Das erste Treffen der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau in diesem Jahr versprach von der Tagesordnung her, dass weiter am Abbau der Vorschriften, der unflexiblen Handhabung oder der Einführung von Vereinfachungen gearbeitet wird. An dem Treffen am 03. April nahmen auf Einladung des Thüringer Ministerium für Wirtschaft Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) Vertreter des Thüringer Bauernverbandes (TBV) als auch von anderen Verbänden teil.
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Die Antragstellung ist mit dem 18. März ohne Schwierigkeiten gestartet. Mittlerweile sind auch alle Dokumente in PORTIA verfügbar.
Dazu zählt auch die überarbeitete Informationsbroschüre Konditionalität – Thüringen 2025, in welcher nochmal alle gültigen Regeln zu den Standards Guter Landwirtschaftlicher und Ökologischer Zustand (GLÖZ), Grundanforderungen an die
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Landwirtschaftliche Betriebe sind die Schlüsselakteure für den Erhalt und die Wiederherstellung von Artenvielfalt, intakten Ökosystemen und vielfältigen Landschaften. Doch wie kann die EU-Agrarförderung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Landwirtschaft besser in dieser Rolle unterstützen? Wie lassen sich die Anforderungen von Betrieben und Natur besser miteinander in Einklang bringen? Genau diese Fragestellungen galt es in dem Projekt CAP4GI – GAP für vielfältige Landschaften zu klären.
Zur Abschlussveranstaltung am 12. März wurde Bilanz gezogen. Dr. Wolfgang Peter kam sowohl als Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes mit einem Grußwort als auch als aktiver Teilnehmer dieses Projektes zu Wort. Dr. Peter stellte klar, dass in einer Zeit, in der der Verlust der Artenvielfalt und der Klimawandel zu den größten Herausforderungen zählen, es entscheidend ist, dass die GAP nicht nur die landwirtschaftliche Produktion fördert, sondern auch ökologische Ziele integriert. Das Projekt CAP4GI hat gezeigt, dass attraktive Vergütungen, Spielraum für regionale Anpassungen und die Umsetzung innovativer Fördermodelle Wege sind, um diese Ziele zu erreichen. Die durchgeführten Runden waren sicher gute Formate, um unterschiedliche Perspektiven zu diskutieren. Allerdings betonte er auch, dass die Beteiligung seitens der Landwirte überschaubar war. Verwunderlich ist das nicht, die betrieblichen Abläufe stehen zunehmend vor Herausforderungen und der steigende bürokratische Aufwand bindet wertvolle Zeit im Betrieb. Es braucht dringend Vereinfachungen, damit Landwirte sich nicht nur an solchen Prozessen beteiligen können, sondern auch die Zeit und den Raum haben, nachhaltige Maßnahmen umzusetzen. Klar ist, solche Diskussionsrunden müssen auch konkrete Ergebnisse liefern.
Die Ergebnisdarstellung aus den Workshops sowie Berichte aus der Praxis zur Umsetzung von umweltfördernden Maßnahmen und ihre Probleme zeigten sehr deutlich, wo die Hemmnisse liegen: Vergütungshöhe, Bürokratie, unzureichende Flexibilität, Menge an Kontrollen und Sanktionen sowie mangelnde Informationen. Diese Probleme sind eigentlich schon seit Jahren bekannt und zeigen den Handlungsstau, welche endlich abgebaut werden muss, um Lebensräume wieder attraktiver zu gestalten.
Einkommenswirksame Vergütungssätze können ein Lösungsansatz für mehr Akzeptanz sein. Das Projekt sieht aber auch die Punkte Toleranzspielräume nutzen innovative Umsetzungsmöglichkeiten über ergebnisorientierte Maßnahmen oder Kooperationen als Ansatz sowie behördliche Beratung in einem partnerschaftlichen System statt Sanktionierung. Auch die Idee einer Bonus-Malus-Regelung, also Bonuspunkte als Gegengewicht zu drohenden Sanktionen, ist es wert geprüft zu werden.
Laut der Informationsschreiben des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zur Antragstellung 2025, welche aktuell an alle Antragsteller versendet werden, startet die Antragstellung im PORTIA am 18. März.
Leider macht das Bundesministerium für Inneres (BMI) da einen Strich durch die Rechnung. Wie das BMI dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum mitgeteilt hat, wird es am 18. und 19. März jeweils zwischen 08:00 und 16:00 Uhr ein Wartungsfenster der BundID geben. Demnach soll am 19. März zwischen 08:00 und 12:00 Uhr die BundID sogar gänzlich abgeschaltet werden. In diesem Zeitraum ist die Anmeldung in PORTIA nicht möglich. Für den 18. März werden bis auf kurze Unterbrechungen keine Auswirkungen auf die Produktivumgebung vom TLLLR erwartet. Die Terminierung von Wartungsfenstern der BundID erfolgt kurzfristig und kann laut Aussage vom TLLLR nicht beeinflusst werden.
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) hat sein Merkblatt „Änderungen in der Konditionalität ab 2025“ überarbeitet.
Die Befreiung der Betriebe bis 10 Hektar wird noch einmal klargestellt, da Fachrecht als auch KULAP und die soziale Konditionalität davon nicht ausgenommen sind. Für die einzelnen GLÖZ-Standards werden weiterführende Erläuterungen vorgenommen und auf die Ausnahmeregelungen laut Landesverordnung ThürGAPVO verwiesen.
Zu einem sehr kurzfristigen Treffen kam es am Freitag (21. Februar) zwischen dem Vorstand der Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) und Staatssekretär Markus Malsch vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR). Hintergrund waren die Äußerungen von Ministerin Colette Boos-John zur Regierungsmedienkonferenz zum Flächenregister. Ihre Formulierung zur diesjährigen Nachweisführung im Bereich der KULAP-Maßnahmen mit dem angedachten Flächenregister glich inhaltlich den Formulierungen 2024 und wurde dennoch als Bürokratieabbau deklariert. Zweites großes Thema im Gespräch mit Sts. Malsch war die finanzielle Ausstattung der Ausgleichszulage (AGZ) ab 2026. Für den fachlichen Part waren Thomas Lettau und Dr. Steffi Bunzol vom Landwirtschaftsministerium mit am Tisch.
Astrid Hatzel, Vorsitzende der IG BENA, erläuterte, dass die Formulierungen im deutlichen Widerspruch zum aktuellen Willen der Regierung stehen. Es braucht eine praxistaugliche Lösung. Hatzel betonte, dass die eingereichte Petition auch weiterhin verfolgt und der Anhörungstermin erwartet wird. Klar scheint, dass viel im Hintergrund im Ministerium in Bewegung sei, jedoch kommunikativ Nachholbedarf besteht. Zum Flächenregister als Nachweisinstrument bekräftigt Thomas Lettau, dass dieses auch in diesem Jahr kein Landwirt nutzen muss. Auch für die Folgejahre soll die Freiwilligkeit bestehen. Es sind vielfältige andere Möglichkeiten zur Nachweisführung zugelassen, dennoch arbeite man weiter an dem Tool, um diese Datenplattform als Ausgangspunkt für die vielfältig von der EU- als auch Bundesbehörden geforderten Dokumentationspflichten nachkommen zu können. Als AG Antragstellung und Kontrollen, wo sowohl Vertreter des Thüringer Bauernverbandes als auch der IG BENA vertreten sind, werden wir den Prozess kritisch prüfen, notwendige Praxistauglichkeit einfordern und stetig die Wirtschaftlichkeit für alle Seiten anmahnen.
Zum Thema AGZ waren die Informationen seitens des TMWLLR nicht so positiv. Ab 2026 soll das Jahresvolumen von 20 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro sinken. Rein vom Fördertopf gehe nur eine Finanzierung aus dem ELER heraus. Allgemein bekannt ist, dass der Verteilungsschlüssel seit dieser Förderperiode zuungunsten der neuen Bundesländer sich entwickelt und die Vielfalt an Förderprogrammen, welche bedient werden müssen, zugenommen hat. Um die AGZ auf dem alten Niveau mit ca. 20 Mio. Euro zu halten, ist eine politische Entscheidung notwendig. Als IG BENA haben wir hierzu den Kontakt zum Ministerpräsidenten aufgenommen, steht doch im Koalitionsvertrag eindeutig der Erhalt der AGZ.
Auch in diesem Jahr bietet der Fachbereich 4 des Deutschen Bauernverbandes (DBV) den Landes-, Regional- und Kreisbauernverbänden wieder die Möglichkeit zur Teilnahme an Online-Informationsrunden zur Vorbereitung auf die GAP-Antragstellung 2025 an. Erneut finden die Info-Runden
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Am Rande des Bundesrates haben die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Flächenländer eine grundlegende Reform der europäischen Agrarpolitik gefordert. In einem gemeinsamen Schreiben an die EU-Kommission fordern die Regierungschefin und die Regierungschefs von Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine transparente, unbürokratische und zukunftsfeste Agrarpolitik, die den ländlichen Raum nachhaltig stärkt und gleichzeitig wirtschaftliche Sicherheit für landwirtschaftliche Betriebe unabhängig ihrer Größe gewährleistet.
„Der ländliche Raum ist von zentraler Bedeutung für ein leistungsfähiges und nachhaltiges Europa. Seine Stärkung ist der Schlüssel für Europas Zukunft“, so Thüringens Ministerpräsident und derzeitiger MPK-Ost-Vorsitzender, Mario Voigt. Die ostdeutschen Flächenländer seien in besonderem Maße geprägt vom ländlichen Raum.
„Diese Regionen laufen nicht ‚unter ferner liefen‘! Sie sichern unsere Lebensgrundlagen und sind darüber hinaus europäische Innovations- und Industrieschwergewichte. Gleichzeitig stehen die Menschen und die Betriebe vor enormen Herausforderungen, denen die zukünftige Agrarpolitik der EU stärker begegnen muss“, betont Mario Voigt.
Die Ministerpräsidenten sowie die Ministerpräsidentin der ostdeutschen Flächenländer skizzieren in ihrem Schreiben konkrete Handlungsoptionen und betonen die Dringlichkeit eines Umsteuerns. „Nur, wenn der ländliche Raum mit seinen Potenzialen ernst genommen wird, kann Europa gestärkt aus den aktuellen Herausforderungen hervorgehen“, so Voigt. „Die Menschen sind bereit, ihren Beitrag zu leisten – aber unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen neben Wertschätzung für ihre wichtige Arbeit vor allen Dingen zielführende, wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Kurz gesagt: Mehr Transparenz, weniger Bürokratie und eine angemessene finanzielle Unterstützung!“
Forderungen der ostdeutschen Flächenländer im Überblick:
Das Schreiben an die EU-Kommission stellen wir Ihnen hier in voller Länge zur Verfügung.
Seit drei Jahren ist die Wildtierland Hainich gGmbH Praxispartner eines spannenden Forschungsprojektes, das sich zum Ziel gesetzt hat, das Potenzial der Gemeinsamen Agrarpolitik für den Erhalt der Artenvielfalt besser zu nutzen. Projektpartner sind das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung/Deutsche Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (UFZ/iDiv), die Universität Rostock, der Deutsche Naturschutzring, die adelphi research gGmbH und die Bodensee-Stiftung. Der Thüringer Bauernverband hat das Projekt unterstützt.
Im Austausch mit Landwirtinnen und Landwirten in den Regionen Eichsfeld, Thüringer Becken und Ostthüringer Buntsandsteingebiet hat die Wildtierland Hainich gGmbH Verbesserungsvorschläge für die Agrarumweltförderung entwickelt, um sie für Landwirtinnen und Landwirte attraktiver und für die Artenvielfalt effektiv zu gestalten.
Zur Abschlussveranstaltung des „Projektes CAP4GI – GAP für vielfältige Landschaften“ am 12. März werden Prof. Dr. Lakner (Universität Rostock) und Dr. Ronald Brudler (Wildtierland Hainich gGmbH) die Ergebnisse zusammenfassen und zur Diskussion stellen. Marika Richter (Agrargenossenschaft Bucha) und Ralf Voit (Agrar Geroda) werden von ihren Umweltprojekten berichten und auf Schwierigkeiten der Umsetzung eingehen. Weitere Beiträge und viel Raum für Austausch und Diskussion runden die Veranstaltung ab.
Das Programm finden Sie hier.
Eine fristgerechte Anmeldung bis zum 10. März 2025 an Dr. Ronald Brudler (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ermöglicht eine optimale Veranstaltungsplanung.
Im Rahmen der Grünen Woche nahm der Präsident des Thüringer Bauernverbandes Dr. Klaus Wagner gemeinsam mit den Präsidenten der ostdeutschen Landesbauernverbände an einem Austausch mit den ostdeutschen Agrarministern teil. Ziel war es, die Kommunikation Richtung Brüssel und Berlin künftig enger abzustimmen.
Die Agrarminister von Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg unterzeichneten ein gemeinsames Positionspapier zur GAP ab 2028. Die Minister fordern darin unter anderem eine Erhöhung des GAP-Budgets, eine stringente Trennung von erster und zweiter Säule sowie eine Agrarförderung, die sich unabhängig von der Betriebsgröße auf wirtschaftlich stabile Betriebe fokussiert. Die Bauernverbände unterstützen das gemeinsame Vorgehen in Richtung EU-Agrarkommissar Christophe Hansen.
Der Vorstand der Interessengemeinschaft der Betriebe im benachteiligten Gebiet (IG BENA) bereitete sich in seiner Neujahrssitzung am vergangenen Donnerstag, 9. Januar, inhaltlich auf die Anhörung im Petitionsausschuss zum Flächenregister vor. Nach wie vor bestehen große Defizite in der Nutzerfreundlichkeit, aber noch viel mehr in der Programmierung der
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Nach dem Willen der EU soll die Landwirtschaft insgesamt sicherer und sozialer werden. In den Verhandlungen zur letzten GAP-Reform haben das Europäische Parlament und der Rat deshalb im Sommer 2021 die sogenannte soziale Konditionalität in der GAP verankert. Ziel ist es, die Einhaltung arbeitsschutz- und arbeitsrechtlicher Vorschriften unionsweit zu fördern und so zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen.
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