Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) hat sein Merkblatt „Änderungen in der Konditionalität ab 2025“ überarbeitet.
Die Befreiung der Betriebe bis 10 Hektar wird noch einmal klargestellt, da Fachrecht als auch KULAP und die soziale Konditionalität davon nicht ausgenommen sind. Für die einzelnen GLÖZ-Standards werden weiterführende Erläuterungen vorgenommen und auf die Ausnahmeregelungen laut Landesverordnung ThürGAPVO verwiesen.
Zu einem sehr kurzfristigen Treffen kam es am Freitag (21. Februar) zwischen dem Vorstand der Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) und Staatssekretär Markus Malsch vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR). Hintergrund waren die Äußerungen von Ministerin Colette Boos-John zur Regierungsmedienkonferenz zum Flächenregister. Ihre Formulierung zur diesjährigen Nachweisführung im Bereich der KULAP-Maßnahmen mit dem angedachten Flächenregister glich inhaltlich den Formulierungen 2024 und wurde dennoch als Bürokratieabbau deklariert. Zweites großes Thema im Gespräch mit Sts. Malsch war die finanzielle Ausstattung der Ausgleichszulage (AGZ) ab 2026. Für den fachlichen Part waren Thomas Lettau und Dr. Steffi Bunzol vom Landwirtschaftsministerium mit am Tisch.
Astrid Hatzel, Vorsitzende der IG BENA, erläuterte, dass die Formulierungen im deutlichen Widerspruch zum aktuellen Willen der Regierung stehen. Es braucht eine praxistaugliche Lösung. Hatzel betonte, dass die eingereichte Petition auch weiterhin verfolgt und der Anhörungstermin erwartet wird. Klar scheint, dass viel im Hintergrund im Ministerium in Bewegung sei, jedoch kommunikativ Nachholbedarf besteht. Zum Flächenregister als Nachweisinstrument bekräftigt Thomas Lettau, dass dieses auch in diesem Jahr kein Landwirt nutzen muss. Auch für die Folgejahre soll die Freiwilligkeit bestehen. Es sind vielfältige andere Möglichkeiten zur Nachweisführung zugelassen, dennoch arbeite man weiter an dem Tool, um diese Datenplattform als Ausgangspunkt für die vielfältig von der EU- als auch Bundesbehörden geforderten Dokumentationspflichten nachkommen zu können. Als AG Antragstellung und Kontrollen, wo sowohl Vertreter des Thüringer Bauernverbandes als auch der IG BENA vertreten sind, werden wir den Prozess kritisch prüfen, notwendige Praxistauglichkeit einfordern und stetig die Wirtschaftlichkeit für alle Seiten anmahnen.
Zum Thema AGZ waren die Informationen seitens des TMWLLR nicht so positiv. Ab 2026 soll das Jahresvolumen von 20 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro sinken. Rein vom Fördertopf gehe nur eine Finanzierung aus dem ELER heraus. Allgemein bekannt ist, dass der Verteilungsschlüssel seit dieser Förderperiode zuungunsten der neuen Bundesländer sich entwickelt und die Vielfalt an Förderprogrammen, welche bedient werden müssen, zugenommen hat. Um die AGZ auf dem alten Niveau mit ca. 20 Mio. Euro zu halten, ist eine politische Entscheidung notwendig. Als IG BENA haben wir hierzu den Kontakt zum Ministerpräsidenten aufgenommen, steht doch im Koalitionsvertrag eindeutig der Erhalt der AGZ.
Auch in diesem Jahr bietet der Fachbereich 4 des Deutschen Bauernverbandes (DBV) den Landes-, Regional- und Kreisbauernverbänden wieder die Möglichkeit zur Teilnahme an Online-Informationsrunden zur Vorbereitung auf die GAP-Antragstellung 2025 an. Erneut finden die Info-Runden
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden
Am Rande des Bundesrates haben die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Flächenländer eine grundlegende Reform der europäischen Agrarpolitik gefordert. In einem gemeinsamen Schreiben an die EU-Kommission fordern die Regierungschefin und die Regierungschefs von Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine transparente, unbürokratische und zukunftsfeste Agrarpolitik, die den ländlichen Raum nachhaltig stärkt und gleichzeitig wirtschaftliche Sicherheit für landwirtschaftliche Betriebe unabhängig ihrer Größe gewährleistet.
„Der ländliche Raum ist von zentraler Bedeutung für ein leistungsfähiges und nachhaltiges Europa. Seine Stärkung ist der Schlüssel für Europas Zukunft“, so Thüringens Ministerpräsident und derzeitiger MPK-Ost-Vorsitzender, Mario Voigt. Die ostdeutschen Flächenländer seien in besonderem Maße geprägt vom ländlichen Raum.
„Diese Regionen laufen nicht ‚unter ferner liefen‘! Sie sichern unsere Lebensgrundlagen und sind darüber hinaus europäische Innovations- und Industrieschwergewichte. Gleichzeitig stehen die Menschen und die Betriebe vor enormen Herausforderungen, denen die zukünftige Agrarpolitik der EU stärker begegnen muss“, betont Mario Voigt.
Die Ministerpräsidenten sowie die Ministerpräsidentin der ostdeutschen Flächenländer skizzieren in ihrem Schreiben konkrete Handlungsoptionen und betonen die Dringlichkeit eines Umsteuerns. „Nur, wenn der ländliche Raum mit seinen Potenzialen ernst genommen wird, kann Europa gestärkt aus den aktuellen Herausforderungen hervorgehen“, so Voigt. „Die Menschen sind bereit, ihren Beitrag zu leisten – aber unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen neben Wertschätzung für ihre wichtige Arbeit vor allen Dingen zielführende, wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Kurz gesagt: Mehr Transparenz, weniger Bürokratie und eine angemessene finanzielle Unterstützung!“
Forderungen der ostdeutschen Flächenländer im Überblick:
Das Schreiben an die EU-Kommission stellen wir Ihnen hier in voller Länge zur Verfügung.
Seit drei Jahren ist die Wildtierland Hainich gGmbH Praxispartner eines spannenden Forschungsprojektes, das sich zum Ziel gesetzt hat, das Potenzial der Gemeinsamen Agrarpolitik für den Erhalt der Artenvielfalt besser zu nutzen. Projektpartner sind das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung/Deutsche Zentrum für integrative Biodiversitätsforschung (UFZ/iDiv), die Universität Rostock, der Deutsche Naturschutzring, die adelphi research gGmbH und die Bodensee-Stiftung. Der Thüringer Bauernverband hat das Projekt unterstützt.
Im Austausch mit Landwirtinnen und Landwirten in den Regionen Eichsfeld, Thüringer Becken und Ostthüringer Buntsandsteingebiet hat die Wildtierland Hainich gGmbH Verbesserungsvorschläge für die Agrarumweltförderung entwickelt, um sie für Landwirtinnen und Landwirte attraktiver und für die Artenvielfalt effektiv zu gestalten.
Zur Abschlussveranstaltung des „Projektes CAP4GI – GAP für vielfältige Landschaften“ am 12. März werden Prof. Dr. Lakner (Universität Rostock) und Dr. Ronald Brudler (Wildtierland Hainich gGmbH) die Ergebnisse zusammenfassen und zur Diskussion stellen. Marika Richter (Agrargenossenschaft Bucha) und Ralf Voit (Agrar Geroda) werden von ihren Umweltprojekten berichten und auf Schwierigkeiten der Umsetzung eingehen. Weitere Beiträge und viel Raum für Austausch und Diskussion runden die Veranstaltung ab.
Das Programm finden Sie hier.
Eine fristgerechte Anmeldung bis zum 10. März 2025 an Dr. Ronald Brudler (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) ermöglicht eine optimale Veranstaltungsplanung.
Im Rahmen der Grünen Woche nahm der Präsident des Thüringer Bauernverbandes Dr. Klaus Wagner gemeinsam mit den Präsidenten der ostdeutschen Landesbauernverbände an einem Austausch mit den ostdeutschen Agrarministern teil. Ziel war es, die Kommunikation Richtung Brüssel und Berlin künftig enger abzustimmen.
Die Agrarminister von Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg unterzeichneten ein gemeinsames Positionspapier zur GAP ab 2028. Die Minister fordern darin unter anderem eine Erhöhung des GAP-Budgets, eine stringente Trennung von erster und zweiter Säule sowie eine Agrarförderung, die sich unabhängig von der Betriebsgröße auf wirtschaftlich stabile Betriebe fokussiert. Die Bauernverbände unterstützen das gemeinsame Vorgehen in Richtung EU-Agrarkommissar Christophe Hansen.
Der Vorstand der Interessengemeinschaft der Betriebe im benachteiligten Gebiet (IG BENA) bereitete sich in seiner Neujahrssitzung am vergangenen Donnerstag, 9. Januar, inhaltlich auf die Anhörung im Petitionsausschuss zum Flächenregister vor. Nach wie vor bestehen große Defizite in der Nutzerfreundlichkeit, aber noch viel mehr in der Programmierung der
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden
Nach dem Willen der EU soll die Landwirtschaft insgesamt sicherer und sozialer werden. In den Verhandlungen zur letzten GAP-Reform haben das Europäische Parlament und der Rat deshalb im Sommer 2021 die sogenannte soziale Konditionalität in der GAP verankert. Ziel ist es, die Einhaltung arbeitsschutz- und arbeitsrechtlicher Vorschriften unionsweit zu fördern und so zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden
Laut Informationen des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) sollte die Übergangsphase zwischen Thüringer Servicekonto und BundID bis Jahresende, 31. Dezember 2024 bestehen. Leider mussten wir feststellen, dass seit Montag bereits die Verbindung vom Thüringer Servicekonto zum Antragsportal PORTIA gekappt wurde. Damit ist PORTIA für noch nicht auf BundID umgestellte Landwirte nicht mehr erreichbar. Seit heute steht die Information auch auf PORTIA.
Es war zu erfahren, dass aus organisatorischen Gründen - insbesondere der Nichterreichbarkeit von IBYKUS in der Zeit vom 18. Dezember 2024 bis 06. Januar 2025 - die Portalversion mit der Umstellung auf die BundID bereits diese Woche produktiv genommen werden musste.
Die Hotline des TLLLR ist nur noch bis zum 23. Dezember 2024 besetzt. Zwischen Weihnachten und Neujahr ist bei Problemen auch hier keine Erreichbarkeit möglich.
Der Zugang ist aufgrund der aktuell eingehenden elektronischen Bescheide und Unterlagen der VOK im Postfach wichtig. Wer noch keine BundID-Anmeldung hat, sollte dies nun dringend unter https://id.bund.de/de in Angriff nehmen.
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) hat zur besseren Übersicht zu den Änderungen im Bereich der Konditionalität sowie zu der neuen Regelung soziale Konditionalität jeweils ein Infoblatt erstellt.
Im Infoblatt „Änderungen in der Konditionalität ab 2025“ wird insbesondere auf die Befreiungstatbestände, auf die Wechselwirkungen mit Altmaßnahmen sowie auf die wesentlichen Änderungen bei den einzelnen GLÖZ-Standards eingegangen.
Ab 01. Januar 2025 wird im Rahmen der GAP die Soziale Konditionalität eingeführt. Das Infoblatt „Einführung soziale Konditionalität ab 2025“ erläutert die Hintergründe und Auswirkungen. Weiterhin wird darin auf die Verpflichtungen der Arbeitgeber sowie das Kontroll- und Sanktionssystem eingegangen.
Ausgelöst durch die Grundsteuerreform wird es in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ab 2025 einen neuen Beitragsmaßstab geben. Dieser wird für Versicherten der LKK teilweise deutliche Veränderungen bringen. Die Mitglieder der Fachausschüsse (FA) Sozialpolitik der neuen Bundesländer und des Fachausschuss der Familienbetriebe einschließlich GbR in Thüringen, informierten sich am 25. und 26. November über den neuen Maßstab, der künftig das sogenannte Standardeinkommen
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden
Am vergangenen Freitag wurden die tatsächlichen Einheitsbeträge für die Direktzahlungen für das laufende GAP-Antragsjahr 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Dies betrifft die Einkommensgrundstützung, die "Ersten-Hektare",
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden
Der Titel „GAP’s nichts Besseres“ zu den 13. Göttinger Gesprächen der Agrarjuristen der Georg-August-Universität lässt erwarten, dass es noch was Besseres gegeben hat. Vertreter der EU-Kommission, des Bundeslandwirtschaftsministerium, der Universität Rostock aber auch des Thüringer und des Hessischen Bauernverbandes gaben
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden
Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!