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Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung

Bereits 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeits­zeit erfasst werden kann.

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