Am 7. März trafen sich die Mitglieder der Großen Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes in der Landesgeschäftsstelle in Erfurt zu einer Beratung. Hier berichtete Präsident Uwe Kühne zum aktuellen Stand des neuen Entgelttarifvertrages.
Nach erfolgter Einigung des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) mit der Industriegewerkschaft Bauen Agar Umwelt (IG BAU) auf Bundesebene in Form der Bundesempfehlung im Oktober vergangenen Jahres schlossen sich die Tarifverhandlungen in den einzelnen Bundesländern und Regionen an. Grundlage und Rahmen dieser regionalen Verhandlungen sind die Eckpunkte dieser Bundesempfehlung, wobei die Tarifabschlüsse im Einzelfall auch regional hiervon abweichen und auf die Situation vor Ort konkretisiert werden.
Mehrere gemeinsame Terminvorschlägen der fünf Arbeitgeberverbände der ostdeutschen Bundesländer wurden bereits für November und Dezember vergangenen Jahres seitens der IG BAU aufgrund terminlicher Schwierigkeiten abgesagt. Nach weiteren langen Wochen, am 7. Februar, war es der Verhandlungsdelegation der IG BAU dann möglich, im brandenburgischen Teltow mit den Vertreterinnen und Vertretern der fünf Arbeitgeberverbände entsprechende Verhandlungen zu führen. Beide Seiten einigten sich hierbei auf einen Entgelttarif und auch bzgl. der Auszubildendenvergütung. Diese Tarifeinigung sieht für den Tarifvertrag eine Laufzeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 vor. Eine Erklärungs- bzw. Widerspruchsfrist wurde nicht vereinbart.
Der Arbeitgeberverband hat dieses gemeinsame Ergebnis der Tarifverhandlungen unverzüglich als schriftlichen Tarifentwurf zur Unterzeichnung der IG BAU zugesendet. Die IG BAU sieht sich nun offensichtlich nicht im Stande, die am 7. Februar geschlossene Vereinbarung zu unterzeichnen. Der für die Tarifverträge unterschriftsberechtigte Vertreter der IG BAU, der an der Verhandlung selbst nicht teilnahm, verweist auf die Regelung der Bundesempfehlung, worin eine Tariflaufzeit bereits ab 1. Oktober 2022 formuliert ist. Entsprechende Pressemeldungen wurden Seitens der IG BAU bereits über verschiedene Medien veröffentlicht.
Der Arbeitgeberverband forderte die IG BAU zwischenzeitlich nochmals mit Nachdruck auf, das gemeinsame Verhandlungsergebnis vom 7. Februar mit der Laufzeit ab 1. Janaur 2023 unverzüglich zu unterzeichnen. Scharf kritisiert wurde arbeitgeberseitig insbesondere die lange Dauer, bevor ein erster Verhandlungstermin zustande kam, sowie die Unzuverlässigkeit der IG BAU sich an getroffene Absprachen zu halten. Dies führt nicht allein bei den betroffenen Arbeitgeberverbänden, sondern auch in den Landwirtschaftsbetrieben zu großer Verärgerung.
Aktuell liegt noch kein unterschriebener neuer Entgelttarifvertrag vor.