Laut Informationen des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) sollte die Übergangsphase zwischen Thüringer Servicekonto und BundID bis Jahresende, 31. Dezember 2024 bestehen. Leider mussten wir feststellen, dass seit Montag bereits die Verbindung vom Thüringer Servicekonto zum Antragsportal PORTIA gekappt wurde. Damit ist PORTIA für noch nicht auf BundID umgestellte Landwirte nicht mehr erreichbar. Seit heute steht die Information auch auf PORTIA.
Es war zu erfahren, dass aus organisatorischen Gründen - insbesondere der Nichterreichbarkeit von IBYKUS in der Zeit vom 18. Dezember 2024 bis 06. Januar 2025 - die Portalversion mit der Umstellung auf die BundID bereits diese Woche produktiv genommen werden musste.
Die Hotline des TLLLR ist nur noch bis zum 23. Dezember 2024 besetzt. Zwischen Weihnachten und Neujahr ist bei Problemen auch hier keine Erreichbarkeit möglich.
Der Zugang ist aufgrund der aktuell eingehenden elektronischen Bescheide und Unterlagen der VOK im Postfach wichtig. Wer noch keine BundID-Anmeldung hat, sollte dies nun dringend unter https://id.bund.de/de in Angriff nehmen.
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) hat zur besseren Übersicht zu den Änderungen im Bereich der Konditionalität sowie zu der neuen Regelung soziale Konditionalität jeweils ein Infoblatt erstellt.
Im Infoblatt „Änderungen in der Konditionalität ab 2025“ wird insbesondere auf die Befreiungstatbestände, auf die Wechselwirkungen mit Altmaßnahmen sowie auf die wesentlichen Änderungen bei den einzelnen GLÖZ-Standards eingegangen.
Ab 01. Januar 2025 wird im Rahmen der GAP die Soziale Konditionalität eingeführt. Das Infoblatt „Einführung soziale Konditionalität ab 2025“ erläutert die Hintergründe und Auswirkungen. Weiterhin wird darin auf die Verpflichtungen der Arbeitgeber sowie das Kontroll- und Sanktionssystem eingegangen.
Ausgelöst durch die Grundsteuerreform wird es in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ab 2025 einen neuen Beitragsmaßstab geben. Dieser wird für Versicherten der LKK teilweise deutliche Veränderungen bringen. Die Mitglieder der Fachausschüsse (FA) Sozialpolitik der neuen Bundesländer und des Fachausschuss der Familienbetriebe einschließlich GbR in Thüringen, informierten sich am 25. und 26. November über den neuen Maßstab, der künftig das sogenannte Standardeinkommen
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Am vergangenen Freitag wurden die tatsächlichen Einheitsbeträge für die Direktzahlungen für das laufende GAP-Antragsjahr 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Dies betrifft die Einkommensgrundstützung, die "Ersten-Hektare",
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Der Titel „GAP’s nichts Besseres“ zu den 13. Göttinger Gesprächen der Agrarjuristen der Georg-August-Universität lässt erwarten, dass es noch was Besseres gegeben hat. Vertreter der EU-Kommission, des Bundeslandwirtschaftsministerium, der Universität Rostock aber auch des Thüringer und des Hessischen Bauernverbandes gaben
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Vor zwei Jahren wurde die FAN-App als Nachweisinstrument für Mindestbewirtschaftung, angebaute Kulturarten oder auch Kennarten in Thüringen eingeführt. Viele Mitglieder haben sich bei uns zum Umgang mit der App gemeldet. Fehlermeldungen oder Änderungswünsche haben wir als Thüringer Bauernverband in der Arbeitsgruppe "Antragstellung und Kontrollen" oder auch in bilateralen Gesprächen mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft oder dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum direkt ansprechen können. Einige Probleme und Kinderkrankheiten wurden mittlerweile abgestellt.
Etliche Herausforderungen bestehen aber nach wie vor, Grund genug mit einer kleinen Umfrage zur FAN-App den aktuellen Stand abzufragen. Die Antworten dienen unter anderem dazu, um der neugewählten Regierung bzw. dem neuen oder der neuen Landwirtschaftsminister/in in Thüringen sofort drängende Themen ins Pflichtenheft mitzugeben.
Wir bitten um zahlreiche Teilnahme an der Umfrage bis zum 30. Oktober!
+++Hier geht es zur Umfrage+++
Rücksendung bitte bis 30. Oktober 2024 an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Anfang der Woche erhielten alle Betriebe im Amtsbereich des Agrarförderzentrum Südwestthüringen eine Mail, in welcher darauf hingewiesen wird, dass sich das Ernte- und Kontrolljahr dem Ende neigt, alle Kontrollfragen in der FAN-App beantwortet
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlichte kürzlich ein Informationsblatt zu den geplanten Anpassungen der Ökoregelungen ab 2025. In dem Papier wird unter anderem auf die Streichung der
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In der Fachausschusssitzung (FA) Agrarpolitik des Thüringer Bauernverbandes (TBV) am 03. September wurden seitens des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) die Daten der diesjährigen Sammelantragstellung vorgestellt. Dabei wurde nicht nur auf die reinen Antragsdaten geblickt,
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Grundsätzlich ist ein Betrieb bislang verpflichtet, nach dem GLÖZ-Standard 8 einen Mindestanteil von 4 Prozent seiner landwirtschaftlichen Ackerfläche für brachliegende Flächen oder durch Landschaftselemente an Ackerland bereitzustellen. Aufgrund von verschiedenen Ausnahmeregelungen in diesem und dem
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan bei der EU-Kommission förmlich eingereicht. Zuvor hatte sich das BMEL bereits informell mit der Europäischen Kommission verständigt. Mit Pressemeldung vom 5. August hat das BMEL Details veröffentlicht und der Deutsche Bauernverband für uns in gekürzter Form zusammengefasst.
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In Folge der Bestrebungen der Bürokratievereinfachung wird die Konditionalitäts-Regelung zum Fruchtwechsel (GLÖZ 7) ab 2025 einfacher und flexibler für die Betriebe und die Verwaltung. Wie vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zu erfahren war, wurde der ursprüngliche Vereinfachungsvorschlag aus der Agrarministerkonferenz von der EU-Kommission
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