Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) war bis 31. Mai befristet. Die Bundesregierung hat die Verordnung nun geändert und bis 31. August verlängert.
Mit der geänderten CoronaEinreiseV gilt seit 31. Mai insbesondere Folgendes:
-
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden