Seit dem 11. Juni 2022 sind Einreisen aus Drittstaaten wieder ohne Einschränkungen möglich. Das haben das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt bekannt gegeben. Zusammen mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hatte sich der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände für die Abschaffung der Regelungen eingesetzt.
Sämtliche Corona-bedingte Einreisebeschränkungen für Personen aus Drittstaaten sind vorläufig aufgehoben. Damit sind Einreisen wieder zu allen Reisezwecken zulässig und es bedarf keiner Erklärung eines zwingenden Reisegrundes mehr. Die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen und grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen sind allein maßgebend.
Eine Ausnahme bilden in der Volksrepublik China ansässige Personen. Sie benötigen auch weiterhin einen zwingenden Grund zur Einreise nach Deutschland (sog. Gegenseitigkeitsvorbehalt). Ausgenommen hiervon sind in der Volksrepublik China ansässige deutsche Staatsangehörige.
Corona-bedingte Einreisebeschränkungen sind grundsätzlich weiter für Einreisen aus Virusvariantengebieten vorgesehen. Derzeit ist jedoch kein Staat als Virusvariantengebiet eingestuft.