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Wochenbericht

Wochenbericht (339)

Grundsätzlich ist ein Betrieb bislang verpflichtet, nach dem GLÖZ-Standard 8 einen Mindestanteil von 4 Prozent seiner landwirtschaftlichen Ackerfläche für brachliegende Flächen oder durch Landschaftselemente an Ackerland bereitzustellen. Aufgrund von verschiedenen Ausnahmeregelungen in diesem und dem vergangenen Jahr ist bzw. war es möglich, den Pflichtanteil gleichermaßen durch den produktiven Anbau bestimmter Kulturarten zu erbringen.

Die Ausnahmeregelung für das Jahr 2024 ermöglicht - sofern der Betrieb nicht befreit ist, dass der 4-prozentige Pflichtanteil neben den beiden gewohnten Möglichkeiten der Ackerbrache und Ackerland-Landschaftselemente zudem auch über Leguminosen oder Winterzwischenfrüchte erfüllt werden kann, wenn deren Anbau ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfolgt.

Ab dem Jahr 2025 fällt die GLÖZ 8-Verpflichtung zur Erfüllung eines 4-prozentigen Anteils an nicht produktiven Flächen oder Landschaftselementen gemäß der VO (EU) 2024/1468 vom 14. Mai 2024 weg. Weder Brachen noch Ackerland-Landschaftselemente müssen in einem bestimmten Anteil vorgehalten werden. Das Anlegen von Stilllegungsflächen beruht ab 2025 nur noch auf freiwilliger Basis im Rahmen der Öko-Regelung 1a und b. Die Betriebe sollen für ihren besonderen Beitrag zur Verbesserung der Biodiversität mehr Flexibilität und einen höheren finanziellen Ausgleich erhalten.

Die Vorschriften über die verschiedenen Arten von Landschaftselementen, wie das Beseitigungsverbot, gelten jedoch im GLÖZ 8 unverändert weiter.

Die Öko-Regelungen 1a und b werden attraktiver gestaltet. Unter der Voraussetzung der Zustimmung der EU-Kommission zu den GAP-Strategieplanänderungen gelten folgende Änderungen ab 2025: Die Obergrenze für die Inanspruchnahme von ÖR 1a wird von 6 auf 8 Prozent des förderfähigen betrieblichen Ackerlands ausgeweitet. Bei Blühstreifen als ÖR 1b-Maßnahme soll die überwiegende Länge für die Einhaltung der vorgeschriebenen Breite von 5 m ausschlaggebend sein.

 

Jahresgespräch mit dem mdr

Montag, 12. August 2024

Zum nunmehr dreizehnten Mal kamen in der vergangenen Woche die Vertreterinnen und Vertreter der Landesbauernverbände von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Gespräch mit Verantwortlichen des mdr zum Austausch zusammen.

Der neue mdr-Intendant Ralf Ludwig erläuterte die Entwicklung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, u.a. zu Strukturfragen unter Beibehaltung der Qualitätsberichterstattung und der Zunkuft der ARD mit seinen Landesprogrammen. Die Landesbauernverbände nutzten die Gelegenheit die Medienberichterstattung des mdr zu landwirtschaftlichen Themen im vergangenen Jahr anzusprechen. Hierbei gab es positives wie auch negatives Feedback an die Verantworlichen des mdr. Ideen für neue Formate konnten ebenfalls mit auf den Weg gegeben werden.

Der Austausch zwischen den Bauernverbänden und dem mdr wird von beiden Seiten als notwendig sowie hilfreich erachtet und wird somit fortgeführt. 

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