Zum 1. Juli 2022 stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 Euro brutto je Arbeitsstunde entsprechend dem Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020 und der darauf basierenden Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung vom 9. November 2020.
Nach dem Bundestag hatte am 10. Juni 2022 auch der Bundesrat das Mindestlohnerhöhungsgesetz verabschiedet. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde es nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 Euro brutto je Arbeitsstunde zum 1. Oktober 2022 sowie weitere Neuregelungen zu Mini- und Midijobs.