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Arbeitgeberverbände berieten zur geplanten Mindestlohnerhöhung

Beratungsschwerpunkt der Arbeitgeberverbände-Ost am 27. Oktober, als auch der gleichfalls virtuell durchgeführten außerordentlichen Mitgliederversammlung der Mitgliedsverbände des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) am 29. Oktober, war das Ergebnispapier der Ampel-Sondierung mit der Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes auf 12 €/Stunde ab 2022. Insbesondere für ar­beitsintensive Bereiche mit hohem Personaleinsatz bei zugleich niedriger Einnahme- und Er­lössituation bedeutet diese massive Steigerung eine akute Existenzgefahr.

Die Politik kann nicht nur fordern, sie muss dann auch entsprechende Lösungen und Rah­menbedingungen präsentieren, wie die Unternehmen entsprechende Einnahmen erwirtschaf­ten. Nach Luxemburg mit einem Mindestlohn in Höhe von aktuell 12,73 €/Stunde würde Deutschland dann mit 12,00 €/Stunde weltweit den zweithöchsten gesetzlichen allgemeinen Mindestlohn aufweisen.

Der GLFA, wie auch weitere andere Arbeitgebervereinigun­gen haben daher die Bundesverei­nigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) beauftragt, rechtlich zu prüfen, ob die politische Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes unter Miss­achtung der Vorgaben der ausdrücklich politisch unabhängigen und paritätisch besetzten Mindestlohnkommission, wel­che Tarifsteigerungen vorschlägt, mit der vom Grundgesetz geschützten Tarifautonomie ver­fassungskonform ist. Alternativ wird branchenintern geprüft, ob tarifvertraglich eine moderate Verschiebung der Tarifanhebung entsprechend der Einführung des gesetzlichen Mindestloh­nes 2015 möglich ist.

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