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Befristete Möglichkeit der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit endete am 31. Mai

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regelung nun nicht mehr verlängert. Die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ist seit dem 1. Juni damit allein wieder im Rahmen eines physischen Arztbesuchs oder – nur, sofern die Voraussetzungen vorliegen – einer Vi­deosprechstunde  möglich.

Mit seiner Entscheidung knüpft der GB-A an die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie an. Zugleich stellt er die Wiedereinsetzung dieser Maßnahme in Aussicht, sollte die Corona-Pandemie dies wieder erforderlich machen.

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