Der Thüringer Bauernverband begrüßt die Initiative der CDU-Landtagsfraktion, eine Entlastung bei der Grundsteuer für private Haushalte zu schaffen, allerdings sind nicht nur private Haushalte in erheblichem Maße von zusätzlichen Belastungen betroffen, sondern auch landwirtschaftliche Betriebe.
Durch die z.B. vom Erfurter Stadtrat am 18. September 2024 beschlossene Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Kleingärten von 350 auf 540 Prozent sind die Steuerbeträge bei allen landwirtschaftlichen Betrieben im Stadtgebiet um 32 bis 35 Prozent gestiegen. Auch bei anderen Thüringer Kommunen muss mit deutlichen Steuererhöhungen gerechnet werden, da in fast allen Thüringer Städten und Gemeinden die Hebesätze für die Grundsteuer A deutlich angehoben wurden.
„Wir sehen in dieser Steuergestaltung eine massive Benachteiligung der Landwirtschaft gegenüber anderen wirtschaftlichen Branchen“, so Alexander Amberg, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Erfurt-Sömmerda. „Es kann nicht angehen, dass die privaten Hausbesitzer und Landwirte die Zeche zahlen und ihre zu leistende Grundsteuer drastisch steigt. Auch bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Kleingärten besteht dringender Handlungsbedarf! Von der zugesicherten Aufkommensneutralität sind wir derzeit weit entfernt!“
Der Berufsstand fordert vom Landtag, eine Regelung ähnlich der des Nachbarbundeslandes Sachsen zu schaffen, damit Fairness entsteht und die Belastungen nicht einseitig auf Privatleute und einzelne Wirtschaftszweige abgewälzt werden.
Hintergrund
Die Bundesländer haben die Möglichkeit, zusätzlich landesspezifische Regelungen im Rahmen der Grundsteuerreform festzulegen. Im Thüringer Landtag wurde hiervon bis dato kein Gebrauch gemacht. Die neue Thüringer Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie beabsichtigt, ausgleichende Regelungen zu schaffen.
Am 16. Januar, kurz vor der Eröffnung der Grünen Woche, trafen sich die Mitglieder des Gesamtverbandes der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) in Berlin. Gast der Versammlung war Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der seit fünf Jahren Mitglied der paritätisch besetzten Mindestlohnkommission ist. Er berichtete über
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Anlässlich des Neujahrsempfangs des Deutschen Bauernverbandes im Rahmen der Grünen Woche am vergangenen Freitag (17. Januar) blickte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, vor allem nach vorn. Nach einem in vielerlei Hinsicht herausfordernden Jahr brauche es wieder mehr Optimismus in der Landwirtschaft und in der gesamten Gesellschaft, rief der Bauernpräsident den rund 1.000 Gästen aus Politik, Agrar- und Ernährungswirtschaft zu.
„Die nächste Bundesregierung steht vor der großen Aufgabe, den Menschen wieder Optimismus zu geben! Die Stimmung ist derzeit gedämpft – das ist angesichts der zahlreichen Herausforderungen, vor denen wir stehen, verständlich. Dennoch brauchen wir dringend einen positiveren Blick in die Zukunft. Unsere Landwirtschaft ist eine Zukunftsbranche und wird von der Gesellschaft gebraucht“, betont Rukwied. Zudem sei die Landwirtschaft, so Rukwied, im Kern ein vom Generationengedanken geprägter Berufszweig. „Unsere Branche baut darauf, dass auch künftige Generationen erfolgreich Landwirtschaft betreiben können. Das muss sich auch in der Politik widerspiegeln“, so der Bauernverbandspräsident weiter.
Für die Branche selbst gelte auch weiterhin, gesellschaftliche Veränderungen zu erkennen und darauf zu reagieren. „Landwirtinnen und Landwirte setzen schon heute viele Verbraucherwünsche um und bieten über die Erzeugung von Lebensmitteln hinaus einen gesamtgesellschaftlichen Mehrwert. Diesen Weg wollen wir als ‚ZukunftsBauer‘ weitergehen und damit sowohl die Landwirtschaft als auch den Verband zukunftsfest aufstellen“, so Rukwied. „Jeder Wunsch nach Veränderung kann aber nur erfüllt werden, wenn die Balance zwischen Ökologie und Ökonomie erhalten bleibt“, unterstreicht der DBV-Präsident.
Beim DBV-Neujahrsempfang sprach der neue EU-Agrarkommissar Christophe Hansen davon, dass die Landwirte entlastet werden müssen. Dazu plane er eine Vision für die zukünftige Landwirtschaftspolitik zu erarbeiten, die auf Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet sei. Er betonte weiter, das die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette und die Konkurrenzfähigkeit gestärkt werden müssen.
Im Rahmen der Grünen Woche nahm der Präsident des Thüringer Bauernverbandes Dr. Klaus Wagner gemeinsam mit den Präsidenten der ostdeutschen Landesbauernverbände an einem Austausch mit den ostdeutschen Agrarministern teil. Ziel war es, die Kommunikation Richtung Brüssel und Berlin künftig enger abzustimmen.
Die Agrarminister von Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg unterzeichneten ein gemeinsames Positionspapier zur GAP ab 2028. Die Minister fordern darin unter anderem eine Erhöhung des GAP-Budgets, eine stringente Trennung von erster und zweiter Säule sowie eine Agrarförderung, die sich unabhängig von der Betriebsgröße auf wirtschaftlich stabile Betriebe fokussiert. Die Bauernverbände unterstützen das gemeinsame Vorgehen in Richtung EU-Agrarkommissar Christophe Hansen.
Für große Aufregung sorgte am 16. Januar die Information, dass im Nachbarlandkreis Barnim ein weiterer Verdachtsfall der Maul- und Klauenseuche geprüft wird. In einem kleinen Ziegenbestand, 10 km nordöstlich von Hönow, zeigten vier Tieren entsprechende Symptome und wurden vorsorglich gekeult. Nachdem eine erste Untersuchung der entnommenen Proben keinen eindeutigen Befund ergeben hat, wurden die Proben zur weiteren Abklärung an das FLI geschickt. Inzwischen ist bekannt, dass sich der Verdacht auf einen weiteren MKS-Fall nicht bestätigt hat. Somit gibt es keinen weiteren Ausbruch der MKS und auch keine weitere Ausbreitung dieser Tierseuche, wie das Brandenburgische Landwirtschaftsministerium in einer Presseinformation mitteilt.
Infolgedessen wurde das in Brandenburg auferlegte Transportverbot für empfängliche Tiere und deren Körper, Tierteile und Gülle fristgerecht aufgehoben. Die eingerichteten Sperrzonen um den Ausbruchsort und die damit verbundenen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen bleiben weiterhin bestehen.
Der Hinweis zur höchsten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf Rinder, Schweine, Schaf und Ziegen haltenden Betrieben bleibt auch in Thüringen weiterhin bestehen! Nachfolgend haben wir Ihnen deshalb einige Informationen zu den Sicherheitsmaßnahmen sowie zur Reinigung und Desinfektion bereitgestellt:
Da die Analysen der in den Restriktionszonen entnommenen Proben noch nicht abgeschlossen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entwarnung gegeben werden. Das Bundesland Brandenburg hat in diesem Zusammenhang am 15. Januar sein Transportverbot für empfängliche Tiere und deren Körper, Tierteile und Gülle um weitere 48 Stunden verlängert. Dieses gilt somit bis einschließlich 17. Januar. Es wird davon ausgegangen, dass an diesem Tag alle Untersuchungsergebnisse vorliegen werden. Sollten hierbei ausschließlich negative Befundergebnisse vorliegen, ist es wahrscheinlich, dass keine weitere Verlängerung des Transportverbotes innerhalb Brandenburgs vorgenommen wird. Demnach würden dann nur noch die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen in den Sperrzonen gelten.
Nach Südkorea hat nun auch Großbritannien, als nennenswertes Drittland für deutsche Handelsbeziehungen, die Einfuhr von MKS-empfänglichen Tieren, frischem Fleisch und Milch aus Deutschland ausgesetzt. Weitere Drittländer, die ein Importstopp für deutsche Waren verhängt haben, sind Kanada, Mexiko, Singapur, Argentinien, Japan, Marokko, Paraguay, Uruguay, Russland, Südafrika, Ukraine und die USA.
Oberstes Ziel ist nun, diese auferlegten Handelsbeschränkungen wieder abzubauen. Ein erster wichtiger Schritt in dieser Sache wurde durch die Europäische Kommission am 13. Januar vorgenommen. In einem Durchführungsbeschluss hat die Europäische Kommission die um den Ausbruch herum eingerichtete Schutz- und Überwachungszone bestätigt und damit die Grundlage für eine Regionalisierung auf EU-Ebene (und Drittland-Ebene) geschaffen. Der Durchführungsbeschluss und die ausgewiesenen Sperrzonen gelten zunächst bis 11. Februar.
Die Untersuchungen zur Eintragsursache und dem -weg in den Tierbestand laufen weiter. Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich bei dem MKS-Fall in der Wasserbüffelherde in Hönow (Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg) um ein lokales Geschehen. Eine Ausbreitung auf andere Tierbestände wurde bislang nicht festgestellt. Trotzdem wurde vorsorglich die Keulung von empfänglichen Tieren aus benachbarten Betrieben angeordnet bzw. bereits durchgeführt, darunter 170 Schweine und 55 Schafe und Ziegen sowie drei Rinder.
Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 11. Januar mitteilte, haben sich die verendeten Wasserbüffel mit einem MKS-Virus vom Serotyp O infiziert. Nah verwandte MKS-Viren kommen im Nahen Osten und Asien vor. Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch noch keine Aussagen zum Eintragsursprung und dem Eintragsweg in den Tierbestand getroffen werden. Grundsätzlich ist eine Impfung gegen MKS in der EU seit 1991 verboten. Eine Notimpfung ist nur im Seuchenfall bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erlaubt. Für diesen Zweck wurden EU-weit MKS-Antigenbanken eingerichtet, in denen Impfstoffe gegen MKS-Viren gelagert werden. Laut FLI könnte die deutsche MKS-Antigenbank nach Aktivierung durch die Bundesländer einen für den Serotyp passenden Impfstoff innerhalb weniger Tage herstellen. Für MKS ist ein genau abgestimmter Impfstoff wichtig, da Impfstoffe gegen andere Serotypen die Tiere nicht schützen. Abgesehen davon sei erwähnt, dass sich mit der Impfung allein ein MKS-Ausbruch nicht wirksam bekämpfen lässt.
Die Untersuchungen an den Wasserbüffeln im Ausbruchsbestand ergaben, dass diese bereits seit 3 Wochen mit dem MKS-Virus infiziert waren. Die Tiere wiesen einige abgeheilte Entzündungen im Maulbereich auf, die für eine längere Infektionszeit sprechen, so das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des betroffenen Landkreises. Auffälligkeiten im Klauenbereich wurden nicht gefunden. Unter Mithilfe der Feuerwehr wurde die Weidefläche, auf der die infizierten Tiere gehalten wurden, zunächst mit einem Bauzaun eingezäunt, um eine Verschleppung des Virus in den Wildbestand zu verhindern.
Wie das Brandenburgische Landwirtschaftsministerium heute mitteilte, wurde der über das vergangene Wochenende verhängte 72 Stunden Transportstopp für empfängliche Tiere und deren Körper, Tierteile und Gülle um weitere 48 Stunden verlängert und gilt damit bis zum 15. Januar. Schlachtbetriebe und der Einzelhandel sind davon nicht betroffen.
MKS gehört zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Seuchen bei landwirtschaftlichen Nutztieren, da die Bekämpfung mit drastischen Handelsbeschränkungen für Tiere und tierische Produkte verbunden ist, was zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führt.
Der Ausbruch der MKS in Brandenburg zieht bereits Konsequenzen am Exportmarkt mit sich. Da Deutschland seinen MKS-Freiheitsstatus verloren hat, sind ab sofort zahlreiche Veterinärbescheinigungen für den Export von Produkten von Wiederkäuern und Schweinen nicht mehr ausstellbar, so das Bundeslandwirtschaftsministerium. Demnach ist damit zu rechnen, dass der Export von Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischprodukten, aber auch Häuten und Fellen, gesalzenen Naturdärmen, Samen und Blutprodukten sowie empfänglichen Tieren kaum mehr möglich ist. Erste Länder, wie Südkorea und die Niederlande haben im Zuge des MKS-Ausbruchs in Deutschland Maßnahmen ergriffen. Südkorea hat ab sofort alle Schweinefleischimporte aus Deutschland verboten, damit fällt ein wichtiger Absatzmarkt im asiatischen Raum weg. Die Niederlande haben ein landesweites Transportverbot für deutsche Kälber verhängt. Transporte zur Schlachtung bleiben erlaubt.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) rechnet damit, dass weitere Drittländer den Import von empfänglichen Tieren aus Deutschland (und deren Erzeugnissen) vorerst aussetzen werden und Sperren für Waren aus Deutschland verhängen. Eine Abschätzung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen kann das Bundeslandwirtschaftsministerium zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geben.
Der Handel aus MKS-freien Gebieten in Deutschland ist laut BMEL im EU-Binnenmarkt weiterhin möglich. Dies geht auf das Regionalisierungsprinzip zurück, bei dem lediglich der Handel mit den Gebieten eines Landes unterbrochen wird, die von tierseuchenrechtlichen Beschränkungen betroffen sind. Exporte aus übrigen, seuchenfreien Gebieten sind weiterhin möglich.
Auf der Grünen Woche werden aufgrund der aktuellen Situation keine Klauentiere ausgestellt.
Die anzeigepflichtige Maul- und Klauenseuche (MKS) ist im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg in einem Wasserbüffelbestand ausgebrochen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die hochansteckende Viruserkrankung heute, am 10. Januar, offiziell bestätigt. Der Erreger konnte bei drei verendeten Wasserbüffeln in einem kleinen Weidebetrieb in Hönow nachgewiesen werden.
Vor Ort läuft derzeit die Aufarbeitung. Der Landkreis ist hierzu mit Behörden und Fachleuten, darunter dem FLI, im Austausch. Ein Krisenstab wird am 11. Januar zusammentreten, bei dem auch der Brandenburgische Landesbauernverband teilnehmen wird.
Um den betroffenen Betrieb wurden zwei Sperrkreise mit einem Radius von drei und zehn Kilometern eingerichtet, die auch die Landkreise Barnim, Oder-Spree sowie die Stadt Berlin betreffen. Innerhalb dieser Sperrzonen werden alle vorgesehenen Maßnahmen durch das zuständige Veterinäramt angeordnet, darunter die ordnungsgemäße Keulung der restlichen Wasserbüffel des Bestandes, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Wie dem Thüringer Bauernverband (TBV) vom Thüringer Sozialministerium mitgeteilt wurde, wird für das gesamte Land Brandenburg ab morgen der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden für 72 Stunden untersagt. Gleiches gilt auch für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierteilen und Gülle. Diese strenge Maßnahme ist notwendig aufgrund der hohen Kontagiosität des MKS-Virus und der dadurch möglichen schnellen Ausbreitung.
Die Ursache für den Erregereintrag ist bislang noch nicht bekannt. Im und um den Ausbruchsbestand sind alle notwendigen epidemiologischen Ermittlungen eingeleitet. Thüringen ist nach derzeitigem Kenntnisstand bisher nicht betroffen.
Das Thüringer Sozialministerium und der TBV rufen alle Betriebe, die empfängliche Tierarten halten, um höchste Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf. Alle Erkrankungen, die auf Blauzungenkrankheit oder MKS hindeuten sollten schnellstmöglich vom Tierarzt/Veterinäramt abgeklärt werden. Zudem wird darum gebeten, Veranstaltungen, Märkte, Auktionen o. Ä. in nächster Zeit nicht zu besuchen bzw. abzuhalten. Das Thüringer Sozialministerium weist zudem darauf hin, dass auch wenn ein Auftrieb derzeit von der zuständigen Veterinärbehörde noch nicht untersagt wird, es jederzeit zu einer Bestandssperre kommen kann, so dass Ausstellungstiere evtl. nicht mehr abgetrieben werden dürfen.
Hintergrund zur MKS (Quelle: FLI)
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. Deutschland und die EU sind amtlich anerkannt frei von MKS; die letzten Fälle in Deutschland traten 1988 auf. MKS kommt jedoch in Teilen der Türkei sowie in vielen Ländern Afrikas und Asiens nach wie vor endemisch vor. Illegal eingeführte tierische Produkte aus diesen Ländern stellen eine ständige Bedrohung für die europäische Landwirtschaft dar. Das Verfüttern von Speiseabfällen ist streng verboten. Die Missachtung dieses Verbots führte im Jahr 2001 zu einem verheerenden Seuchenzug in Großbritannien mit Folgeausbrüchen in anderen europäischen Ländern.
Für den Menschen als Verbraucher von pasteurisierter Milch, daraus hergestellten Milchprodukten oder von Fleisch bestünde jedoch auch im Falle einer Einschleppung der MKS nach Deutschland keine Gefahr.
Für erkrankte Tiere gibt es keine Behandlungsmöglichkeit. Ist in einem Betrieb auch nur ein Tier erkrankt, müssen alle Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden. Auch Klauentiere in landwirtschaftlichen Betrieben in der näheren Umgebung des Seuchenbetriebes müssen zumeist getötet werden. Ställe, Fahrzeuge und Geräte müssen gründlich desinfiziert werden. Eine Notimpfung gefährdeter Tierbestände ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Vorfreude steigt – die Berufswettbewerbe der Grünen Berufe in Thüringen stehen vor der Tür! Unter dem inspirierenden Motto „Zukunft gestalten, Talente entfalten!“ laden wir alle Auszubildenden und Fachschüler im Bereich Tierwirtschaft, Landwirtschaft und Forstwirtschaft ein, ihr Können unter Beweis zu stellen. Dies ist nicht nur eine einmalige Gelegenheit, sich mit Gleichgesinnten zu messen, sondern auch eine Plattform, um die besten Talente unserer Branche zu entdecken und zu fördern.
Wichtige Informationen für alle Teilnehmer:
Die besten Teilnehmer haben die aufregende Möglichkeit, im Juni zum Bundesentscheid nach Nordrhein-Westfalen ins Haus Düsse zu fahren und dort unser Bundesland Thüringen zu vertreten!
Termine im Überblick:
Wir appellieren an alle Ausbildungsbetriebe: Unterstützen Sie Ihre Auszubildenden bei dieser einzigartigen Gelegenheit! Lassen Sie sie ihre Talente zeigen und Teil eines spannenden Wettbewerbs werden. Diese Wettbewerbe sind nicht nur eine hervorragende Möglichkeit zur Talentförderung, sondern auch eine wertvolle Vorbereitung auf die bevorstehenden Abschlussprüfungen. Gemeinsam können wir die Zukunft gestalten und einen inspirierenden Austausch fördern.
Seien Sie dabei – nutzen Sie diese Chance und lassen Sie uns gemeinsam auf einen Pfad gehen, der nicht nur Ihre Fähigkeiten herausfordert, sondern auch das Potenzial unserer Branche entfaltet. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer und unvergessliche Momente beim Berufswettbewerb 2025.
Bei Fragen zum Berufswettbewerbe der Grünen Berufe in Thüringen wenden Sie sich an:
Landjugendverband Thüringen e.V.
Tel.: +49 (0)361 262 532 41
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Humusaufbau in Ackerböden trägt nicht nur zur Klimaresilienz der Landwirtschaft bei, sondern bietet auch Potenzial Kohlenstoff zu binden. Im Modell- und Demonstrationsvorhaben HumusKlimaNetz zeigen Landwirtinnen und Landwirte unter wissenschaftlicher Begleitung, wie sich Humus in der Praxis langfristig aufbauen und erhalten lässt. Das vom Deutschen Bauernverband getragene Netzwerk führt am 18. Februar 2025 in Kassel sein HumusKlimaTag-Symposium mit Exkursion auf den Hof Tolle durch.
Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie hier.
Aktuell ergeht an alle KULAP-Antragsteller die Aufforderung eine zusätzliche Erklärung in Bezug auf die bestehende KULAP-Verpflichtung nachzureichen. Auf Nachfrage beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum war zu erfahren, dass der erforderliche Textbaustein aufgrund eines technischen Fehlers leider nicht im Sammelantrag enthalten war. Dies werde für die kommende Antragstellung nachgeholt.
- Betroffen sind alle KULAP-Antragsteller
- Erklärung ist ausgefüllt und unterschrieben ausschließlich über PORTIA einzureichen
- bis spätestens 07. Februar 2025
+++ ACHTUNG +++ Auf die heutige (20. Januar) Nachfrage beim Thüringer Ministerium zur extrem bürokratischen Vorgehensweise mit Dokument ausdrucken, ausfüllen mit Unterschrift, einscannen usw. konnten wir folgende Vereinfachung erreichen:
Das Formular wird ohne Unterschrift akzeptiert, wenn das Formular per "hoher Vertrauensstufe" eingereicht wird. Im PDF ist dann jedoch aktiv das notwendige Kreuz digital zu setzen (über z.B. Acrobat Reader) und dann entsprechend in PORTIA einzureichen.
Seitens der Zahlstelle werden ergänzend entsprechende Mitteilungen versandt.
Das Dokument ist bis zum 07. Februar 2025 einzureichen, nicht wie von eingen Agrarförderzentren gefordert bis 03. Februar 2025.
Es besteht vorliegend eine Mitwirkungspflicht. Die zuständige Behörde ist berechtigt, zur abschließenden Prüfung der Fördervoraussetzungen weitere Angaben zu fordern.
In der Aufforderung der Agrarförderzentren wird erklärt, dass der über PORTIA eingereichte Antrag, nicht in vollem Umfang Erklärungen zu den allgemeinen Antragsvoraussetzungen enthält. Vor der Zahlung ist es deshalb unerlässlich, diese Erklärungen nachzufordern. Insbesondere fehlt die Erklärung, dass die im KULAP zur Förderung beantragten Flächen keinen Verpflichtungen unterliegen, die durch den Abschluss von Pacht-, Pflege- und/oder Bewirtschaftungsverträgen begründet wurden.
In dem Dokument werden, obwohl in PORTIA lediglich die Erklärung für Pacht-, Pflege-, Bewirtschaftungsverträge fehlt, ebenso die Erklärungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Erklärung für Mitgliedschaft in einer Erzeugerorganisation abgefordert um sicherzugehen, dass auch diese Erklärungen vollständig vorliegen.
Die Erklärung wurde am 16. Januar 2025 in PORTIA unter Fachbereich Sammelantrag, ==> Dokumente ==> 004_KULAP2022 ==> 004_B_Anlagen bereitgestellt.
Die Einreichung erfolgt ausschließlich in PORTIA im Fachbereich Sammelantrag, ==> Anträge ==> Antragsjahr 2024 ==> Anträge KULAP2022 ==> Unterlagen zur Nachweisführung KULAP, hier ist das Feld „Ich/Wir reiche(n) weitere Unterlagen zur Nachweisführung KULAP2022 ein (KU22.NWA)“ anzukreuzen und dann die gescannte bzw. digital ausgefüllte Erklärung als Anlage hochzuladen und das Dokument einzureichen (Anmeldung mit hoher Vertrauensstufe ist erforderlich).
Die Stickstoffwerke (SKW) Piesteritz, einer der letzten verbliebenen Düngemittelhersteller Deutschlands, muss aufgrund der Marktlage und politisch bedingten Rahmenbedingungen die Produktion drosseln und eine von zwei Ammoniakanlagen für eine unbestimmte Zeit abstellen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt getätigte Bestellungen werden selbstverständlich fristgerecht ausgeliefert, so das Unternehmen. Trotz der Bemühungen von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haselhoff, der selber aus der Nähe des Standortes der SKW stammt, fühlt sich die aktuelle Bundesregierung kaum verpflichtet konkrete Maßnahmen zu erlassen. Geschäftsführerin Antje Bittner: „Seit nahezu drei Jahren warnen wir vor massiven Verwerfungen auf dem Düngemittelmarkt als Folge des russischen Angriffskrieges. Bis heute hat die Politik absolut nichts Wirksames gegen das Fluten des europäischen Marktes mit billigen russischen Düngemitteln unternommen. Zudem werden Unternehmen wie die SKW Piesteritz durch Entscheidungen der Bundesregierung, die unsere Wettbewerbsnachteile immer weiter vergrößern, aus dem Markt gedrängt.“ Die Bundesregierung ist aufgefordert, für die Industrie endlich Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Produktion in Deutschland überhaupt noch ermöglicht.
Mit dem Förderprogramm HÖFE.BILDEN.VIELFALT bietet die Initiative Bioland Landwirtinnen und Landwirten eine unkomplizierte, finanzielle Unterstützung für die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt. Die Landwirtschaft spielt eine zentrale Rolle, um den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten. Landwirtschaftliche Betriebe können ihre Mehrleistungen für den Naturschutz häufig nicht über den Marktpreis finanzieren und öffentliche Fördermittel stehen nur unzureichend zur Verfügung.
Mit dem Förderprogramm bietet die Initiative sowohl ökologisch als auch konventionell wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland eine Möglichkeit, Naturschutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, für die keine öffentlichen Förderangebote zur Verfügung stehen.
Der aktuelle Stichtag für die Antragsabgabe ist der 15. Februar 2025. Die genauen Rahmenbedingungen und was gefördert wird, finden Sie hier.
Im Rahmen der Grünen Woche in Berlin präsentiert sich der Deutsche Bauernverband auf dem ErlebnisBauernhof in Halle 3.2 - Kommen Sie vorbei!
Sie können außerdem die DBV-Fachforen verfolgen, die am 20. Januar 2025 im Livestream auf der DBV-Homepage übertragen. Hier ist auch eine Teilnahme in Präsenz auf dem Gelände der Messe Berlin in Halle 6.3 im Studio möglich, für die jedoch eine vorherige Anmeldung notwendig ist. (Begrenzte Platzzahl).
Die Milchbranche im Hot Seat – was bringt die Zukunft?
20.01.2025 | 10:00 - 11:30 Uhr
Seien Sie dabei, wenn beim DBV-Fachforum Milch auf der Grünen Woche 2025 erneut die Zukunft der Milchbranche im Mittelpunkt steht! Erleben Sie spannende Diskussionen mit renommierten Experten zu den Themen Rohstoffverfügbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milchproduktion sowie Klimabilanzierung in der Milchviehhaltung. Nutzen Sie die Gelegenheit, wertvolle Einblicke zu gewinnen und bringen Sie sich mit ihren Fragen in unsere Diskussion ein. Gemeinsam wollen wir Lösungen für die Herausforderungen der Branche ergründen.
Das Fachforum wird hier im Livestream übertragen. Melden Sie sich über diesen Link an, wenn Sie das Fachforum in Präsenz auf der Messe Berlin verfolgen möchten.
Das nächste Kapitel der Energiewende: Wie sich Markt und Regulierung verändern (müssen)
20.01.2025 | 12:00 - 13:30 Uhr
Der Energiemarkt befindet sich im Umbruch: Schwankende Strompreise, Anpassungen der EEG-Förderung und neue Marktmechanismen prägen die Situation. Das nächste Kapitel der Energiewende bringt vielfältige Herausforderungen mit sich, denn jetzt ist nicht mehr nur der Ausbau entscheidend, sondern wie wir mit dem Strom umgehen der produziert wird. Dabei rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie verschiedene erneuerbare Energieproduzenten am besten kombiniert werden können.
Das Energiefachforum widmet sich der strategischen Positionierung der Landwirtschaft in diesem Wandel. Als unverzichtbarer Akteur trägt der ländliche Raum maßgeblich zum Gelingen der Energiewende und zur Neugestaltung des Strommarktes bei. Mit Impulsvorträgen von Thomas Voß (Energiegenossenschaft Die Energielandwerker eG) und Martin Lass (BioEnergie Gettorf GmbH & Co. KG) sowie einem hochkarätig besetzten Podium werfen wir einen Blick auf die Herausforderungen und Chancen im aktuellen und zukünftigen Strommarkt.
Das Fachforum wird hier im Livestream übertragen. Melden Sie sich über diesen Link an, wenn Sie das Fachforum in Präsenz auf der Messe Berlin verfolgen möchten.
Modell der Naturschutz-Kooperativen in der Praxis
20.01.2025 | 14:30 - 16:00 Uhr
Im Rahmen des Forums wird der Blick darauf geworfen, wie der Ansatz der niederländischen Naturschutz-Kooperativen in Deutschland umgesetzt werden kann. Nach einer Übersicht über das Niederländische-Modell und verschiedene Varianten einer Naturschutz-Kooperative im MoNaKo Projekt, beleuchtet die anschließende Diskussionsrunde, wo wir in der Praxis bereits stehen und wo wir in Zukunft hinmüssen.
Das Fachforum wird hier im Livestream übertragen. Melden Sie sich über diesen Link an, wenn Sie das Fachforum in Präsenz auf der Messe Berlin verfolgen möchten.
Naturwiederherstellung – Kooperation statt Kampf um die Fläche?!
20.01.2025 | 16:30 - 18:00 Uhr
Die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung in Deutschland ist eine große Herausforderung für den Naturschutz und mit enormen Befürchtungen auf Seiten der Land- und Forstwirte und den Grundeigentümern verbunden. Während bereits prozentuale Flächenziele für den Naturschutz festgezurrt sind, fehlen die Festlegungen für eine Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Im Forum stehen die unterschiedlichen Erwartungen von Seiten des Bundes und der Länder sowie der Landwirtschaft und des Naturschutzes sowie die Strategien für eine erfolgreiche Umsetzung im Mittelpunkt. Gelingt es, die neuen EU-Vorgaben auf Augenhöhe, kooperativ und praxistauglich umzusetzen oder gefährdet ein Kampf um die Fläche die Akzeptanz in der Land- und Forstwirtschaft?
Das Fachforum wird hier im Livestream übertragen. Melden Sie sich über diesen Link an, wenn Sie das Fachforum in Präsenz auf der Messe Berlin verfolgen möchten.
Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John hat am heutigen Donnerstag (9. Januar) Vertreterinnen und Vertreter der wichtigsten Verbände aus dem Bereich der Thüringer Landwirtschaft zu einem ersten Kennenlernen und Austausch eingeladen. Der Thüringer Bauernverband (TBV) hat die Einladung dankend angenommen. TBV-Präsident Dr. Klaus Wagner sagte nach dem Gespräch: „Es freut uns sehr, dass die neue Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John auf uns zugekommen ist und uns die Gelegenheit gegeben hat, mit ihr die Ziele und Herausforderungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes zu besprechen. Das zeigt uns, dass sie mit ihrem Ministerium zügig in die Fach- und Sacharbeit einsteigt und wie wichtig ihr die Landwirtschaft und der ländliche Raum sind. Das ist ein gutes Fundament für die zukünftige Zusammenarbeit, auf dem wir gemeinsam die kommenden Jahre aufbauen können.“
Die Gesprächsrunden sollen zukünftig in regelmäßigen Abständen stattfinden und ein fester Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen dem neuen Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum und den berufsständischen Interessenvertretern sein.
Mit großer Betroffenheit nimmt der Thüringer Bauernverband (TBV) Abschied von Dr. Volker Sklenar.
Der gesamte Berufsstand trauert um einen Landwirt, herausragenden Agrarwissenschaftler, leidenschaftlichen Politiker, prägenden Architekten der modernen Landwirtschaft, den ersten Landwirtschaftsminister Thüringens und vor allem einen Freund. Sein Leben und Wirken waren geprägt von Fachkompetenz, Tatkraft und einer tiefen Verbundenheit zur Landwirtschaft.
Aufgewachsen auf einem Bauernhof entdeckte Dr. Volker Sklenar früh seine Leidenschaft für die Landwirtschaft und trug diese von da an mit sich. Von der Pike auf lernte er die Landwirtschaft kennen. Nach einer Lehre vertiefte er sein Wissen durch ein Praktikum. Er absolvierte das Studium der Agrarwissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, ein Forschungsstudium an der Karl-Marx-Universität Leipzig führte zu seiner Promotion zum Dr. agr. Seine berufliche Laufbahn war geprägt von verantwortungsvollen Führungspositionen in der Tierproduktion, u.a. in der LPG Großobringen, in der Agrarindustrievereinigung Berlstedt sowie in der Schweinemast Neumark.
Mit der Wiedervereinigung begann Dr. Volker Sklenars beeindruckende politische Karriere, als Mitglied des ersten Thüringer Landtages und für fast zwei Jahrzehnte als Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt. Er prägte die politischen Weichenstellungen des Freistaates entscheidend mit.
Als erster Landwirtschaftsminister führte er die Thüringer Landwirtschaft erfolgreich in die Marktwirtschaft und verstand sich in dieser bewegenden Zeit stets als Partner und Vertrauter der Bauern. Sein Handeln war geleitet von dem Ziel, eine moderne Landwirtschaft verbunden mit ökologischer Verantwortung zu fördern. Dr. Volker Sklenar zeigte unermüdlichen Einsatz für die Landwirtschaft, für den landwirtschaftlichen Berufsstand und den ländlichen Raum.
Die Thüringer Landwirte werden Dr. Volker Sklenar stets ein ehrendes Gedenken bewahren – seine Verdienste bleiben unvergessen.
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.
Ob Rind, Schwein oder Geflügel: Durch behördliche Anordnung können Tierseuchen und Krankheiten ganze Betriebe lahmlegen – selbst, wenn sie selbst nicht betroffen sind, sondern nur im Sperrbezirk liegen. Gegen die verheerenden Einnahmeverluste und Folgeschäden schützt eine Ertragsschadenversicherung.
Absicherung Ihrer landwirtschaftlichen Erträge vor ASP-Schäden mit R+V
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt eine deutliche Bedrohung für die Landwirtschaft dar. Um Ihren Agrar Betrieb sicher vor finanziellen Einbußen durch die ASP zu schützen, bietet die R+V Versicherung zwei spezialisierte Produkte an: Die „Ertragsschadenversicherung“ bei Schäden im Tierbestand und die „ASP-Ernteversicherung“ für Ertragsschäden bei der Ernte.
Die Ertragsschadenversicherung sichert Sie gegen finanzielle Verluste, die durch Schäden im Tierbestand entstehen könnten, ab. Sie bietet Ihnen finanziellen Rückhalt und trägt dazu bei, die Stabilität und Liquidität Ihres Betriebes sicherzustellen.
Die ASP-Ernteversicherung schützt hingegen Ihren Ernteertrag. Bei einem bestätigten ASP-Ausbruch und den dadurch notwendigen Sperrmaßnahmen garantiert diese Versicherung die Absicherung Ihrer Ernteerträge gegen unerwartete Einbußen.
Blauzungenkrankheit – Impfstoffe werden verlängert
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Krankheit, die von einer Mückenart (Gnitzen) übertragen wird. Der aktuelle Serotyp 3 (BTV-3) sorgt vor allem bei Rindern, Ziegen und Schafen für teils schwere Verläufe, die bei den beiden Letzteren auch tödlich enden. Diese hat zusätzlich schwerwiegende, wirtschaftliche Folgen für die tierhaltende Personen. Die bis zum 06.12.2024 geltende Ausnahmeregelung für drei Impfstoffe wird lückenlos und ohne zeitliche Begrenzung verlängert.
Geflügelpest
In einem Putenmastbetrieb mit rund 8.400 Tieren im Landkreis Aurich wurde die Geflügelpest Ende November 2024 festgestellt. Es wird an die niedersächsischen Betriebe appelliert, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Tierhalterinnen und Tierhalter, die Auffälligkeiten (zum Beispiel vermehrte Todesfälle oder eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme) in ihrem Bestand bemerken, sollten sich so bald wie möglich beim Veterinäramt melden.
Wir verstehen, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe einzigartige Bedürfnisse und Risikofaktoren haben. Daher setzen wir auf eine Beratung, die individuell auf Sie und Ihre Anforderungen abgestimmt ist.
Das AgrarKompetenzCenter (AKC) ist Ihr persönlicher Kontakt für alle Anliegen rund um das Thema Agrar. Wir bündeln die landwirtschaftliche Fachkompetenz der R+V und betreuen Sie auf Augenhöhe durch qualifizierte Mitarbeitende mit landwirtschaftlicher Expertise. Wir sind gerne für Sie da, um mit Ihnen gemeinsam die optimale Versicherungslösung zu finden.
Falls Sie weitere Informationen zu diesem Thema suchen, kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 361 262 53 801.Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de - unter Firmenkunden – Landwirtschaftliche Versicherungen – AgrarPolice – Ertragsschadenversicherung.
Am 11. Januar lud die Friedrich-Solle- Regelschule Zeulenroda-Triebes zur 14. Berufsorientierungsmesse und 4. Jobmarkt der Stadt Zeuelnroda-Triebes in gemeinsamer Organisation und Kooperation mit der Industrie-und Handelskammer Ostthüringen zu Gera, der Bundesagentur für Arbeit Thüringen Ost sowie der Handwerkskammer für Ostthüringen und dem Gewerbeverband Zeulenroda-Triebes ein. Knapp 70 beteiligte Unternehmen informierten über ihre Ausbildungsangebote, Entwicklungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in ihren Unternehmen. Sie traten als attraktiver Arbeitgeber mit zukünftigen Auszubildenden und Berufseinsteigern in Kontakt.
Auch die Kreisbauernverbände Greiz/Gera sowie Saale-Orla-Kreis führten viele interessante Gespräche und beantworteten vielfältige Fragen zu den jeweiligen Berufsbildern des grünen Berufszweiges. Sie präsentierten interessierten Schülern ab der siebten Klasse bis zu der Oberstufe sowie Quereinsteigern und Umschülern die zahlreichen Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten, sodass eine Vorstellung des jeweiligen Berufs verdeutlicht werden konnte. Der Bauernverband hofft, dass das Interesse der Schüler und angehenden Absolventen für eine Ausbildung bzw. Studium oder Tätigkeit in der Landwirtschaft geweckt wurde. Der Informationstag wurde von den zahlreichen Besuchern intensiv zur beruflichen Vorbereitung und Orientierung genutzt.
Die neue Ausgabe der Deutschen Bauern Korrespondenz (dbk) ist da - Fakten, News und Argumente - hier lesen Sie als Mitglied des Thüringer Bauernverbandes die monatlichen Agrarpolitik-Schwerpunkte, Verbandsnachrichten und Positionen des Deutschen Bauernverbandes (DBV).
Die dbk ist das Mitgliedermagazin des DBV und ein unverzichtbarer Informationspool für Landwirte und für Multiplikatoren aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung.
Seit Januar 2024 ist die dbk 100Prozent digital.
Das E-Paper der dbk steht seit Januar 2024 allen Mitgliedern im Bauernverband zur Verfügung. Die Kosten dafür übernehmen die jeweiligen Landesbauernverbände für ihre Mitglieder.
Wo Sie die kostenfreie App finden und wie Sie sie nutzen können, lesen Sie weiter unten in diesem Wochenbericht und hier.
Der Vorstand der Interessengemeinschaft der Betriebe im benachteiligten Gebiet (IG BENA) bereitete sich in seiner Neujahrssitzung am vergangenen Donnerstag, 9. Januar, inhaltlich auf die Anhörung im Petitionsausschuss zum Flächenregister vor. Nach wie vor bestehen große Defizite in der Nutzerfreundlichkeit, aber noch viel mehr in der Programmierung der
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EENergy - ein kleines, einfaches EU-Förderinstrument für energieintensive kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in verbrauchssenkende Maßnahmen investieren wollen. Gefördert werden können auch landwirtschaftliche Unternehmen, insbesondere bei der Implementierung, dem Erwerb, dem Kauf und oder der Installation von neuer Software, Hardware, Ausrüstung oder anderen Technologien.
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Nach dem Willen der EU soll die Landwirtschaft insgesamt sicherer und sozialer werden. In den Verhandlungen zur letzten GAP-Reform haben das Europäische Parlament und der Rat deshalb im Sommer 2021 die sogenannte soziale Konditionalität in der GAP verankert. Ziel ist es, die Einhaltung arbeitsschutz- und arbeitsrechtlicher Vorschriften unionsweit zu fördern und so zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen.
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Der Generationenwechsel in den landwirtschaftlichen Betrieben schreitet voran. Damit werden verstärkt junge Fachkräfte benötigt, die eine Existenz gründen bzw. die Betriebsnachfolge antreten wollen. Thüringen fördert auch in diesem Jahr die Niederlassung von Junglandwirten im Rahmen des genehmigten GAP-Strategieplans und stellt dafür insgesamt 3,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Was genau gefördert wird und wer einen Antrag stellen kann finden Sie hier.
Die Antragsfrist (Ausschlussfrist) endet am 31. Januar.
Ab sofort ist der Einsatz von Möscha-Verteilern oder Schwanenhals nun auch auf Grünland tabu. Es müssen damit ab sofort bodennahe Verfahren eingesetzt werden, also Schleppschlauch, -schuh oder Schlitzgerät.
Bei unbestelltem Ackerland hat die Einarbeitung von organischen, organisch-mineralischen Wirtschaftsdüngern
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Der Abschnitt B des sogenannten SuedOstLink (die Trassen der Vorhaben 5 und 5a nach Bundesbedarfsplangesetz verlaufen hier parallel) wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 19. Dezember 2024 mittels Planfeststellungsbeschluss genehmigt und am 23. Dezember 2024 bekannt gemacht.
Die rund 84 km lange Trasse beginnt nordöstlich der Stadt Eisenberg. Von dort verläuft sie zunächst in südlicher
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Kurz vor Weihnachten trafen sich in Dresden die Ackerbaureferenten der Ost-Bauernverbände zu einem fachlichen Austausch. Ein zentrales Thema war die geplante Überarbeitung der Kulisse der Roten Gebiete, die in den meisten Ländern Ende 2025 ansteht.
Kritisch diskutiert wurde die zunehmende Messung der Denitrifikation nach der N2/Argon-Methode. Diese Ausweitung der Messungen wird voraussichtlich zu partiellen Vergrößerung bzw. Verschiebungen der Roten Gebiete im kleinen Rahmen führen. Der Thüringer Bauernverband war dazu noch am Freitag vor Heiligabend im Gespräch mit den zuständigen Sachbearbeitern im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in Weimar. Nähere Informationen wird es in den kommenden Wochen geben.
Noch kurz vor Weihnachten fand auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Sondierungsgespräch mit den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses zum Düngegesetz statt. Hintergrund ist die Frage, ob noch vor der Bundestagswahl eine Einigungsmöglichkeit für das Düngegesetz besteht. Von Seiten des BMEL wurde durch
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Am 17. Dezember hat das Bundeskabinett die neue "Nationale Biodiversitätsstrategie" verabschiedet. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte sich im Sommer letzten Jahres zu dem Entwurf mit einer umfangreichen Stellungnahme geäußert und die rückwärtsgewandte Strategie kritisiert. Vor dem Bruch der Regierungskoalition war der Entwurf aufgrund des Widerstandes der FDP nicht einigungsfähig. Jetzt wurde der Entwurf ohne parlamentarische Mehrheit verabschiedet. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass noch irgendein Baustein der Strategie umgesetzt wird.
Die Strategie ist für eine neue Bundesregierung nicht bindend. Es wird aber darauf ankommen, dass eine neue Bundesregierung hier entweder neue Akzente setzt oder sich zumindest die Strategie nicht zu eigen macht. Dazu der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken: „Diese Nationale Biodiversitätsstrategie setzt auf ein veraltetes Prinzip eines ausgrenzenden Naturschutzes mit der sprichwörtlichen ordnungsrechtlichen „Glasglocke“ und ist damit ein Gegenentwurf zu einem zukunftsweisenden kooperativen Naturschutz mit der Landwirtschaft. Anstelle einer pauschalen Fokussierung auf Flächenbeschaffung für den Naturschutz wäre es aus unserer Sicht angezeigt, die Kooperation mit den Landnutzern zu stärken und auch auf produktionsintegrierte Maßnahmen, Vertragsnaturschutz und Agrarumweltmaßnahmen zu setzen. Zudem ist die Halbwertszeit dieser Strategie begrenzt, da sie von einer Regierung ohne parlamentarische Mehrheit und vermutlich mehr aus wahlkampftaktischen Gründen noch veröffentlicht worden ist.“
Der aktuelle Newsletter des Schwarzwildkompetenzzentrums ist da. Diesen können Sie mit einer kurzen E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! jederzeit abonieren oder kündigen.
Die neuste Ausgabe finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zum Schwarzwild-Kompetenzzentrum erhalten Sie auch auf der Homepage www.schwarzwild-kompetenzzentrum.de.
Alle Tierhalter, die bei der Thüringer Tierseuchenkasse registriert sind, haben ihren Tierbestand zum Stichtag 03. Januar 2025 entsprechend per Meldebogen, QR-Code oder elektronisch über die Homepage der Tierseuchenkasse zu melden. Die Meldung muss bis spätestens 17. Januar 2025 erfolgen.
Daten zum Tierbestand von Schweine-, Schaf- und Ziegenhaltern, die an die Tierseuchenkasse gemeldet wurden,
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TBV plus:
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, forderte nach dem Ende der Ampel-Koalition schnelle Neuwahlen: „Das Ende der Ampel war absehbar und folgerichtig. Dieser ständige Streit in der Regierung musste beendet werden. Es muss jetzt schnellstmöglich Neuwahlen geben, eine Hängepartie können wir uns nicht leisten. Deutschland braucht endlich eine stabile,
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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat für den Bereich Landwirtschaft die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2024/25 zusammengestellt:
Änderungen im Steuerrecht
Umsatzsteuerpauschalierung
Ab dem 6.12.2024 wurde der Pauschalsatz für die pauschalierenden Betriebe von derzeit 9,0% auf 8,4% abgesenkt, und zwar nur
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Am 17. Dezember wurde die im Saale-Orla-Kreis seit vielen Jahren traditionelle Landwirtschaftstour des Landrates mit dem Besuch des Schweine haltenden Betriebes in Heberndorf fortgesetzt.
Bei der kurzen Visite im betriebseigenen Hofkonsum berichtete Geschäftsführer André Telle über das regionale Engagement seines Unternehmens zur Versorgung der Bevölkerung mit im Betrieb erzeugtem Schweinefleisch, Wurstwaren und Eiern aus eigener Legehennenhaltung, ergänzt durch Waren des täglichen Bedarfes.
Mit der Delegation aus dem Landratsamt diskutierten Telle und Gunnar Jungmichel (Kreisvorsitzender) schwerpunktmäßig die Themen Regionalität, Qualitätssicherung und die Herausforderungen der modernen Landwirtschaft. Auch wurde die notwendige Nachwuchsgewinnung angesprochen sowie eine Planungssicherheit für betriebliche Investitionen angemahnt.
Telle, auf das Kaufverhalten der Konsumenten hinweisend, konstatierte: „Die Moral endet am Regal“. Zutreffend beschreibt er damit die Schere zwischen vom Verbraucher geforderten Verbesserungen in der Tierhaltung und der Akzeptanz damit verbundener Preissteigerungen bei den Produkten.
Die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025) wurde am 27. November 2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl 2024 | Nr. 365) verkündet. Die Einzelheiten zu den Rechengrößen entnehmen Sie bitte der Übersicht hier.
Quelle: BDA
Laut Informationen des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) sollte die Übergangsphase zwischen Thüringer Servicekonto und BundID bis Jahresende, 31. Dezember 2024 bestehen. Leider mussten wir feststellen, dass seit Montag bereits die Verbindung vom Thüringer Servicekonto zum Antragsportal PORTIA gekappt wurde. Damit ist PORTIA für noch nicht auf BundID umgestellte Landwirte nicht mehr erreichbar. Seit heute steht die Information auch auf PORTIA.
Es war zu erfahren, dass aus organisatorischen Gründen - insbesondere der Nichterreichbarkeit von IBYKUS in der Zeit vom 18. Dezember 2024 bis 06. Januar 2025 - die Portalversion mit der Umstellung auf die BundID bereits diese Woche produktiv genommen werden musste.
Die Hotline des TLLLR ist nur noch bis zum 23. Dezember 2024 besetzt. Zwischen Weihnachten und Neujahr ist bei Problemen auch hier keine Erreichbarkeit möglich.
Der Zugang ist aufgrund der aktuell eingehenden elektronischen Bescheide und Unterlagen der VOK im Postfach wichtig. Wer noch keine BundID-Anmeldung hat, sollte dies nun dringend unter https://id.bund.de/de in Angriff nehmen.
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) hat zur besseren Übersicht zu den Änderungen im Bereich der Konditionalität sowie zu der neuen Regelung soziale Konditionalität jeweils ein Infoblatt erstellt.
Im Infoblatt „Änderungen in der Konditionalität ab 2025“ wird insbesondere auf die Befreiungstatbestände, auf die Wechselwirkungen mit Altmaßnahmen sowie auf die wesentlichen Änderungen bei den einzelnen GLÖZ-Standards eingegangen.
Ab 01. Januar 2025 wird im Rahmen der GAP die Soziale Konditionalität eingeführt. Das Infoblatt „Einführung soziale Konditionalität ab 2025“ erläutert die Hintergründe und Auswirkungen. Weiterhin wird darin auf die Verpflichtungen der Arbeitgeber sowie das Kontroll- und Sanktionssystem eingegangen.
Die Delegierten des Thüringer Bauernverbandes (TBV) haben den amtierenden Präsidenten Dr. Klaus Wagner mit 84 Prozent auf ihrer gestrigen (17. Dezember) Landesvertreterversammlung wiedergewählt. Er erhielt in geheimer Wahl 117 der 139 abgegebenen gültigen Delegiertenstimmen aus den Thüringer Regional- und Kreisbauernverbänden. Damit ist Wagner für weitere vier Jahre Präsident des TBV.
Der 54-jährige Wagner leitet als Geschäftsführer die Geschicke der Universal-Agrar GmbH in Riethnordhausen, die im Norden der Thüringer Landeshauptstadt Erfurt und im Landkreis Sömmerda Flächen bewirtschaftet. Wagner wurde im Dezember 2016 erstmals zum Präsidenten des TBV gewählt. Seitdem ist der zweifache Familienvater das Gesicht der Thüringer Landwirtschaft und führt in seiner Funktion als Bauernpräsident die vielfältigen Interessen der Thüringer Landwirte und des ländlichen Raumes zusammen. Wagner zeigte sich nach der Wahl entschlossen, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Interessen der Thüringer Landwirte zu kämpfen. „Mit den Bauernprotesten hat der landwirtschaftliche Berufsstand Geschlossenheit gezeigt. Der Bauernverband ist eine der stärksten Interessenvertretungen im Freistaat – unsere Stimme wird gehört – darauf baue ich. Ich werde alles dafür tun, um die Anliegen unserer Mitglieder in die Gremien und Institutionen zu tragen, wo Entscheidungen für den Berufsstand getroffen werden. Dafür braucht es eine starke berufsständische Interessenvertretung – in Zeiten von Regierungswechseln mehr denn je.
Unterstützt wird Wagner zukünftig von einem ebenfalls neu gewählten Vorstand. Die Delegierten bestätigten Toralf Müller, Agrarunternehmen Pfersdorf eG im Kreis Hildburghausen, mit 79 Prozent im Amt des Vizepräsidenten. Müller ist seit 2016 im TBV-Vorstand.
Erstmals bewarb sich Doreen Rath, Agrar T&P GmbH Mockzig im Altenburger Land, um einen Vorstandsposten. 83 Prozent der anwesenden, wahlberechtigten Delegierten schenkten ihr das Vertrauen.
Gewählt wurde weiterhin Dr. Wolfgang Peter, Landwirtschaftsbetrieb und Ziegenhof Peter im Kyffhäuserkreis. 78 Prozent der Delegierten wählten ihn ins Amt. Dem Vorstand gehört Peter seit 2016 an, da er als Vorsitzender des TBV-Fachausschusses Familienbetriebe im bisherigen TBV-Vorstand damit gesetzt war.
In die neue Revisionskommission wurden Claudia Schulze, Sebastian Mahler und Matthias Friedrich gewählt.
Präsident, Vizepräsidenten/innen und die Revisionskommission des TBV werden durch die Delegierten aus den Thüringer Regional- und Kreisbauernverbänden in einer Landesvertreterversammlung des Verbandes, für vier Jahre gewählt. Um gewählt zu werden, ist in geheimer Wahl die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Landesvertreterversammlung notwendig.
Gewählt: (v.l.) Doreen Rath, Claudia Schulze, Matthias Friedrich, Dr. Klaus Wagner, Toralf Müller, Dr. Wolgang Peter, Sebastian Mahler
"Es ist jetzt fast genau ein Jahr her, seitdem es uns gelungen ist, die landwirtschaftliche Branche innerhalb kürzester Zeit zu mobilisieren, um am 18. Dezember 2023 gemeinsam in Berlin ein Zeichen für den Berufstand und für unsere Forderungen zu setzen." Mit diesen Worten eröffnete der Präsident des Thüringer Bauernverbandes (TBV) Dr. Klaus Wagner die 34. Landesvertreterversammlung am 17. Dezember im Bürgerhaus Apfelstädt. Zusammen mit den knapp 220 anwesenden Mitgliedern und Gästen blickte Wagner auf das ereignisreiche vergangene Jahr zurück. Mit zahlreichen Protestaktionen wie Mahnfeuern, Autobahn- und Straßenblockaden, Landwirtecamps und Kundgebungen ist die Branche gegenüber Politik und Gesellschaft aus der Defensive gekommen und in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. „Insgesamt eine gelungene Leistung, die uns als Verband gemeinsam gestärkt hat und auf die wir stolz sein können“, hebt Wagner in diesem Zusammenhang positiv hervor. Im Rest seines Berichtes spannte Wagner einen weiten Bogen über die Arbeit des Berufverbandes im letzten Jahr. Beispielgebend sind hier unter anderem die Debatten zum Thüringer Agrarstrukturgesetz, zum Bürokratieabbau, zu Portia & Fan-App, die Wiedereinführung der Drittellösung in der Tierkörperbeseitigung, die Aktionen des Berufsstandes im Rahmen der zwei Agrarministerkonferenzen in Thüringen sowie die verschiedenen Wahlen auf Europa-, Landes-, Kommunal und bald Bundesebene.
Ergänzt wurde der Jahresüberblick durch den Geschäftsbericht des TBV, in welchem Michael König als stellvertretender Hauptgeschäftsführer auf die Arbeit der TBV-Referate sowie deren zentrale Themen genauer einging und die finanzielle Lage des Verbandes veranschaulichte. Der im Anschluss von Dr. Gerd Schaller vorgestellte Bericht der Revisionskommission vollendete die Rechenschaftslegung, bestätigte die satzungsgemäße Arbeit sowie die finanziell stabile Lage des TBV und lieferte gleichzeitig Anregungen für die weitere Verbandsarbeit.
Als Ehrengast konnte der TBV den Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied herzlich begrüßen. In seiner Rede gab Rukwied den Anwesenden einen kurzen Überblick über einige aktuelle agrarpolitische Themen auf Bundes- und EU-Ebene, darunter die Diskussionen zum MERCOSUR-Abkommen, die Agrardieselrückvergütung oder die SUR-Richtlinie. Zudem bot er einen Einblick in die interne Arbeit des DBV z.B. bei laufenden Gesetzgebungsverfahren oder zur Vorbereitung auf die nächste Bundestagswahl.
Ein besonderes Highlight der diesjährigen Landesvertreterversammlung stellte die satzungsgemäße Wahl eines neuen Vorstandes und einer neuen Landesrevisionskommission dar. Die Mitglieder bestätigten mit breiter Mehrheit Dr. Klaus Wagner und Toralf Müller in ihren Ämtern als TBV-Präsident und Vizepräsident und stellten ihnen Doreen Rath und Dr. Wolfgang Peter als neu gewählte Vizepräsidenten zur Seite. Nach dem Ausscheiden von Dr. Gerd Schaller und Jan Hoffmann aus dem Kontrollgremium wurden Claudia Schulze, Sebastian Mahler und Matthias Friedrich zur neuen Revisionskommission gewählt.
Als TBV bedanken wir uns für das langjährige Engagement der bisherigen Vizepräsidenten Dr. Lars Fliege und Udo Große, die beide in ihrem Wirken für den Berufsstand und die Landwirtschaft große Verdienste geleistet haben und daher mit der Goldenen Ehrennadel des TBV geehrt wurden. Auch Dr. Gerd Schaller wurde für sein langes Wirken in der Revisionskommission mit der Silbernen Ehrennadel gewürdigt.
Bei dem im Anschluss stattfindenden Jahresabschluss des TBV bot sich noch einmal die Gelegenheit mit geladenen Vertretern aus Politik und Verwaltung auf die vergangenen zwölf Monate zurückzublicken und gemeinsam zu relevanten Themen ins Gespräch zu kommen. Begrüßt werden konnten unter anderem der neu gewählte Ministerpräsident Prof. Dr. Mario Voigt, der neue Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten Tilo Kummer, der Landtagspräsident Thadäus König, die Abgeordneten Dr. Frank Augsten, Marcus Malsch und Nadine Hoffmann sowie zahlreiche Partnerverbände. Nach der Eröffnung der Veranstaltung durch TBV-Präsident Dr. Klaus Wagner richteten Thadäus König, Voigt und Kummer ihre Worte an die Anwesenden. Ministerpräsident Voigt kündigte an, dass die neu ernannte Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John den TBV-Vorstand Anfang 2025 zu einem Kennenlerngespräch einladen wird. Zudem stellte Voigt die beiden Staatssekretäre des Wirtschaftsministeriums vor, zu dem auch die Landwirtschaft gehört: Mario Suckert und Marcus Malsch. Als zentrales Anliegen während seiner Amtszeit nannte Voigt die Schaffung von Planungssicherheit für Investitionen (insb. in die Tierhaltung) und erklärte sich gegenüber dem TBV bereit, erneut an einem gemeinsamen Workshop teilzunehmen, um weitere Themen wie Bürokratieabbau etc. genauer anzugehen. Umweltminister Kummer versprach, die Diskrepanz zwischen der Umwelt- und der Landwirtschaftspolitik zu beenden. In seiner Rede setzte sich Kummer unter anderem für eine Weiterführung der Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete ein.
Bei der anschließenden Diskussion drehten sich zahlreiche Fragen um das geplante Flächenregister, den Bürokratieabbau, FAN-App und Fördermittel.
Die Europäische Kommission hat die De-minimis-Verordnung für die Landwirtschaft geändert. Die Höchstgrenze für Hilfen je Betrieb für drei Jahre wird in Deutschland von 20.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben werden. De-minimis-Hilfen bedürfen keiner vorherigen Genehmigung durch die Europäische Union. Die konkrete Ausgestaltung ist nun Aufgabe des Bundes und der Bundesländer. Die anstehende Einführung eines Zentralregisters für diese Beihilfen bleibt nun abzuwarten, sollte aber die Landwirte vor mehr Bürokratie- und Papierwahnsinn schützen.
Die neue Ausgabe der Deutschen Bauern Korrespondenz (dbk) ist da - Fakten, News und Argumente - hier lesen Sie als Mitglied des Thüringer Bauernverbandes die monatlichen Agrarpolitik-Schwerpunkte, Verbandsnachrichten und Positionen des Deutschen Bauernverbandes (DBV).
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Der sich in den letzten Jahren deutlich erhöhte Kostendruck in den landwirtschaftlichen Betrieben auf der einen Seite und die Forderungen der Politik zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und Düngern auf der anderen Seite, verlangen mehr denn je den optimierten Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen und verwendeten Betriebsmittel.
Während in der Vergangenheit bereits an vielen Stellschrauben gedreht und optimiert wurde, birgt die differenzierte Schlagbewirtschaftung nach wie vor in vielen Betrieben ein großes Potential zur weiteren Optimierung. Technische Hürden, Komplexität von Systemen oder auch Cash-Modelle von Anbietern, sind oft Hemmschwellen für die Einführung und den Einsatz in den Betrieben.
Die GIS GmbH hat sich diesen Herausforderungen gestellt und ein System entwickelt, dass es ermöglicht die kostenfrei zur Verfügung stehenden Daten der Sentinel Satelliten einfach abzurufen, zu sichten und ohne vorgegebene Algorithmen bzw. Rechenmodelle weiter zu nutzen bzw. zu verarbeiten. Niemand als der Landwirt selbst weiß besser, was auf seinen Feldern bzw. Teilflächen passiert oder eben auch nicht und was zu tun wäre. Lediglich die Erfassung und räumliche Abgrenzung der Unterschiede im Feld ist eine große Herausforderung.
Und hier möchten wir Ihnen mit dem GIS Sentinel Client ein Werkzeug an die Hand geben, dass Sie lediglich vor die „neue“ Herausforderung stellt, wie Sie die Satelliteninformationen in die richtigen pflanzenbaulichen Entscheidungen umsetzen - seien es Applikationskarten für die Aussaat, Düngung oder Pflanzenschutz-maßnahmen etc. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt. Wie bei allen Produkten der GIS GmbH stand bei der Entwicklung des GIS Sentinel Clients die Anwenderfreundlichkeit, eine effiziente Bedienung und ein hoher Mehrwert der generierten Daten im Vordergrund. Der GIS Sentinel Client ist eine eigenständige Anwendung, die aber auf einer für den Anwender sehr einfachen und gewohnten Weise mit dem GIS NAVIKAT kommuniziert und Daten austauscht. Mit sehr wenigen Mausklicks können Sie aus brauchbaren Satellitendaten mit dem NAVIKAT-Ausbringungsplaner Applikationskarten erstellen.
Der GIS Sentinel Client ist ab sofort in Verbindung mit der neuen NAVIKAT Version 11 verfügbar. In der ersten Saison werden wir eine kostenlose Testphase mit unseren Anwendern durchführen. Sie sind dazu gerne eingeladen! Interessenten die noch kein NAVIKAT haben, erhalten für das Frühjahr 2025 eine kostenlose Testversion! Für weitergehende Informationen steht Michael König, Tel.: +49 (0)361 262 532 10 per E-Mail michael.koenig@tbv-erfurtoder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! als Ansprechpartner zur Verfügung. Zusätzliche Informationen erhalten Sie hier.
In der Landwirtschaft zählen Verlässlichkeit, alltagstaugliche Lösungen, Innovationskraft und höchste Produktqualität. Dafür brauchen Sie als Betriebsleitung einen Rundumschutz, der alle möglichen Risiken auf Ihrem Betrieb abdeckt. Mit dem Beispiel der R+V-AgrarPolice wählen Sie den umfangreichsten Versicherungsschutz, der am Markt verfügbar ist. Ein optimaler Versicherungsschutz wird durch regelmäßige Jahresdurchsprachen sichergestellt.
Bündeln Sie bis zu 14 Verträge
Stellen Sie die individuelle Lösung für Ihren Betrieb aus bis zu 14 Verträgen zusammen. Die R+V bietet volle Variabilität bei versicherbaren Gefahren und Selbstbehalten. Wir haben Ihnen einen kleinen Auszug aus unserer AgrarPolice zusammengefasst.
Ob aus Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder Vergesslichkeit: Für entstandene Schäden finanziell aufkommen zu müssen, ist eines der größten Risiken für landwirtschaftliche Betriebe. Im Fall von unvorhergesehenen Schäden oder Unfällen haftet die Betriebsleitung persönlich. Schlimmstenfalls kann es zu Gerichtsverfahren sowie strafrechtlicher Verfolgung kommen, das gilt es zu vermeiden. Die verschiedenen Bausteine der Haftpflichtversicherung sind auf den Bedarf und spezielle Haftungsrisiken der Landwirtschaft zugeschnitten.
Cyber-Deckung: Ohne IT geht auf dem Acker und im Stall nichts mehr. Wenn eine Landwirtschaft betreibende Person eine täuschend echte E-Mail mit einer Erpressungssoftware öffnet, können die EDV, die Biogasanlage oder der Melkroboter plötzlich stillstehen. Der Baustein Cyber-Schutz sorgt für Sofort-Hilfe durch IT-Spezialisten - und dadurch für eine schnelle Rückkehr zur Normalität im versicherten Betrieb.
Ertragsschadenversicherung für Rinder-, Schweine und Geflügelbestände. Anzeigepflichtige Tierseuchen, übertragbare Tierkrankheiten und Unfälle im Tierbestand sind ein unkalkulierbares Risiko, denn sie haben Tierverluste und Ertragsausfälle zur Folge. Die Ertragsschadenversicherung sichert Ihre komplette Tierproduktion gegen schadenbedingte Einkommensverluste ab.
Darüber hinaus bieten wir auch Ernteversicherungen an. Diese bietet umfassend Schutz gegen Verlust des Ertrages durch Wetterschäden. Durch die Kooperation mit der Marktführung Vereinigte Hagelversicherung VVaG können Sie die R+V-AgrarPolice weiter sinnvoll ausbauen.
Im Schadensfall sind Sie nicht alleine - Sie haben Fragen zur AgrarPolice oder anderen Versicherungslösungen für Sie und Ihren Betrieb? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir schauen gemeinsam, welche neuen Deckungslücken bei Ihnen vorhanden sind, und sichern Ihre Risiken ab.
Das AgrarKompetenzCenter (AKC) ist Ihr persönlicher Kontakt für alle Anliegen rund um das Thema Agrar. Wir bündeln die landwirtschaftliche Fachkompetenz der R+V und betreuen Sie auf Augenhöhe durch qualifizierte Mitarbeitende mit landwirtschaftlicher Expertise.
Falls Sie weitere Informationen zu unserem Engagement suchen, kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 361 262 53 801.Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de - unter Firmenkunden – Landwirtschaftliche
Am 3. Dezember fand in der LAREMO GmbH in Langenwetzendorf die Mitgliederversammlung des Kreisbauernverbandes Greiz/Gera statt.
Kreisvorsitzender Gerd Halbauer begrüßte die knapp 50 Mitglieder und fasste die Ereignisse sowie Schwerpunkte der Verbandsarbeit des letzten Jahres und aktuelle Themen zusammen.
Anschließend berichtete Gastreferent Dr. Andreas Ahrens, Thüringer Tierseuchenkasse, zu dem aktuellen Stand der Blauzungenkrankheit. Per online Zuschaltung klärte die DBV-Rechtsanwältin Annett Brinckmann über die Thematik der E-Rechnung/ Steuerrecht auf.
Des Weiteren begrüßten die Anwesenden als Gast Dr. Frank Augsten, Thüringer Landtag. Er äußerte sich über den aktuellen Entwurf des Koalitionsvertrages im Bereich Landwirtschaft.
Die anwesenden Mitglieder nahmen anschließend die Möglichkeit wahr, um diverse Themen genauer zu erörtern.
Neben der Thüringer Hofladen App baut Landvolkbildung Thüringen im Zuge des Kompetenzzentrums Direktvermarktung seine Zusammenarbeit mit der Thüringer Tourismus GmbH weiter aus. Damit sollen Vermarktungsoptionen für landwirtschaftliche Direktvermarkter in Thüringen gestärkt werden. In diesem Zuge bieten wir die neue Veranstaltungsreihe „Landwirtschaft trifft Tourismus“ gemeinsam ab Januar 2025 an.
In der Veranstaltung werden folgende Themen betrachtet:
Vernetzung & Kooperation zwischen Landwirtschaft und der Thüringer Tourismus GmbH sollen im Fokus der Veranstaltungsserie stehen. Mehr Sichtbarkeit & mehr Absatz für Thüringer Direkterzeugnisse/ Qualitätsprodukte und Perspektiven für den Agrotourismus in Thüringen sind die Ziele.
Als Referenten begrüßen wir Michaela Friedel, Themenkoordination Gastgewerbe & Kulinarik sowie Sebastian Pohl, Unternehmenskommunikation & Kooperationsmarketing, der Thüringer Tourismus GmbH.
Die Veranstaltungsserie findet an vier Orten in Thüringen statt, um alle Lebensmittelproduzierende Landwirte in jeder Region anzusprechen:
21.01.2025 in Erfurt
27.01.2025 in Sonneberg
18.02.2025 in Stadtroda
24.02.2025 in Rudolstadt
Weitere Infos gibt es hier.
Anmeldungen sind ab sofort möglich über: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Im Rahmen der Vorstellung des Situationsberichtes des Deutschen Bauernverbandes (DBV) am 12. Dezember wurden die Kernanliegen zur Bundestagswahl 2025 vorgestellt.
Die Kernanliegen enthalten laut DBV die notwendigen Maßnahmen, um in der kommenden Legislaturperiode die zentralen Herausforderungen der deutschen Landwirtschaft wirksam zu adressieren und praxistaugliche Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft gewährleisten zu können.
Die Langfassung der Kernanliegen gibt es hier.
Eine Kurzfassung finden Sie hier.
Da es in Bezug auf die Umsetzung der neuen Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) noch viele offene Fragen gibt, hat das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ein entsprechendes Merkblatt veröffentlicht, welches als Hilfestellung für die Immissionsschutzbehörden und die Betreiber von landwirtschaftlichen
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Ende November fand vom Projekt „Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft“ das Abschlusstreffen im Haus der Grünen Verbände statt. An dem Treffen nahmen die Projektmitglieder, Vertreter des Thüringer Landwirtschafts- und des Umweltministeriums sowie deren nachgelagerten Landesämtern teil. Als Projektfinanzier waren Vertreter der Thüringer Aufbaubank zugegen.
Mit dem Abschlusstreffen endete die dreijährige Projektlaufzeit. Als ein Ergebnis der AG Nitratgebiete von Thüringer Umweltministerium und Thüringer Bauernverband (TBV) startete das Projekt offiziell am 01. Januar 2022 mit den Projektpartnern JenaBios und e.t.a. Sachverständigenbüro Reyer aus Erfurt. Übergeordnetes Ziel des Projektes ist die Erkundung landwirtschaftlicher Stickstoffeinträge in das Grundwasser mit anschließender Entwicklung von standortspezifischen Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen im Raum Neumark/Berlstedt. Dabei sollen vertiefende Arbeiten zu Eintragsbedingungen der in den betroffenen Grundwasserkörpern (GWK) auftretenden Nitrats erfolgen: Geologie, Hydrogeologie, Niederschlag, Düngemaßnahmen. Im weiteren Schritt werden mit den landwirtschaftlichen Betrieben zusammen standortspezifische Maßnahmen zum Gewässerschutz abgeleitet.
Dr. Steffi Knoblauch gab zu Beginn der Veranstaltung einen Überblick über die aktuelle Situation des Bodenwasserhaushaltes und der N-Auswaschung anhand der Daten aus der Lysimeterstation Buttelstedt. Dabei zeigt sich eine N-Anreicherung infolge mehrerer Jahre ohne Sickerwasserbildung deutlich. Gerade in Fruchtfolgen mit Leguminosen zeigt sich ebenfalls ein N-Anreicherungseffekt. Dies ist im Hinblick nasser Jahre, so wie in diesem Jahr zu beobachten, dass es dann zu Durchschlägen kommen kann. Dieser Umstand muss für die zukünftige Betrachtung der Roten Gebiete berücksichtigt werden.
Wie es zu dem Projekt eigentlich kam und was in den letzten Jahren passiert ist, beleuchtete André Rathgeber als Vertreter des TBV im Anschluss, da dieser auch Projektträger ist. Ins Detail ging es durch die beiden Projektpartner JenaBios und e.t.a. Reyer. Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein detaillierter Blick in den Untergrund unabdingbar ist. Glücklicherweise ist das zuständige Landesamt in dieser Sache bereits gut aufgestellt. Die Hydrogeologie muss ebenfalls in den Blick genommen werden, ob die eigentliche Quelle des Roten Gebietes nicht 10 Kilometer weiter weg liegt. Die Anpassung der Fruchtfolge, Etablierung von Zwischenfrüchten und die Einhaltung der agronomischen Disziplin spielen ebenso eine wichtige Rolle wie die Überprüfung weiterer möglicher Eintragsquellen aus dem Umfeld von Messstellen.
Der TBV bleibt auch weiterhin im engen Austausch mit dem Umweltamt und den Mitarbeitern, die die Roten Gebiete bearbeiten. Weitere Messstellen sind für eine Differenzierung geplant, dazu benötigt es die Unterstützung aus der Landwirtschaft. Näheres wird es im neuen Jahr dazu geben.
Um noch mehr Wissen zu diesem Thema generieren und eine größere Datenbasis aufbauen zu können wurde überlegt das Projekt weiterzuführen. Der Antrag wurde bisher positiv bewertet. Der Zuwendungsbescheid steht noch aus.
Erfreulicher Weise ist das Julius-Kühn-Institut (JKI) auf das Projekt aufmerksam geworden und nahm an dem Abschlusstreffen teil. Es wurde sich darauf verständigt, dass ein regelmäßiger Austausch erfolgen soll. Das JKI erarbeitet aktuell das Düngemonitoring für die Bundesrepublik im Rahmen der EU-Vorgabe. Somit kann Wissen aus Thüringen in die Arbeit des JKI einfließen. Die Ergebnisse aus dem Projekt werden in der Januar Ausgabe des TBV-Journal näher vorgestellt.
In der letzten Novemberwoche traf sich das Präsidium der Thüringer Landsenioren zu seiner letzten Sitzung 2024.
Es wurde Bilanz über die Arbeit gezogen, satzungsgemäß wurden Sitzungen durchgeführt und die Kreise in vier Veranstaltungen mit einbezogen.
Die Gewinnung von neuen Verantwortungsträgern in allen Bereichen ist dabei Schwerpunkt.
Die Finanzen 2024 wurden bilanziert und auf dieser Grundlage auch für 2025 geplant. Dank der Unterstützung durch das Thüringen Sozialministerium und das Thüringer Landwirtschaftsministerium sowie den Thüringer Bauernverband, die Ehrenamtsstifung und den deutschen Landseniorenverband steht der Verband auf sicheren finanziellen Füßen.
Damit konnten erste Schwerpunkte für die Arbeit 2025 gesetzt werden, die auch in einem hohen Maße von unserer neuen Landesregierung abhängen wird.
Der Landseniorenverband Thüringen bedankt sich bei allen Mitstreitern für die gute Zusammenarbeit im Jahre 2024. Wir wünschen ruhige besinnliche Weihnachtstage und ein gesundes und friedliches Jahr 2025 euch allen,
Laut dem aktuellen Situationsbericht des Deutschen Bauernverbandes haben sich die Ergebnisse in der Landwirtschaft im zurückliegenden Wirtschaftsjahr 2023/24 wieder deutlich verschlechtert. Im Durchschnitt lag das Unternehmensergebnis der Haupterwerbsbetriebe bei 77.500 Euro je Betrieb. Die Ergebnisse liegen damit um knapp 30 Prozent unter Vorjahresniveau. Mit Ausnahme der Veredelungsbetriebe kam es in nahezu allen Betriebsformen zu einem Ergebnisrückgang.
Die wirtschaftliche und agrarpolitische Lage sieht der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, daher weiter als sehr herausfordernd an: „Die Betriebsergebnisse sind deutlich eingebrochen. Besonders der starke Rückgang der Erzeugerpreise bei wichtigen pflanzlichen und tierischen Produkten macht den Landwirten zu schaffen. Zugleich stellen die hohen Betriebsmittelpreise die Betriebe vor große Herausforderungen. Wichtige Zukunftsinvestitionen bleiben weiterhin aus. Der Strukturwandel bei den Tierhaltern geht, trotz verbesserter wirtschaftlicher Situation bei den Veredlungsbetrieben, nahezu unvermindert weiter. Dies schwächt unsere ländlichen Räume, führt zum Verlust von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung.“ Bauernpräsident Rukwied fordert angesichts dessen einen Neustart in der Agrarpolitik: „Schlechte Politik darf nicht länger die Zukunftsfähigkeit unseres Berufsstandes bedrohen. Bei gestiegenen Markt- und Klimarisiken braucht es echte Entlastungen und Investitionsimpulse. Damit die Tierhaltung in Deutschland eine Zukunft hat, ist eine deutliche Reduktion der Auflagen sowie Planungssicherheit erforderlich. Die Zahlen dokumentieren, wie die aktuelle Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zunehmend ihre einkommensstützende Wirkung verliert.“
Den aktuellen Situationsbericht finden Sie online unter www.situationsbericht.de.
Foto: DBV
EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat konnten sich am 3. Dezember auf eine Verschiebung des Anwendungsbeginns der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr einigen. Dieses Ergebnis geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission am 2. Oktober zurück, nachdem bei dieser zahlreiche Rückmeldungen von Verbänden
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Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma ABZ Nutzfahrzeuge GmbH eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes (TBV) besondere Konditionen einzuräumen.
Die Mitglieder des TBV erhalten bis zu 31 Prozent Nachlass auf Fiat Professional Fahrzeuge. Egal, ob es ein Transporter mit bis zu 17m³ Ladevolumen, eine Pritsche oder ein 3-Seitenkipper ist.
Für den Obst- und Gemüsetransport oder für fleischverarbeitende Betriebe arbeiten die Firma ABZ Nutzfahrzeuge GmbH mit der Firma Winter zusammen, die Kühlausbauten bis zu -20° herstellen. Auch Werkstattwagen mit einem umfangreichen Regalsystem im Laderaum können wir Ihnen anbieten.
Mit einem maßgeschneiderten Nutzfahrzeug steigern Sie Ihre Produktivität, ihre Effizienz und die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter. Als Thüringens größter Nutzfahrzeughändler hilft die Firma ABZ Nutzfahrzeuge GmbH Ihnen zu einer individuellen Konfiguration ihres Nutzfahrzeugs und arbeitet mit zertifizierten Aufbauherstellern und Umbaufirmen zusammen. Die Firma hat Standorte in Erfurt, Jena, Münchenbernsdorf und Schwabhausen.
Weiter Informationen gibt es unter www.abz-nutzfahrzeuge.de.
Für weitergehende Informationen steht Michael König unter Tel.: +49 (0)361 262 532 10 per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! als Ansprechpartner zur Verfügung.
Ausgelöst durch die Grundsteuerreform wird es in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ab 2025 einen neuen Beitragsmaßstab geben. Dieser wird für Versicherten der LKK teilweise deutliche Veränderungen bringen. Die Mitglieder der Fachausschüsse (FA) Sozialpolitik der neuen Bundesländer und des Fachausschuss der Familienbetriebe einschließlich GbR in Thüringen, informierten sich am 25. und 26. November über den neuen Maßstab, der künftig das sogenannte Standardeinkommen
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Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten in Europa. Der Wolf fällt ebenfalls darunter und steht bislang im Anhang II der Berner Konvention und gilt somit als „streng geschützt“. Nun hat sich der Ständige Ausschuss der Berner Konvention dazu entschieden, die Einordnung beim Wolf zu ändern. In Zukunft soll der Wolf im Anhang III zu finden sein. Dadurch gilt er als „geschützt“. Somit wird die Voraussetzung geschaffen, den Schutzstatus des Wolfes auch im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, anzupassen. Eine Entnahme von Problemwölfen würde erleichtert werden ohne den vielfach genannten „günstigen Erhaltungszustand“ zu gefährden.
Am 29. November tagten in gemeinsamer Sitzung die Planungsversammlung und Planungsbeirat der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen. Die Veranstaltung fand in den Räumen der IHK Ostthüringen in Gera statt. Der Thüringer Bauernverband ist mit einem Sitz stimmberechtigtes Mitglied des Planungsbeirates.
Im Fokus der Veranstaltung standen die Beschlüsse zur Haushaltsplan 2025 und der Finanzplan 2024 bis 2028. Diese wurden mehrheitlich bestätigt.
Auf der Tagesordnung stand zudem die Beschlussfassung zur Aufstellung des sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“. Hier wurde auf die Vorgaben vom Bund verwiesen, die eine Ausweisung von Thüringer Landesfläche in Höhe von 1,8 Prozent (2027) bzw. 2,2 Prozent (2032) vorsehen. Heruntergebrochen auf die Region Ostthüringen entspricht das 6.632 ha (2027) bzw. 8.106 ha (2032). Bei Nichteinhalten dieser Forderung drohen, aufgrund geltender Rechtsgrundlage, eine Entpriveligierung bereits festgelegter Vorranggebiete und der Verlust der Einhaltung von Mindestabständen von 1.000 Meter zu Ortslagen. Vorranggebiete können in Landwirtschaftsschutzgebieten liegen und möglicherweise kann auch Wald betroffen sein. Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
Vorab verwies die Vertretung des landwirtschaftlichen Berufsstandes jedoch grundsätzlich auf die zwingende Notwendigkeit des ressourcenschonenden Einsatzes von landwirtschaftlicher Nutzfläche und der Vermeidung von Flächenverlust. Speziell die Nachhaltigkeit der Technologien und Recyclingfähigkeit der eingesetzten Technik sollte Beachtung finden.
Weiterhin wurde die Zusammensetzung des regionalen Planungsbeirates abgestimmt.
Im Sachstandsbericht zum Standortauswahlverfahren für die bundesweite Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle wurde dargestellt, dass die geologischen Gegebenheiten in Ostthüringen als dafür weitestgehend ungeeignet eingeschätzt wurden.
Am 27. November fand die diesjährig zweite Sitzung des DBV-Fachausschuss für Berufsbildung und Bildungspolitik statt.
Die Berichte der Bildungsreferenten der einzelnen Bundesländer zeigen bundesweit ein positives Bild bezüglich der Nachfragen nach einer Berufsausbildung in den grünen Berufen. Insgesamt konnten bundesweit 4.698 neue Ausbildungsverträge registriert werden. Rückläufig sind die Nachfragen in der Ausbildung zum Landwirt/ Rinderhaltung, beim Winzer und in der Hauswirtschaft.
Dr. Holger Hennies, Vorsitzender des Fachausschusses und Andrea Winterbern, Deutscher Bauernverband (DBV), referierten zum aktuellen Stand in Bezug auf die Aktivitäten zur Neuordnung des Berufes Landwirt. Das Eckwertepapier wurde in verschiedenen Gesprächen mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt abgestimmt. Der Beruf Landwirt soll als Monoberuf mit Einsatzgebieten über eine Ausbildungsdauer von drei Jahren fachlich modernisiert werden. Es wird an einer Zwischen- und Abschlussprüfung festgehalten. Aus den Bundesländern kam die Initiative die Zwischenprüfung aufgewertet zu wissen. Der eigentliche Start des Novellierungsverfahrens ist für April 2025 geplant. Jetzt gilt es, eine für die vielfältige Landwirtschaft in Deutschland repräsentative Sachverständigengruppen festzulegen. Diese beschäftigt sich mit der inhaltlichen Ausgestaltung der Neuordnung.
Weiterhin wurden in der Sitzung Beispiele für die Organisation von Freisprechungen vorgestellt. Einhellige Meinung war die Sinnhaftigkeit der Würdigung der Ausbildungsabschlüsse und der beteiligten Bildungspartner.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurden Aktivitäten im Bereich der beruflichen Orientierung und Nachwuchswerbung vorgestellt. Dazu zählten „Dein erster Tag“ nun nicht nur mit den bekannten Werbefilmen sondern mit einer App-Erweiterung. Besonders nennenswert ist eine Initiative der katholischen Landbewegung "Erzdiözese Freiburg". Hier wurden speziell zukünftige Pädagogen mehrerer Hochschulen über Besuche bei Landwirtschaftsbetrieben und fachliche Kurse für die Thematik der Landwirtschaft sensibilisiert.
Am Konzept „Zukunftsbauer“ soll aus Sicht des DBV zur Unterstützung der praktischen Arbeit festgehalten werden.
Die Vorbereitungen des Bundesentscheids Berufswettbewerb 2025 sind in vollem Gange.
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