Das Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht u.a. die Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro mit der Septemberabrechnung vor. Die Auszahlung der Energiepreispauschale wirft zahlreiche Anwendungsfragen auf, insbesondere zur Auszahlung durch die Arbeitgeber.
Zur Beantwortung dieser Fragen hat nun das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Katalog mit Fragen und Antworten veröffentlicht. Unter II. werden Angaben zur Anspruchsberechtigung und unter VI. Konkretisierungen zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber gemacht.
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