Wie bereits in einer Mitgliederinformation am 8. Juli vom Thüringer Bauernverband bekanntgegeben, hat die Bundesregierung mit Wirkung zum 8. Juli 2025 die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) aufgehoben. Damit entfällt die Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz für landwirtschaftliche Betriebe.
Die entsprechende Verordnung zur Aufhebung wurde am 7. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit rechtskräftig. Sie kann hier eingesehen werden.
Mit der Entscheidung reagiert die Bundesregierung auf den anhaltenden Druck und die Kritik aus der landwirtschaftlichen Praxis sowie die langjährigen Forderungen der Berufsvertretungen – auch der Thüringer Bauernverband (TBV) hatte sich konsequent für eine Vereinfachung des Düngerechts eingesetzt.
Die Außerkraftsetzung ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau und ein Schritt hin zu einer praxistauglicheren Ausgestaltung der Düngevorgaben in Deutschland.
Was bedeutet das für landwirtschaftliche Betriebe?
Mit dem Wegfall der Pflicht zur Erstellung der Stoffstrombilanz entfallen insbesondere:
- die umfassende Datenerfassung und Dokumentation zu Stoffströmen (Zufuhr und Abfuhr von Nährstoffen),
- die verpflichtende Bilanzierung nach Vorgaben der StoffBilV,
- die damit verbundenen betrieblichen und bürokratischen Aufwände.
Welche konkreten Anforderungen nun stattdessen gelten und wie sich die neue Rechtslage auf angrenzende Regelungen (z. B. Düngeverordnung, Konditionalität) auswirkt, wurde vom TBV beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) angefragt.
Mit der Aufhebung der StoffBilV fehlt damit nach Aussage des TLLLR auch die Rechtsgrundlage für Kontrollen.