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Agrarpolitik

Agrarpolitik (126)

Am 22. März wurde die zweite GAP-Ausnahmen-Verordnung (GAPAusnV) im Bundesrat beschlossen. Die Regelungen sind damit nun verbindlich und so wie erwartet.

Das vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) veröffentlichte Merkblatt mit Informationen über die diesjährige Ausnahmereglung zu GLÖZ 8 Verpflichtungen wurde redaktionell angepasst. In diesem kann nachgelesen, welche Optionen bestehen, welche Kombinationen möglich sind und welche Auswirkungen zu anderen Fördermaßnahmen bestehen. Ebenfalls beschrieben ist, welche Kulturen zulässig sind und welche Beantragtkennzeichen gesetzt werden müssen.

Das Merkblatt erscheint auch auf der Internetseite des TMIL und wird in PORTIA auf der Startseite eingestellt.

 

Seit dem Osterwochenende ist in PORTIA die diesjährige Sammelantragstellung für 2024 möglich. Die Flächendaten können wie gewohnt über den endgültigen Flächennutzungsnachweis 2023 (FNN 2023) oder eine entsprechende Schnittstelle zur eigenen betrieblichen Ackerschlagkartei eingelesen werden. Auf Drängen des Thüringer Bauernverbandes (TBV) wurde auf die verpflichtende Nutzung des Flächenregisters, insbesondere für alle KULAP-Antragsteller, von Seiten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft verzichtet. Sowohl in den persönlichen Gesprächen mit Staatssekretär Torsten Weil, als auch am Rande der Agrarministerkonferenz mit Ministerin Susanna Karawanskij wurde uns versichert, dass die Einführung des Flächenregisters erst nach der Sammelantragstellung starten soll. Der TBV hatte folgende Forderungen formuliert:

  1. Antragstellung 2024 im PORTIA ohne verpflichtende sowie ohne freiwillige Teilnahme am Flächenregister
  2. Schaffung einer Schnittstelle, dass die abgestimmten Flächendaten aus dem FNN24 (dass sollte ungefähr am 01. Juni stimmig sein) in das Flächenregister übernommen werden können
  3. Schulungen der Landwirte zum Umgang mit dem Flächenregister ab 16. Mai (also nach Abschluss der Antragstellung)
  4. Automatische Synchronisierung der geometrischen Daten zwischen FNN und Flächenregister

Gleichzeitig hat der TBV aber auch klargestellt, dass die Landwirte sich zu einer elektronischen Datenerfassung nicht verschließen, jedoch die Systeme funktionieren müssen.

Als TBV werden wir gegenüber der Behörde nach wie vor in Bezug auf den Bürokratieabbau fordern, dass bei Einführung des Flächenregisters keine Doppelerfassungen entstehen dürfen und Datenübernahmen aus den vorhandenen Schlagkarteien einfach möglich sein müssen.

 

Um ausreichend auf die Antragstellung vorbereitet zu sein und Probleme bei der Anmeldung im Servicekonto sowie in PORTIA zu vermeiden, prüfen Sie Ihren Personalausweis auf seine Gültigkeit. Falls in den vorgenannten Portalen noch keine Anmeldung Ihrerseits erfolgte, holen Sie dies bitte rechtzeitig nach, um bei der Antragstellung Probleme mit der Authentifizierung zu vermeiden. Sollte der Ausweis abgelaufen sein bzw. wurde der Ausweis im vergangenen Jahr durch einen neuen ersetz, dann kann es sein, dass die Anmeldung über das Servicekonto aktualisiert werden muss. Hierzu wenden Sie sich an den Support vom Servicekonto Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Diese schicken Ihnen ein Dokument zu, dass Sie ausfüllen…
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) hat ein Merkblatt zur Information über die diesjährige Ausnahmereglung zu GLÖZ 8 Verpflichtungen veröffentlicht. In diesem kann nachgelesen werden, welche Optionen bestehen, welche Kombinationen möglich sind und welche Auswirkungen zu anderen Fördermaßnahmen bestehen. Ebenfalls beschrieben ist, welche Kulturen zulässig sind und welche Beantragtkennzeichen gesetzt werden müssen. Das Merkblatt erscheint auch auf der Internetseite des TMIL und wird in PORTIA auf der Startseite eingestellt.  
In nicht mal mehr einem Monat startet die Antragstellung im Antragsportal PORTIA. Aktuell sind nur die Schulungs-Termine vom Agrarförderzentrum Ostthüringen im Thüringer Agrarkalender eingestellt. Die Termine vom Agrarförderzentrum Mittelthüringen wurden per Mail versendet, die vom Agrarförderzentrum Nordthüringen werden ebenfalls dieser Tage per Mail an die Antragsteller im Zuständigkeitsgebiet veröffentlicht. Vom Agrarförderzentrum Südthüringen liegen uns leider noch keine Termine für Schulungen zum Sammelantrag vor. Die Termine werden aktuell im Thüringer Agrarkalender veröffentlicht. Damit sich jeder rechtzeitig auf die Schulung einrichten kann, haben wir die Termine, Uhrzeiten, Orte und Themenbereiche in einer Terminübersicht Antragstellerschulung 2024 zusammengefasst. Bitte beachten Sie die Anmeldezeiten!  

Die EU-Kommission führt eine Umfrage zum Verwaltungsaufwand bei GAP-Anträge durch und lädt alle Landwirte ein, an der Umfrage teilzunehmen.

Wie in ihren Vorschlägen zur Verringerung der Belastung für die Schultern der Landwirte angekündigt, startete die Kommission am Donnerstag, dem 7. März eine Online-Umfrage, um direkt die Ansichten der Landwirte in der EU einzuholen. Die Umfrage läuft vom 7. März bis 8. April und wird kurze Fragen stellen, die in allen EU-Sprachen zur Verfügung stehen, z. B.: Wie viel Zeit wird jedes Jahr für Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Anwendung der Beihilfe und den Berichtspflichten aufgewendet? Nutzen sie mobile Geräte, um georeferenzierte Fotos bereitzustellen? Wie bewerten sie die Komplexität der unterschiedlichen Verfahren und Vorschriften, die in landwirtschaftlichen Betrieben gelten? Haben sie 2023 externe Hilfen zur Vorbereitung des GAP-Beihilfeantrags genutzt? Die Antworten der Landwirte werden wertvolle Rückmeldungen liefern, um die wichtigsten Problemquellen zu verstehen.

Wir bitten alle, die Möglichkeit zur Teilnahme an der Umfrage der Europäischen Kommission zur Vereinfachung und Verringerung der Belastungen rege zu nutzen. Es zählt jede Meinung, jeder Landwirt und Nebenerwerbslandwirt sollte an der Umfrage teilnehmen. Über den folgenden Link gelangen Sie zum Aufruf zur Umfrage (die Seite erscheint auf Englisch,  gegebenefalls bitte die Sprache von Englisch auf Deutsch ändern): 

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_24_1341

Mit diesem Link gelangen Sie direkt zur Umfrageseite. (Sollte diese nicht gleich auf Deutsch erscheinen, etwas warten oder "Sprache ändern" wird angezeigt.)

https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Public_Consultation_EU_Simplification_2024rs_point_of_view_2024

 

In Vorbereitung auf die GAP-Antragstellung 2024 richtet der Deutsche Bauernverband in Zusammenarbeit mit Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Experten aus den Ländern zwei GAP-Online-Informationsrunden für seine Mitglieder aus. Ziel der Informationsrunden ist es,

 

Gestern hat Deutschland seine Entscheidung zur Umsetzung der GLÖZ8-Ausnahmeregelung an die EU-Kommission übermittelt. Im Ergebnis wird Deutschland die vorgeschlagenen Möglichkeiten 1:1 umsetzen. Die endgültige Beratung und damit Entscheidung wird erst
Aktuell sind fast noch keine Schulungstermine für die Sammelantragstellung von den Agrarförderzentren des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) veröffentlicht. Lediglich für den Raum Zeulenroda sind erste Termine bekannt. In sechs Wochen, am 2. April, soll aber schon die Antragstellung im Portal PORTIA starten. Neben den Neuerungen im Antragsportal, wird es auch Neuerungen und Verbesserungen bei der Nachweisführung mit der FAN-App geben. Wer sich vor der Sammelantragschulung gern schon über die Neuerungen informieren möchte, kann das Kolloquium „Neue Online-Angebote im Fachinformations- und Förderportal PORTIA“ der TLLLR am 04. März von 13 bis 16 Uhr dafür nutzen. Die Veranstaltung…
Auf Grund vieler Nachfragen zu dem Aussetzen der Pflichtbrache beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) sowie den Agrarförderzentren, informiert das TMIL aus gegebenem Anlass über den aktuellen Stand zur GLÖZ 8 Ausnahmeregelung für 2024. Inhalte GLÖZ 8 Ausnahme Die GLÖZ 8 Anforderung gilt als erfüllt, wenn mindestens 4% des betrieblichen Ackerlandes für folgende Zwecke bereitgestellt werden: a)      Nichtproduktive AL-Flächen und Landschaftselemente an AL und/oder b)      Leguminosen ohne PSM-Anwendung und/oder c)      Zwischenfrüchte ohne PSM-Anwendung Offene Punkte der Ausgestaltung sind für die Zwischenfrüchte die noch festzulegenden Standzeiten. Weiterhin wird noch diskutiert, ob Untersaaten ebenfalls als Zwischenfrüchte anzuerkennen sind. Einzuhaltende/abzuwartenden Zeitschiene…
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