Bundestag und Bundesrat haben mit der Regelung des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz (EstG) beschlossen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab dem 1. Oktober 2022 eine Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten können. Die Inflationsausgleichsprämie soll dazu beitragen, die hohe Belastung durch die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise für viele Beschäftigte abzufedern.
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