Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung erhoben.
Am 19. Mai hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags mit dem Gesetzentwurf befasst. In der vorangegangenen Anhörung am 16. Mai 2022 hatte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA), die als Sachverständige gehört wurde, noch einmal eindringlich auf die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen den Gesetzentwurf bestehen und von zwei Rechtsgutachten belegt werden, hingewiesen. Unbeeindruckt hiervon hat der Ausschuss den Gesetzentwurf ohne Änderungen mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktionen von CDU/CSU und AfD gebilligt.
Der Gesetzentwurf soll am 3. Juni 2022 vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet und vom Bundesrat vermutlich am 8. Juli 2022 abschließend beraten werden. Es ist leider davon auszugehen, dass das Gesetz Bundestag und Bundesrat passieren und das Gesetz zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten wird.
Über das weitere Verfahren werden wir sie informiert halten.