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Mindestlohn in erster Lesung im Bundestag

Der Bundestag hat am 28. April erstmals über den Gesetzentwurf der Ampelkoalition zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beraten. Danach soll der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro steigen. Außerdem soll sich die Entgeltgrenze für eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) künftig an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren.

Während Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Pläne der Bundesregierung verteidigt und die Anhebung insbesondere mit Blick auf gestiegene Preise als sozialstaatlich geboten sieht, haben der Präsident des Deutschen Bauernverbandes Joachim Rukwied und der Präsident des Gesamtverbandes der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) Martin Empl in einer gemeinsamen Pressemeldung erneut vor den negativen Folgen der geplanten Mindestlohnanhebung für die Landwirtschaft gewarnt. Die Betriebe seien bereits mit deutlichen Kostensteigerungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine sowie der Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022 belastet. Eine weitere Anhebung des Mindestlohns bereits zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro würde die Wirtschaftlichkeit dieser Betriebe gefährden und zu einer weiteren Verdrängung des heimischen Obst- und Gemüsebaus ins Ausland mit niedrigeren Löhnen und Sozialstandards führen. Zudem sei die geplante politische Mindestloherhöhung verfassungsrechtlich bedenklich, was zwei Rechtsgutachten belegen.

Das Gesetz wurde nach der Beratung im Bundestag an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung überwiesen.

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