Nach langwieriger Terminfindung und anschließender Weigerung der IG BAU das gemeinsame Ergebnis der Tarifverhandlungen vom 7. Februar zu unterschreiben, liegt nun doch der beidseitig unterzeichnete Entgelttarifvertrag für Thüringen vor. Er hat eine einjährige Laufzeit und gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023.
Wie bereits in verschiedenen Veröffentlichungen hingewiesen, haben die Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände der fünf ostdeutschen Bundesländer bei dieser Entgelttarifrunde erstmals gemeinsam verhandelt und sich auf einen Entgelttarifvertrag verständigt, der bzgl. der einzelnen Entgeltgruppen in den fünf Bundesländern identisch ist.
Im Zuge dieser Vereinheitlichung der Entgeltgruppen kam es in Thüringen zur Reduzierung der Anzahl der Lohn- u. Gehaltsgruppen. Hierdurch bedingt, kam es bei der Neufestlegung der Entgeltgruppen bzgl. des geforderten Tätigkeitsprofils und der entsprechenden Ausbildungsvoraussetzungen zu Veränderungen gegenüber den alten Eingruppierungen.
Jede Arbeitgeberin bzw. jeder Arbeitgeber sollte daher prüfen, ob die Eingruppierung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem neuen Entgelttarifvertrag noch entspricht und diese bei Bedarf anpassen.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Regelungen des neuen Nachweisgesetzes verwiesen, welches am 1. August 2022 in Kraft trat und neue Anforderungen an die schriftliche Unterrichtung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Arbeitsverhältnis stellt.
Gemeinsam verhandelt wurde auch die Auszubildendenvergütung mit der Regelung zum Leistungsbonus, die nun identisch in den fünf Bundesländern vorliegt.
Der neue Entgelttarifvertrag mit der Regelung für die Auszubildendenvergütung sowie weitere Hinweise zum neuen Nachweisgesetz sind auf der Seite des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Thüringen eingestellt.