Beratungsschwerpunkt der Arbeitgeberverbände-Ost am 27. Oktober, als auch der gleichfalls virtuell durchgeführten außerordentlichen Mitgliederversammlung der Mitgliedsverbände des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) am 29. Oktober, war das Ergebnispapier der Ampel-Sondierung mit der Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes auf 12 €/Stunde ab 2022. Insbesondere für arbeitsintensive Bereiche mit hohem Personaleinsatz bei zugleich niedriger Einnahme- und Erlössituation bedeutet diese massive Steigerung eine akute Existenzgefahr.
Die Politik kann nicht nur fordern, sie muss dann auch entsprechende Lösungen und Rahmenbedingungen präsentieren, wie die Unternehmen entsprechende Einnahmen erwirtschaften. Nach Luxemburg mit einem Mindestlohn in Höhe von aktuell 12,73 €/Stunde würde Deutschland dann mit 12,00 €/Stunde weltweit den zweithöchsten gesetzlichen allgemeinen Mindestlohn aufweisen.
Der GLFA, wie auch weitere andere Arbeitgebervereinigungen haben daher die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) beauftragt, rechtlich zu prüfen, ob die politische Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes unter Missachtung der Vorgaben der ausdrücklich politisch unabhängigen und paritätisch besetzten Mindestlohnkommission, welche Tarifsteigerungen vorschlägt, mit der vom Grundgesetz geschützten Tarifautonomie verfassungskonform ist. Alternativ wird branchenintern geprüft, ob tarifvertraglich eine moderate Verschiebung der Tarifanhebung entsprechend der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes 2015 möglich ist.