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Aufhebung Corona-bedingter Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten

Seit dem 11. Juni 2022 sind Einreisen aus Drittstaaten wieder ohne Einschränkungen möglich. Das haben das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt bekannt gegeben. Zusam­men mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hatte sich der Ge­samtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände für die Abschaffung der Regelungen eingesetzt.

Sämtliche Corona-bedingte Einreisebeschränkungen für Personen aus Drittstaaten sind vorläu­fig aufgehoben. Damit sind Einreisen wieder zu allen Reisezwecken zulässig und es bedarf keiner Erklärung eines zwingenden Reisegrundes mehr. Die allgemeinen aufenthaltsrechtli­chen und grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen sind allein maßgebend.

Eine Ausnahme bilden in der Volksrepublik China ansässige Personen. Sie benötigen auch weiterhin einen zwingenden Grund zur Einreise nach Deutschland (sog. Gegenseitigkeitsvor­behalt). Ausgenommen hiervon sind in der Volksrepublik China ansässige deutsche Staatsan­gehörige.

Corona-bedingte Einreisebeschränkungen sind grundsätzlich weiter für Einreisen aus Virusva­riantengebieten vorgesehen. Derzeit ist jedoch kein Staat als Virusvariantengebiet eingestuft.

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