Der neu gefasste § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht in den Absätzen 1 bis 3 die Einführung einer 3G-Regelung am Arbeitsplatz vor. Laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) soll die 3G-Regel voraussichtlich ab dem 24. November 2021 gelten.
Das BMAS hat dies zum Anlass genommen, FAQs mit Fragen und Antworten zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz bereit zu stellen.
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