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Marktfrucht & Futterbau

Marktfrucht & Futterbau (295)

DBV Ackerbauinfo 13/2025

Dienstag, 01. April 2025

 

EU-Winterkulturen vielversprechend

Die Wintergetreideernte in der Europäischen Union ist vielversprechend in das Jahr 2025 gestartet. Allerdings werden im Osten mehr Niederschläge benötigt, um das Ertragspotenzial zu erhalten, das derzeit sowohl über dem des Vorjahres als auch über dem Fünf-Jahres-Durchschnitt liegt, so der Erntebeobachtungsdienst MARS am Montag. In seinen ersten Prognosen für die diesjährige Ernte bezifferte MARS den Weichweizenertrag 2025 in der EU auf 6,00 Tonnen pro Hektar (t/ha) in diesem Jahr, das sind 8 % mehr als ...

DBV Ackerbauinfo 12/2025

Freitag, 21. März 2025

 

Entwicklungen vom Futtergetreidemarkt

Am Getreidemarkt setzen sich die ruhigen Geschäfte fort. Das Kaufinteresse an Futtergetreide bleibt überschaubar. Vorwiegend werden bestehende Kontrakte bedient sowie einzelne Fuhren Futtergetreide für den sofortigen Bedarf nachgefragt. Die Mischfutterindustrie nutzt die günstigeren Einkaufspreise und erhöht etwas ihre Nachfrage. Allerdings sind Terminkurse...

DBV Ackerbauinfo 11/2025

Freitag, 14. März 2025

 

USDA berücksichtigt Zollproblem nur teilweise

In den meisten Kategorien des Versorgungsberichtes behielt das USDA die gleichen Daten wie in der Februarveröffentlichung bei. Das USDA leitete den Bericht mit einem Hinweis auf die Zölle der Trump-Administration ein und erklärte, dass die Daten nur die Handelspolitik zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts abdeckten. Das bedeutete, dass das Ministerium auf Basis der bis zum 02.04.2025 ausgesetzten Zölle im Kanada-USA-Mexiko-Abkommen die Prognosen erstellte. Solange keine Zölle in Kraft sind, werden sie nicht in die Rohstoffprognosen einbezogen, so das USDA, aber die

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DBV Ackerbauinfo 10/2025

Freitag, 07. März 2025

 

Kanadas Fokus auf eventuelle US-Importzöllen

Die avisierten Importzölle würden zuerst US-Importeure des kanadischen Hartweizens treffen, da sie die Ware in Kanada bereits gekauft haben. Auf längerer Frist werden die kanadischen Importe jedoch schwinden, allerdings kaum auf null gehen, da die USA auf Importe aus Kanada ...

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) hat die aktuellen Nmin-Richtwerte für Thüringer Flächen veröffentlicht.

Die Richtwerte des TLLLR sind außerhalb der Nitratkulisse verpflichtend zu verwenden, wenn keine eigenen Nmin-Untersuchungen vorliegen. Werden eigene Nmin-Proben gezogen und liegen mehrere Untersuchungsergebnisse pro Schlag oder pro Bewirtschaftungseinheit vor, ist der Mittelwert der Untersuchungsergebnisse anzusetzen.

Die Richtwerte sind auf der Homepage des TLLLR zu finden. 

 

Fludioxonil schützt Saatgut vor Pilzkrankheiten wie Schneeschimmel, Fusarium und Septoria. Es sichert die Erträge von Getreide und Raps in der Keimlingsphase. Weil Fludioxonil als „endokriner Disruptor“ eingestuft wurde, steht zu befürchten,

DBV Ackerbauinfo 09/2025

Freitag, 28. Februar 2025

 

Amerikanische Landwirte pflanzen mehr Mais

Landwirte in den USA planen, in diesem Frühjahr mehr Mais und weniger Sojabohnen anzubauen als im vergangenen Jahr, in der Hoffnung, einen Gewinn zu erzielen und sich vor den von US-Präsident Donald Trump angedrohten Zöllen zu schützen, so Landwirte und Analysten. „Wenn man die relative Rentabilität betrachtet, gewinnt Mais den Kampf um die Anbauflächen“, so Frayne Olson, Agrarökonom an der North Dakota State University. Einige Landwirte könnten mit jedem Scheffel Mais „ein oder zwei Nickel“ verdienen, ...

Neben der erreichten Klarstellung in Sachen Düngung ist auf eine weitere Änderung hinzuweisen, die seit dem 01. Januar 2025 gilt:

Nach § 10 Düngeverordnung (DüV) hat der Betriebsinhaber innerhalb von 14 Tagen (zuvor waren es nur zwei Tage) nach jeder Düngemaßnahme für alle Schläge bzw. alle Bewirtschaftungseinheiten folgende Angaben über die Düngungsmaßnahme aufzuzeichnen:

  1. eindeutige Bezeichnung des Schlages, der Bewirtschaftungseinheit oder der nach § 3 Abs. 2 Satz 3 DüV zusammengefassten Fläche,
  2. Größe des Schlages, der Bewirtschaftungseinheit oder der nach § 3 Abs. 2 Satz 3 DüV zusammengefassten Fläche,
  3. die Art und Menge des aufgebrachten Stoffes,
  4. die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff (ohne Anrechnung von Aufbringungsverlusten) und Phosphat bzw. Phosphor, bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamtstickstoff auch die Menge an verfügbarem Stickstoff. Neben dem verfügbaren Stickstoff wird die Aufzeichnung des anzurechnenden Stickstoffs empfohlen, um die Deckung des Düngebedarfs regelmäßig überprüfen zu können.

Bei Weidehaltung hat der Betriebsinhaber zusätzlich die Zahl der Weidetage sowie Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere nach Abschluss der Weidehaltung (nach letzter Weidenutzung auf der Fläche im Kalenderjahr) aufzuzeichnen.

Die entsprechende Fachinformation ist hier.  

Nach zahlreichen Gesprächen und Schreiben des Thüringer Bauernverbandes gibt es nun eine Lösung bei der Problematik „Düngeverbot aufgrund des Bodenzustandes“:

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) lässt mit einem Schreiben vom 17. Februar verkünden, dass eine Präzisierung bei der Begrifflichkeit „gefrorener Boden“ im Hinblick der Düngeverordnung bzw. des Verbotes der Aufbringung von Düngemitteln auf gefrorenem Boden vorgenommen wurde. Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum wurde angewiesen, den entsprechenden Passus in den Fachinformationen und auf seiner Homepage aufzunehmen und in der Fläche anzuwenden.

Im Einzelnen wird folgender Auslegungshinweis ergänzt werden:

  • Nicht um einen „gefrorenen Boden“ handelt es sich bei Überfrieren des Bodens über Nacht, bei dem sichergestellt ist, dass die Frostschicht im Tagesverlauf auftaut und der Boden somit aufnahmefähig wird.

Achtung! Es gilt jedoch uneingeschränkt:

  • Auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden ist o.a. Ausbringung von Düngern untersagt.
  • Ein direkter Eintrag und ein Abschwemmen von Nährstoffen in oberirdische Gewässer oder auch auf benachbarte Flächen sind in jedem Fall zu vermeiden; dabei sind die entsprechenden Vorgaben zu den Abstandsregelungen und Hangneigungen nach § 5 Abs. 2 und 3 DüV ebenfalls jederzeit einzuhalten.

Mit dieser Festlegung können unter Einhaltung der düngerechtlichen Vorgaben zur Ausbringung von Düngern gleichzeitig Strukturschäden des Bodens im Sinne des Bodenschutzes vermieden werden, so das TMWLLR weiter.

Das Schreiben ist als PDF-Dokument hier beigefügt.

Die entsprechende Fachinformation des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum gibt es hier

 

DBV Ackerbauinfo 08/2025

Freitag, 21. Februar 2025

 

Hohe Temperaturen in Argentinien

In Argentiniens wichtigster Agrarregion werden in den kommenden Tagen Höchsttemperaturen von über 35 Grad Celsius erwartet, gefolgt von Regenfällen zu Beginn der nächsten Woche, teilte die Getreidebörse in Buenos Aires am Mittwoch mit. Argentinien, der weltweit führende Exporteur von verarbeiteten Sojabohnen und der drittgrößte Lieferant von Mais, überwacht beide Kulturen, die sich derzeit in einem kritischen Entwicklungsstadium befinden und für die Wirtschaft des südamerikanischen Landes von entscheidender Bedeutung sind, genau. Aus dem Wochenbericht der Börse geht hervor, dass die hohen Sommertemperaturen fast die gesamte landwirtschaftliche Fläche Argentiniens betreffen werden. Es wird erwartet, dass die nachfolgenden Regenfälle im Süden des argentinischen Getreideschwerpunkts zwischen 10 ...

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