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Arbeitgeberverband

Arbeitgeberverband (73)

Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) hat aktuell in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass ab dem 1. November 2021 bei der Prüfung von Anträgen auf Verdienstausfallentschädi­gung nach § 56 ff. IfSG der bisher nicht angewendeten § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG (Impfklausel) als Folge des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz vom 22. September nun berücksichtigt und anwen­det wird (https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=228&jahr=2021).  Diese Vorschrift sieht vor, dass die Entschädigungsleistung dann nicht gewährt wird, wenn das Tätigkeitsverbot oder die Quarantäneanordnung durch die Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Bereits am 18. Dezember 2020 hatte das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die…
Beratungsschwerpunkt der Arbeitgeberverbände-Ost am 27. Oktober, als auch der gleichfalls virtuell durchgeführten außerordentlichen Mitgliederversammlung der Mitgliedsverbände des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) am 29. Oktober, war das Ergebnispapier der Ampel-Sondierung mit der Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes auf 12 €/Stunde ab 2022. Insbesondere für ar­beitsintensive Bereiche mit hohem Personaleinsatz bei zugleich niedriger Einnahme- und Er­lössituation bedeutet diese massive Steigerung eine akute Existenzgefahr. Die Politik kann nicht nur fordern, sie muss dann auch entsprechende Lösungen und Rah­menbedingungen präsentieren, wie die Unternehmen entsprechende Einnahmen erwirtschaf­ten. Nach Luxemburg mit einem Mindestlohn in Höhe von aktuell 12,73 €/Stunde würde Deutschland dann…
Nach monatelanger Verweigerungshaltung der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Verhandlungen zum Entgelt zu führen, kam es vor wenigen Wochen nun doch im Agrarbereich zu Tarifverhandlungen auf Bundes- und anschließend auf Landesebene. Nach Vorabstimmung mit den Mitgliedern der Großen Tarifkommission wurde der Tarifvertrag letzte Woche unterzeichnet und erlangt damit Gültigkeit. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 und sieht eine Erhöhung um 3,1 PRozent bei der Lohn-, Gehalts- und auch Auszubildendenvergütung vor. Die Lohngruppe 1 entspricht hierbei dem gesetzli­chen Mindestlohn. Die Lohnsteigerung des nun gültigen Tarifvertrages entspricht in etwa dem Wert, welchen die Große Tarifkommission bereits…
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