Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und anderer Vorschriften in Kraft getreten ist am 19. März 2022, in Kraft getreten.
Die wichtigsten Änderungen für Arbeitgeber im Überblick:
- Wegfall der Regelungen zu „3G am Arbeitsplatz“ und „Homeofficepflicht“ (§ 28b Abs. 1 bis 4 IfSG)
Die bisherigen Regelungen im IfSG zu „3G am Arbeitsplatz“ sowie die „Homeofficepflicht“ für Büroarbeiten oder vergleichbare Tätigkeiten werden aufgehoben.Zugangsbeschränkung
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