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Arbeitgeberverband

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Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (CoronaArbSchV) war befristet bis 19. März 2022. Das Bundesarbeitsministerium begründet die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutz­verordnung (CoronaArbSchV) mit weiterhin sehr hohen Infektionszahlen, die es erforderlich machen würden, für einen Übergangszeitraum in den Betrieben abhängig von der jeweiligen betrieblichen Gefährdungslage, Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz zu treffen. Das Bundeskabinett hat die CoronaArbSchV am 16. März 2022 verabschiedet. Die Verord­nung wurde am 18. März im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie ist am 20. März 2022 in Kraft getreten und gilt bis einschließlich 25. Mai 2022.  Inhalt: 
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag hat im zeitlichen Zusammenhang mit der Einbringung der Erhöhung des Mindestlohns ab Oktober 2022, aber noch vor dem Ausbruch des Ukrainekrieges, eine Kleine Anfrage zum Thema Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft auf den Weg gebracht. Die Fragen und Antworten können hier nachgelesen
Das Bundeskabinett hat am 23. Februar den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Dieser fasst die beiden von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Ende Januar bzw. Anfang Februar 2022 vorgelegten Referentenentwürfe eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes und eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung zusammen. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist die ausnahmslose Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro ab 1. Oktober 2022, an der die Bundesregierung trotz massiver Kritik aus der Wirtschaft und einem ersten Gutachten, das die verfassungsrecht-lichen Bedenken gegen die staatliche Anhebung attestiert, fest. Der Deutsche…
Das Bundesarbeitsministerium hat kürzlich den Referentenentwurf zur gesetzlichen Anhebung des Mindestlohns bekannt gegeben. Im Einzelnen sieht dieser Entwurf folgende Änderungen vor: 1. Änderung des Mindestlohngesetzes Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Brutto-Stun­denlohn von 12 Euro erhöht werden. Im Anschluss soll die Mindestlohnkommission zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum Januar 2024 über die weitere Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschließen.  
Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben vor dem Hintergrund der aktuellen pandemischen Lage ergänzend zu den bereits beschlossenen Maßnahmen mit dem anliegenden Beschluss weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen:
Bundestag und Bundesrat haben vergangene Woche der vom Bundeskabinett am 12. Januar 2022 beschlossenen Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordung und der Coronavirus-Einreiseverordnung (siehe Bezugsrundschreiben) zugestimmt. Die neuen Regelungen wurden bereits am Freitag, 14. Januar 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind am 15. Januar 2022 in Kraft getreten.   
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat den Thüringer Bauernverband gebeten, seine Mitglieder über die Verpflichtung zur Messung der Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen zu informieren. Die Messverpflichtung gilt für Betriebsstätten, die in Radonvorsorgegebieten gelegen sind und Arbeitsplätze im Erd- oder Kellergeschoss zur Verfügung stellen. Die Vorsorgegebiete in Thüringen wurden mittels Allgemeinverfügung festgelegt. Die Messungen sind von anerkannten Messstellen durchzuführen und hätten bereits bis spätestens 30. Juni 2021 begonnen werden müssen. Die zugelassenen Messstellen finden sich auf der Homepage des Bundesamtes für Strahlenschutz. In Thüringen ist lediglich das IBUS Ingenieurbüro für Umweltschutz, Schmalkalden anerkannt. Weitere Informationen u.a. zur Messdurchführung, Aufzeichnungspflicht, mögliche Fristverlängerungen…
Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben in einer Videoschaltkonferenz am 7. Januar 2022 vor dem Hintergrund der aktuellen Lage den anliegenden Beschluss zu weiteren Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie gefasst: Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs wird die Verwendung von FFP2-Masken empfohlen.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2022 von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro. Das sieht die dritte Mindestlohnanpassungsverordnung bis­lang vor. Laut Koa­litionsvertrag der neuen Bundesregierung soll der Mindestlohn schnellstmöglich auf zwölf Euro er­höht werden. Nach aktueller Äußerung des Bundesarbeitsminister Hubertus Heil soll der Gesetzentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro als erste Amtshandlung Anfang des neuen Jahres vorgelegt werden. Über aktuelle Entwicklungen zum Thema werden wir zeitnah informieren
Ab dem 1. Januar 2022 ändern sich die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung der Minijob-Zentrale für geringfügig Beschäftigte. Diese betragen dann: Umlage 1:     0,09 Prozent (Erstattung bei Krankheitsfall, bisher 1,0 Prozent) Umlage 2:     0,29 Prozent (Erstattung bei Mutterschaft, bisher 0,39 Prozent)
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