (0)361 262 532 10
E-Mail: michael.koenig@tbv-erfurt.de
Christina Pittrich
Telefon:+49 (0)3691 793 50
E-Mail: christina.pittrich@tbv-erfurt.de
Ingo Dippmann
Telefon: +49 (0)172 479 18 03
E-Mail: ingo.dippmann@tbv-service.de