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Unterschrift unter dem neuer Entgelttarifvertrag steht aus

Am 7. März trafen sich die Mitglieder der Großen Tarifkommission des Arbeitgeberverban­des in der Landesgeschäftsstelle in Erfurt zu einer Beratung. Hier berichtete Präsident Uwe Kühne zum aktuellen Stand des neuen Entgelttarifvertrages.

Nach erfolgter Einigung des Gesamtver­bandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) mit der Industrie­gewerkschaft Bauen Agar Umwelt (IG BAU) auf Bundesebene in Form der Bundes­empfehlung im Oktober vergangenen Jahres schlossen sich die Tarifverhandlungen in den einzelnen Bun­desländern und Regionen an. Grundlage und Rahmen dieser regionalen Verhandlungen sind die Eckpunkte dieser Bundesempfehlung, wobei die Tarifabschlüsse im Einzelfall auch regional hiervon ab­weichen und auf die Situation vor Ort konkretisiert werden.

Mehrere gemein­same Terminvor­schlägen der fünf Arbeitgeberverbände der ostdeutschen Bundesländer wurden bereits für No­vember und Dezem­ber vergangenen Jahres seitens der IG BAU aufgrund terminlicher Schwie­rigkeiten ab­gesagt. Nach weiteren langen Wochen, am 7. Februar, war es der Verhand­lungsdelega­tion der IG BAU dann möglich, im brandenburgischen Teltow mit den Vertreterinnen und Vertretern der fünf Ar­beit­geberverbände entsprechende Verhandlungen zu führen. Beide Seiten einigten sich hierbei auf einen Entgelttarif und auch bzgl. der Auszubil­denden­vergütung. Diese Tarifeinigung sieht für den Tarifvertrag eine Laufzeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 vor. Eine Erklärungs- bzw. Widerspruchsfrist wurde nicht vereinbart.

Der Arbeitgeberverband hat dieses gemeinsame Ergebnis der Tarifverhandlun­gen unverzüglich als schriftli­chen Tarifentwurf zur Unterzeichnung der IG BAU zugesendet. Die IG BAU sieht sich nun offen­sichtlich nicht im Stande, die am 7. Februar geschlossene Vereinbarung zu unterzeich­nen. Der für die Tarifverträge unterschriftsberechtigte Vertreter der IG BAU, der an der Ver­hand­lung selbst nicht teilnahm, verweist auf die Regelung der Bundesempfehlung, worin eine Ta­riflauf­zeit bereits ab 1. Oktober 2022 formuliert ist. Entsprechende Pressemeldungen wurden Sei­tens der IG BAU bereits über verschiedene Medien veröffentlicht.

Der Arbeitgeberverband forderte die IG BAU zwischenzeitlich nochmals mit Nachdruck auf, das gemeinsame Verhandlungser­geb­nis vom 7. Februar mit der Laufzeit ab 1. Janaur 2023 unverzüglich zu unterzeichnen. Scharf kritisiert wurde arbeitgeberseitig insbesondere die lange Dauer, bevor ein erster Ver­handlungs­termin zustande kam, sowie die Unzuverlässigkeit der IG BAU sich an getroffene Abspra­chen zu halten. Dies führt nicht allein bei den betroffenen Arbeitgeberverbänden, son­dern auch in den Landwirtschaftsbetrieben zu großer Verärgerung.

Aktuell liegt noch kein un­terschriebener neuer Entgelttarifvertrag vor.

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