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Bovine Virus Diarrhoe: Erhalt des Freiheitsstatus erfordert mehr Eigenverantwortung

In der Verwaltungsratssitzung der Thüringer Tierseuchenkasse (ThürTSK) am 19. Mai in Jena wurde über die nunmehr deutlich höhere Eigenverantwortung der Rinderhalterinnen und -halter im Umgang mit der Bovine Virus Diarrhoe (BVD) gesprochen.  

Dr. Monika Bedrich aus dem Thüringer Sozialministerium berichtete, dass Thüringen, wie alle anderen Neuen Bundesländer außer Berlin sowie Rheinland-Pfalz, das Saarland und große Teile Hessens, Bayerns und Baden-Württembergs, seit dem 21. Fabruar 2002 seitens der EU als „frei von BVD“ anerkannt wurde. Das ist ein großer Erfolg der Tierseuchenbekämpfung, insbesondere auch in Thüringen. Positiv daran ist, dass damit Rinder aus BVD-freien Beständen, die in den freien Zonen gelegen sind, ohne weitere Untersuchungen verbracht werden können. Diesen Betriebsstatus des Herkunftsbestandes kann und muss jedoch der Rinderhalter selbst kontrollieren.

Seit April 2022 kann in der Datenbank HI-Tier über eine Abfragesituation der Status „frei von BVD“ für das Einzeltier und der Betriebsstatus des Herkunftsbestandes eingesehen werden. 

Sehr wichtig ist zudem, dass jeder Betrieb die zur Erhaltung seines eigene BVD-Betriebsstatus erforderlichen Untersuchungen vorschriftsgemäß durchführt. Die BVD-Untersuchungen über die Ohrstanze werden mindestens bis Ende 2023 fortgeführt. Die Probennahme muss dabei bis zum 20. Lebenstag jedes Kalbes erfolgt sein. Betriebe ohne eigene Reproduktion untersuchen ihren Bestand mittels Serologie nach näherer Anweisung der zuständigen Veterinärbehörde. Inwieweit ab 2024 eine Umstellung auf serologische Untersuchungen erfolgen kann, wird gegenwärtig geprüft. Das hängt insbesondere vom jeweiligen Betriebsstratus hinsichtlich der BVD-Antikörper ab.

Es ist von Seiten der Rinderhalterinnen und -halter zukünftig eine noch größere Sorgfalt beim Zukauf von Tieren und allen anderen Verbringungen notwendig, um den Status des eigenen Betriebes nicht zu verlieren und um den „BVD-Freiheitsstatus“ von Thüringen nicht zu gefährden.

Zum Handel mit Rindern hat das Thüringer Sozialministerium eine neues Merkblatt herausggegen: Neues zur Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) – Handel mit Rindern

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