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Wochenbericht

Wochenbericht (864)

Die möglichen Auswirkungen der EU-Vorschläge zur neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 auf die sogenannte 2. Säule (Förderung des ländlichen Raums) standen im Mittelpunkt eines digitalen Austauschs der Landesbauernverbände mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) im Fachausschuss Agrarstruktur- und Regionalpolitik.

In der Regierungsmedienkonferenz, am 14. Oktober, stellte die Thüringer Landesregierung ihre aktuellen Vorhaben zum Abbau bürokratischer Hürden und zur Reform des Fördersystems vor. Für uns als Thüringer Bauernverband sind dabei die angekündigten Änderungen im landwirtschaftlichen Bereich von zentralem Interesse.

Klar ist, es handelt sich um einen Zwischenbericht der Arbeitsgruppe „IMAG“ (Interministerielle Arbeitsgruppe zur Vereinfachung staatlicher Förderprogramme). Dabei hat die IMAG der Landesregierung in ihrer umfassenden Inventur und ersten Analyse der bestehenden Förderprogramme festgestellt, dass 172 Förderprogramme aktuell von 19 verschiedenen Stellen verwaltet werden. Hier braucht es mehr Übersichtlichkeit und eine Straffung auf wenige Anlaufstellen.

Das jährliche Mittelvolumen beträgt rund 1,2 Milliarden Euro. Viele dieser Programme seien allerdings kleinen Volumina zugeordnet. Rund 71 Programme decken nur 2,6 Prozent des Gesamtvolumens ab, damit erscheint der individuelle Nutzen gering jedoch der bürokratische Aufwand unverhältnismäßig hoch. Vorgeschlagen wird eine Reduzierung und Konsolidierung der Programme, gegebenenfalls mit Einführung von Bagatellgrenzen, bei denen bestimmte Förderbeträge weniger streng kontrolliert würden. Ziel ist die systematische Vereinfachung und Effizienzsteigerung im Förderwesen.

Diese Entwicklungen sind grundsätzlich zu begrüßen, allerdings liegt der Teufel im Detail. Die angekündigte Konsolidierung darf nicht dazu führen, dass Förderthemen mit geringem Fördervolumen ersatzlos wegfallen — oft sind genau solche Maßnahmen für kleinere Betriebe und Projekte (z.B. im LEADER-Bereich) wichtig. Auch das Thema Digitalisierung muss richtig angegangen werden. Formulare, Dokumentationen und digitale Eingabemasken müssen einen echten Mehrwert haben und dürfen nicht unnötig Zeit kosten. Es muss geprüft werden, welche Anforderungen wirklich notwendig sind und welche entfallen können.

Die gestrige Medienkonferenz zeigt, dass die Thüringer Landesregierung den Reformdruck im Förderwesen ernst nimmt und erste Schritte zur Entlastung und Verschlankung einleiten will. Für die Landwirtschaft ergeben sich Chancen auf spürbare Entlastung. Zugleich bergen diese Reformen die Gefahr, dass wichtige Förderthemen an Bedeutung verlieren oder kleineren Betrieben der Zugriff erschwert wird. Wir werden als Thüringer Bauernverband den Prozess kritisch beobachten und entsprechend begleiten. Der Abschlussbericht wird im ersten Quartal 2026 erwartet.

Digitalisierungsstand Foerderung

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