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Arbeitgeberverband

Arbeitgeberverband (67)

Nach Aussage des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zu verschiedenen Anlässen wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) nicht verlängert und tritt damit mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft. Mit ihrem Auslaufen wird ebenfalls die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit Ablauf des 25. Mai 2022 ihre Gültigkeit verlieren. Damit entfällt dann u.a. auch die Verpflichtung zu einer Zimmerbelegung mit halber Kapazität, soweit das Prinzip des Zusammenwohnens und Zu­sammenarbeitens (ZWZA) in kleinen Gruppen nicht eingehalten wird. Nachdem die Pandemie noch nicht beendet ist und das Verfahren des ZWZA in den beiden vergangenen Jahren geholfen hat, größere Infektionsgeschehen in Saisonbetrieben zu verhin­dern, ist eine freiwillige Fortführung dieser Maßnahme für…
Der Bundestag hat am 28. April erstmals über den Gesetzentwurf der Ampelkoalition zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beraten. Danach soll der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro steigen. Außerdem soll sich die Entgeltgrenze für eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) künftig an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Während Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Pläne der Bundesregierung verteidigt und die Anhebung insbesondere mit Blick auf gestiegene Preise als sozialstaatlich geboten sieht, haben der Präsident des Deutschen Bauernverbandes Joachim Rukwied und der Präsident des Gesamtverbandes der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) Martin Empl in einer gemeinsamen Pressemeldung erneut vor den…
Bundestag und Bundesrat haben am 18. März 2022 im Rahmen des Gesetzes zur Verlänge­rung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen insbesondere folgende Sonderregelungen bis zum 23. September 2022 verlängert: Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG bei Betreuungsausfällen
Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und anderer Vorschriften in Kraft getreten ist am 19. März 2022, in Kraft getreten.  Die wichtigsten Änderungen für Arbeitgeber im Überblick: Wegfall der Regelungen zu „3G am Arbeitsplatz“ und „Homeofficepflicht“ (§ 28b Abs. 1 bis 4 IfSG) Die bisherigen Regelungen im IfSG zu „3G am Arbeitsplatz“ sowie die „Homeoffice­pflicht“ für Büroarbeiten oder vergleichbare Tätigkeiten werden aufgehoben.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (CoronaArbSchV) war befristet bis 19. März 2022. Das Bundesarbeitsministerium begründet die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutz­verordnung (CoronaArbSchV) mit weiterhin sehr hohen Infektionszahlen, die es erforderlich machen würden, für einen Übergangszeitraum in den Betrieben abhängig von der jeweiligen betrieblichen Gefährdungslage, Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz zu treffen. Das Bundeskabinett hat die CoronaArbSchV am 16. März 2022 verabschiedet. Die Verord­nung wurde am 18. März im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie ist am 20. März 2022 in Kraft getreten und gilt bis einschließlich 25. Mai 2022.  Inhalt: 
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag hat im zeitlichen Zusammenhang mit der Einbringung der Erhöhung des Mindestlohns ab Oktober 2022, aber noch vor dem Ausbruch des Ukrainekrieges, eine Kleine Anfrage zum Thema Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft auf den Weg gebracht. Die Fragen und Antworten können hier nachgelesen
Das Bundeskabinett hat am 23. Februar den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Dieser fasst die beiden von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Ende Januar bzw. Anfang Februar 2022 vorgelegten Referentenentwürfe eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes und eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung zusammen. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist die ausnahmslose Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro ab 1. Oktober 2022, an der die Bundesregierung trotz massiver Kritik aus der Wirtschaft und einem ersten Gutachten, das die verfassungsrecht-lichen Bedenken gegen die staatliche Anhebung attestiert, fest. Der Deutsche…
Das Bundesarbeitsministerium hat kürzlich den Referentenentwurf zur gesetzlichen Anhebung des Mindestlohns bekannt gegeben. Im Einzelnen sieht dieser Entwurf folgende Änderungen vor: 1. Änderung des Mindestlohngesetzes Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Brutto-Stun­denlohn von 12 Euro erhöht werden. Im Anschluss soll die Mindestlohnkommission zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum Januar 2024 über die weitere Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschließen.  
Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben vor dem Hintergrund der aktuellen pandemischen Lage ergänzend zu den bereits beschlossenen Maßnahmen mit dem anliegenden Beschluss weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen:
Bundestag und Bundesrat haben vergangene Woche der vom Bundeskabinett am 12. Januar 2022 beschlossenen Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordung und der Coronavirus-Einreiseverordnung (siehe Bezugsrundschreiben) zugestimmt. Die neuen Regelungen wurden bereits am Freitag, 14. Januar 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind am 15. Januar 2022 in Kraft getreten.   
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