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Agrarpolitik

Agrarpolitik (154)

Das erste Treffen der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau in diesem Jahr versprach von der Tagesordnung her, dass weiter am Abbau der Vorschriften, der unflexiblen Handhabung oder der Einführung von Vereinfachungen gearbeitet wird. An dem Treffen am 03. April nahmen auf Einladung des Thüringer Ministerium für Wirtschaft Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) Vertreter des Thüringer Bauernverbandes (TBV) als auch von anderen Verbänden teil.

 

Endlich ist es soweit, am Donnerstag, dem 24. April wird 15 Uhr die Anhörung zum Flächenregister im Petitionsausschuss im Thüringer Landtag sein. Auch wenn das Flächenregister in diesem Jahr für alle Landwirte freiwillig ist, und das hat seine Gründe, muss über das weitere Vorgehen entschieden werden. Federführend wird der Vorstand der Interessengemeinschaft der Betriebe im benachteiligten Gebiet (IG BENA) des Thüringer Bauernverbandes (TBV) die Argumente zur Anhörung fachlich vortragen. Weitere 50 Zuhörer können im Saal platznehmen. Zudem kann die Anhörung online im Livestream des Landtags verfolgt werden. Begleitend zur Anhörung wird der TBV vor dem Landtag mit einer Demonstration von…

Die Antragstellung ist mit dem 18. März ohne Schwierigkeiten gestartet. Mittlerweile sind auch alle Dokumente in PORTIA verfügbar.

Dazu zählt auch die überarbeitete Informationsbroschüre Konditionalität – Thüringen 2025, in welcher nochmal alle gültigen Regeln zu den Standards Guter Landwirtschaftlicher und Ökologischer Zustand (GLÖZ), Grundanforderungen an die

 

Landwirtschaftliche Betriebe sind die Schlüsselakteure für den Erhalt und die Wiederherstellung von Artenvielfalt, intakten Ökosystemen und vielfältigen Landschaften. Doch wie kann die EU-Agrarförderung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Landwirtschaft besser in dieser Rolle unterstützen? Wie lassen sich die Anforderungen von Betrieben und Natur besser miteinander in Einklang bringen? Genau diese Fragestellungen galt es in dem Projekt CAP4GI – GAP für vielfältige Landschaften zu klären.

Zur Abschlussveranstaltung am 12. März wurde Bilanz gezogen. Dr. Wolfgang Peter kam sowohl als Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes mit einem Grußwort als auch als aktiver Teilnehmer dieses Projektes zu Wort. Dr. Peter stellte klar, dass in einer Zeit, in der der Verlust der Artenvielfalt und der Klimawandel zu den größten Herausforderungen zählen, es entscheidend ist, dass die GAP nicht nur die landwirtschaftliche Produktion fördert, sondern auch ökologische Ziele integriert. Das Projekt CAP4GI hat gezeigt, dass attraktive Vergütungen, Spielraum für regionale Anpassungen und die Umsetzung innovativer Fördermodelle Wege sind, um diese Ziele zu erreichen. Die durchgeführten Runden waren sicher gute Formate, um unterschiedliche Perspektiven zu diskutieren. Allerdings betonte er auch, dass die Beteiligung seitens der Landwirte überschaubar war. Verwunderlich ist das nicht, die betrieblichen Abläufe stehen zunehmend vor Herausforderungen und der steigende bürokratische Aufwand bindet wertvolle Zeit im Betrieb. Es braucht dringend Vereinfachungen, damit Landwirte sich nicht nur an solchen Prozessen beteiligen können, sondern auch die Zeit und den Raum haben, nachhaltige Maßnahmen umzusetzen. Klar ist, solche Diskussionsrunden müssen auch konkrete Ergebnisse liefern.

Die Ergebnisdarstellung aus den Workshops sowie Berichte aus der Praxis zur Umsetzung von umweltfördernden Maßnahmen und ihre Probleme zeigten sehr deutlich, wo die Hemmnisse liegen: Vergütungshöhe, Bürokratie, unzureichende Flexibilität, Menge an Kontrollen und Sanktionen sowie mangelnde Informationen. Diese Probleme sind eigentlich schon seit Jahren bekannt und zeigen den Handlungsstau, welche endlich abgebaut werden muss, um Lebensräume wieder attraktiver zu gestalten.

Einkommenswirksame Vergütungssätze können ein Lösungsansatz für mehr Akzeptanz sein. Das Projekt sieht aber auch die Punkte Toleranzspielräume nutzen innovative Umsetzungsmöglichkeiten über ergebnisorientierte Maßnahmen oder Kooperationen als Ansatz sowie behördliche Beratung in einem partnerschaftlichen System statt Sanktionierung. Auch die Idee einer Bonus-Malus-Regelung, also Bonuspunkte als Gegengewicht zu drohenden Sanktionen, ist es wert geprüft zu werden.

 

Laut der Informationsschreiben des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zur Antragstellung 2025, welche aktuell an alle Antragsteller versendet werden, startet die Antragstellung im PORTIA am 18. März.

Leider macht das Bundesministerium für Inneres (BMI) da einen Strich durch die Rechnung. Wie das BMI dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum mitgeteilt hat, wird es am 18. und 19. März jeweils zwischen 08:00 und 16:00 Uhr ein Wartungsfenster der BundID geben. Demnach soll am 19. März zwischen 08:00 und 12:00 Uhr die BundID sogar gänzlich abgeschaltet werden. In diesem Zeitraum ist die Anmeldung in PORTIA nicht möglich. Für den 18. März werden bis auf kurze Unterbrechungen keine Auswirkungen auf die Produktivumgebung vom TLLLR erwartet. Die Terminierung von Wartungsfenstern der BundID erfolgt kurzfristig und kann laut Aussage vom TLLLR nicht beeinflusst werden.

 

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) hat sein Merkblatt „Änderungen in der Konditionalität ab 2025“ überarbeitet.

Die Befreiung der Betriebe bis 10 Hektar wird noch einmal klargestellt, da Fachrecht als auch KULAP und die soziale Konditionalität davon nicht ausgenommen sind. Für die einzelnen GLÖZ-Standards werden weiterführende Erläuterungen vorgenommen und auf die Ausnahmeregelungen laut Landesverordnung ThürGAPVO verwiesen.

 

Der Fachausschuss für Familienbetriebe im Haupt- und Nebenerwerb einschließlich Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) des Thüringer Bauernverbandes (TBV) wählte am Donnerstag (27. Februar) in seiner Sitzung einen neuen Vorsitz. Kathleen Franke vom Familienbetrieb Franke aus Schafhausen (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) und Petra Hirsch vom Landwirtschaftsbetrieb Hirsch aus Oettersdorf (Saale-Orla-Kreis) werden sich als Doppelspitze zukünftig für die Belange der Familienbetriebe und GbR einsetzen. Mit dem Vorsitz des Fachausschusses wird gleichzeitig auch der ständige Sitz im Vorstand des TBV neu besetzt. Thematisiert wurde im Fachausschuss der Umgang mit „weißen Flächen“ und Betriebsflächenneuordnung. Zwei sehr wichtige Punkte, zumal der Generationenwechsel voranschreitet und historische Zusammenhänge immer schwierige…

Zu einem sehr kurzfristigen Treffen kam es am Freitag (21. Februar) zwischen dem Vorstand der Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) und Staatssekretär Markus Malsch vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR). Hintergrund waren die Äußerungen von Ministerin Colette Boos-John zur Regierungsmedienkonferenz zum Flächenregister. Ihre Formulierung zur diesjährigen Nachweisführung im Bereich der KULAP-Maßnahmen mit dem angedachten Flächenregister glich inhaltlich den Formulierungen 2024 und wurde dennoch als Bürokratieabbau deklariert. Zweites großes Thema im Gespräch mit Sts. Malsch war die finanzielle Ausstattung der Ausgleichszulage (AGZ) ab 2026. Für den fachlichen Part waren Thomas Lettau und Dr. Steffi Bunzol vom Landwirtschaftsministerium mit am Tisch.

Astrid Hatzel, Vorsitzende der IG BENA, erläuterte, dass die Formulierungen im deutlichen Widerspruch zum aktuellen Willen der Regierung stehen. Es braucht eine praxistaugliche Lösung. Hatzel betonte, dass die eingereichte Petition auch weiterhin verfolgt und der Anhörungstermin erwartet wird. Klar scheint, dass viel im Hintergrund im Ministerium in Bewegung sei, jedoch kommunikativ Nachholbedarf besteht. Zum Flächenregister als Nachweisinstrument bekräftigt Thomas Lettau, dass dieses auch in diesem Jahr kein Landwirt nutzen muss. Auch für die Folgejahre soll die Freiwilligkeit bestehen. Es sind vielfältige andere Möglichkeiten zur Nachweisführung zugelassen, dennoch arbeite man weiter an dem Tool, um diese Datenplattform als Ausgangspunkt für die vielfältig von der EU- als auch Bundesbehörden geforderten Dokumentationspflichten nachkommen zu können. Als AG Antragstellung und Kontrollen, wo sowohl Vertreter des Thüringer Bauernverbandes als auch der IG BENA vertreten sind, werden wir den Prozess kritisch prüfen, notwendige Praxistauglichkeit einfordern und stetig die Wirtschaftlichkeit für alle Seiten anmahnen.

Zum Thema AGZ waren die Informationen seitens des TMWLLR nicht so positiv. Ab 2026 soll das Jahresvolumen von 20 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro sinken. Rein vom Fördertopf gehe nur eine Finanzierung aus dem ELER heraus. Allgemein bekannt ist, dass der Verteilungsschlüssel seit dieser Förderperiode zuungunsten der neuen Bundesländer sich entwickelt und die Vielfalt an Förderprogrammen, welche bedient werden müssen, zugenommen hat. Um die AGZ auf dem alten Niveau mit ca. 20 Mio. Euro zu halten, ist eine politische Entscheidung notwendig. Als IG BENA haben wir hierzu den Kontakt zum Ministerpräsidenten aufgenommen, steht doch im Koalitionsvertrag eindeutig der Erhalt der AGZ.

Auch in diesem Jahr bietet der Fachbereich 4 des Deutschen Bauernverbandes (DBV) den Landes-, Regional- und Kreisbauernverbänden wieder die Möglichkeit zur Teilnahme an Online-Informationsrunden zur Vorbereitung auf die GAP-Antragstellung 2025 an. Erneut finden die Info-Runden

 

Am Rande des Bundesrates haben die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Flächenländer eine grundlegende Reform der europäischen Agrarpolitik gefordert. In einem gemeinsamen Schreiben an die EU-Kommission fordern die Regierungschefin und die Regierungschefs von Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine transparente, unbürokratische und zukunftsfeste Agrarpolitik, die den ländlichen Raum nachhaltig stärkt und gleichzeitig wirtschaftliche Sicherheit für landwirtschaftliche Betriebe unabhängig ihrer Größe gewährleistet.

„Der ländliche Raum ist von zentraler Bedeutung für ein leistungsfähiges und nachhaltiges Europa. Seine Stärkung ist der Schlüssel für Europas Zukunft“, so Thüringens Ministerpräsident und derzeitiger MPK-Ost-Vorsitzender, Mario Voigt. Die ostdeutschen Flächenländer seien in besonderem Maße geprägt vom ländlichen Raum.
„Diese Regionen laufen nicht ‚unter ferner liefen‘! Sie sichern unsere Lebensgrundlagen und sind darüber hinaus europäische Innovations- und Industrieschwergewichte. Gleichzeitig stehen die Menschen und die Betriebe vor enormen Herausforderungen, denen die zukünftige Agrarpolitik der EU stärker begegnen muss“, betont Mario Voigt.

Die Ministerpräsidenten sowie die Ministerpräsidentin der ostdeutschen Flächenländer skizzieren in ihrem Schreiben konkrete Handlungsoptionen und betonen die Dringlichkeit eines Umsteuerns. „Nur, wenn der ländliche Raum mit seinen Potenzialen ernst genommen wird, kann Europa gestärkt aus den aktuellen Herausforderungen hervorgehen“, so Voigt. „Die Menschen sind bereit, ihren Beitrag zu leisten – aber unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen neben Wertschätzung für ihre wichtige Arbeit vor allen Dingen zielführende, wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Kurz gesagt: Mehr Transparenz, weniger Bürokratie und eine angemessene finanzielle Unterstützung!“

Forderungen der ostdeutschen Flächenländer im Überblick:

  • Zukunftssichere Landwirtschaft: Die GAP muss die wirtschaftliche Existenz der Landwirte sichern. Direktzahlungen als einkommensstützendes Element bleiben essenziell. Eine einseitige Verteilung zugunsten kleiner Betriebe greift zu kurz – jeder nachhaltig bewirtschaftete Hektar muss gleichwertig berücksichtigt werden.
  • Vereinfachung der Agrarpolitik: Die steigende Komplexität der GAP überfordert Betriebe und Verwaltungen. Das System der Säulenstruktur muss überarbeitet und die Öko-Regelungen der ersten Säule abgeschafft oder in die zweite Säule integriert werden.
  • Stärkung des ländlichen Raums: Der ländliche Raum darf nicht nur als Erholungsgebiet verstanden werden – er ist ein entscheidender Wirtschafts- und Innovationsstandort. Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und öffentliche Dienstleistungen sind essenziell.
  • Keine Zentralisierung der Kohäsionspolitik: Die Verwaltung der EU-Fördermittel muss weiterhin auf regionaler Ebene erfolgen. Eine Nationalisierung oder stärkere Zentralisierung der Kohäsionspolitik lehnen die ostdeutschen Länder entschieden ab.

Das Schreiben an die EU-Kommission stellen wir Ihnen hier in voller Länge zur Verfügung.

Das Positionspapier der ostdeutschen Länder zur Gemeinsamen Agrarpolitik, auf welches im oben stehenden Schreiben verwiesen wird, finden Sie hier.

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