Auf Initiative des Thüringer Bauernverbandes (TBV) hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) drei Arbeitsgruppen (AG) zum Bürokratieabbau einberufen.
Die erste AG beschäftigte sich letzten Montag mit der Thematik „Landbewirtschaftung und Agrarzahlung“. Diskutiert wurde zu den Themen notwendige Angaben im Sammelantrag, Feldblockreferenzen, Vereinfachung bei gekoppelter Tierprämie und Tierwohlförderung. Lösungsvorschläge wurden von den anwesenden Landwirten auch im Bereich der Nachweisführung mit der FAN-App und dem Flächenregister eingebracht. Der dritte Themenkomplex in dieser AG war die Stoffstrombilanz sowie die Vereinfachung bei Abstandsauflagen gewidmet. Das TMIL nahm die Lösungsansätze seitens der Praxis entgegen, zeigte Verständnis und erklärte, insbesondere beim Thema Abschaffung Stoffstrombilanz auf Bundesebene aktiv zu sein. Auch die Vereinfachung bei Abstandsauflagen im Bereich Düngung und Pflanzenschutz sei bereits in Bearbeitung. Konkrete Vereinfachungen oder Bürokratieabbau konnten zur Sitzung noch nicht vereinbart werden.
Am vergangenen Donnerstag traf sich die AG „nichtflächenbezogene Förderung“. In dieser AG sowie in der AG am Montag wurde das Zeitfenster deutlich überzogen, zeigt es doch einmal mehr, wie schwierig es ist, den Bürokratieaufwand darzustellen und echte Lösungsansätze gemeinsam mit den Behördenvertretern zu diskutieren. In dieser AG erfolgte im Vorfeld bereits ein Votum seitens des TMIL zu den eingereichten Vorschlägen der Landwirtschaftsverbände. Das TMIL sieht in einigen Punkten ebenfalls dringenden Bürokratieabbaubedarf und prüft aktuell schon die Umsetzung. Andere Punkte können erst nach Rücksprache mit dem Bund oder dem Thüringer Finanzministerium in Angriff genommen werden. Es gibt aber auch Themen, wie Fördergrundsätze, Zentralisierung und Synchronisierung von Förderportalen, welche anzugehen, jedoch auf Bundesebene zu regeln sind. Die Themen Abschaffung der Kostenplausibilisierung oder Vereinfachung und Verringerung von Vor-Ort-Kontrollen werden sofort angegangen. Wann eine konkrete Umsetzung erfolgt bleibt offen, denn Bürokratieabbau ist ein „zäher Prozess“.
Die dritte AG mit dem Arbeitsschwerpunkt Tierhaltung hat ihre Stellungnahme am Freitag beim TMIL eingereicht. Dabei standen die Themen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, Tierarzneimittelgesetz, Dokumentation sowie Stallbau im Fokus. Eine Auswertung der Stellungnahmen ist für diese Woche Donnerstag online geplant.
Eine Zusammenfassung aller drei AGs soll am 19. Juni erfolgen. Das TMIL hat aber bereits angekündigt, dass die AGs sich in unregelmäßigen Abständen weiterhin treffen sollten, um die To-do-Listen weiter abarbeiten zu können bzw. weitere Themen zur Entlastung aller Beteiligten zu besprechen.
Die Europawahl 2024 liegt vor uns und Ihre Stimmen sind entscheidend für die Gestaltung einer Zukunft für die Landwirtschaft, für einen starken ländlichen Raum. Als Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes sind Sie die Stimme und das Herz unseres ländlichen Raumes. Ihr Engagement und Ihre Teilnahme an dieser Wahl sind daher
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Nach den Bauerndemonstrationen in den Wintermonaten, der erfolgreichen Hintergrundarbeit von Deutschen Bauernverband (DBV) und COPA auf Brüsseler Ebene, dem Vorschlag der EU-Kommission vom 15. März 2024 sowie der breiten Annahme durch das EU-Parlament am 24. April 2024 (425 Fürstimmen, 130 Gegenstimmen, 33 Enthaltungen) und dem finalen Beschluss durch den Rat der Mitgliedstaaten
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Die Europawahl 2024 liegt vor uns und Ihre Stimmen sind entscheidend für die Gestaltung einer Zukunft für die Landwirtschaft, für einen starken ländlichen Raum. Als Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes sind Sie die Stimme und das Herz unseres ländlichen Raumes. Ihr Engagement und Ihre Teilnahme an dieser Wahl sind daher von größter Bedeutung. Deshalb rufen die Präsidenten der ostdeutschen Landesbauernverbände mit einem Wahlaufruf alle Mitglieder auf, sich aktiv an der Europawahl am 9. Juni zu beteiligen und für eine Politik zu stimmen, die den ländlichen Raum stärkt und zukunftsfähig macht.
Wählen Sie Kandidaten und Parteien, die sich für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Agrarpolitik sowie die Förderung des ländlichen Raumes einsetzen.
Zudem empfehlen wir Ihnen einen Blick auf die Übersicht der Wahlprogramme zur Europawahl 2024 zu werfen. Diese Übersicht bietet eine Zusammenfassung der wichtigsten Positionen und Vorhaben der verschiedenen Parteien in Bezug auf die Landwirtschaft und den ländlichen Raum. Eine informierte Wahlentscheidung ist von großer Bedeutung für die Zukunft unseres ländlichen Raumes. Weitere Informationen biete auch die Bundeszentrale für politische Bildung.
Den Wahlaufruf der ostdeutschen Bauernverbandspräsidenten finden Sie hier.
In diesem Sinne ermutigen wir Sie, sich aktiv an der Europawahl zu beteiligen und die Stimme für eine Politik abzugeben, die den Interessen unserer Bauern und des ländlichen Raums gerecht wird.
Im Rahmen der Antragstellung sind einige Fehler im Antragsportal aufgetreten. Auch war es teilweise nicht möglich manche Funktionen zu nutzen. Diese Probleme führten dazu, dass harte Plausibilitäten angezeigt wurden und Anträge nur teilweise
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Seit diesem Jahr ist es in PORTIA im Flächennutzungsnachweis (FNN) möglich, Berechnungen für die Einhaltung und oder Befreiung von GLÖZ-Vorgaben, aber auch für die Einhaltung der Rahmenbedingungen bei verschiedenen Ökoregelungen durchzuführen.
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Der Thüringer Bauernverband (TBV) hat bei jeglichem Terminen mit der Behörde, aber insbesondere gegenüber dem Staatssekretär des Landwirtschaftministeriums Torsten Weil, betont, dass das Flächenregister nur eingeführt werden sollte, wenn die Funktionalität gegeben ist und es zu keinen Doppelbelastungen für die Betriebe kommt.
Zudem hat der TBV diese Anliegen in einem Brief an den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow vorgebracht.
Seit vergangener Woche ist nun in PORTIA ersichtlich, dass das Flächenregister verfügbar ist, aber nicht zwingend in diesem Jahr genutzt werden muss:
Ein Erfolg unserer Arbeit! Wir danken allen Mitgliedern, die in Gesprächen gegenüber Ministeriumsvertretern und dem Ministerpräsidenten den Aufbau von Bürokratie mit diesem Tool an praktischen Beispielen erläutert haben.
Es gilt nun das Tool, aber auch die Ausnahmenregelung in Bezug auf den zusätzlichen Aufwand, zu beobachten und bei überbordender Bürokratie entsprechend als Verband zu reagieren.
Gleichzeitig hat der Vorstand der Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) eine Petitionsanfrage zum „Bürokratiewahn Flächenregister“ beim Landtag eingereicht. Der Petitionsausschuss wird am 23. Mai über die Veröffentlichung beraten. Wir werden Ende Mai entsprechend zur Teilnahme aufrufen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die am 24. April mit großer Mehrheit im EU-Parlament auf den Weg gebrachten Vereinfachungen im EU-Rechtsrahmen für die GAP-Periode 2023 - 2027. Dazu der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied:
„Die EU-Abgeordneten haben mit ihrem heutigen Votum gezeigt, dass sie die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützen. Das ist ein wichtiges Signal für einen ebenso zukunfts- wie wettbewerbsfähigen Landwirtschaftsstandort Europa. Jetzt ist die Bundesregierung nachdrücklich aufgefordert, die verbesserten Rahmenbedingungen in Deutschland praxistauglich und uneingeschränkt umzusetzen.“
Rukwied betont, dass die deutschen Bauern stets verantwortungsvoll mit ihren Flächen umgehen, unabhängig von den Vorgaben der GAP. Effektiver Natur- und Artenschutz lasse sich jedoch nur umsetzen, wenn die Betriebe auch wettbewerbsfähig sind und flexibel auf externe Einflüsse reagieren können. Die heute in Straßburg beschlossenen Vereinfachungen können laut Rukwied zudem lediglich ein erster Schritt sein: „Wir brauchen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler und regionaler Ebene eine wirksame Entbürokratisierungsinitiative für die Land- und Forstwirtschaft. Unsere Betriebe werden aktuell von der Bürokratie erdrückt. Auch nach den Europawahlen 2024 gilt es, neue bürokratische Hürden zu vermeiden und einen aktiven Bürokratieabbau für die GAP nach 2027 konsequent umzusetzen.“
Der Deutsche Bauernverband hat hierzu kürzlich umfangreiche Vorschläge vorgelegt.
Hintergrund:
Beim EU-Rechtsrahmen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) haben Parlament, Rat und Kommission nunmehr einvernehmlich bestimmte Vereinfachungen in der sog. GAP-Strategieplan-Verordnung (Nr. 2115/2021) und der sog. Horizontalen Verordnung (Nr. 2116/2021) beschlossen. Dazu gehören unter anderem die dauerhafte Streichung der verpflichtenden Stilllegung von mindestens 4 Prozent der betrieblichen Ackerfläche (GLÖZ 8), mehr Flexibilität und Praktikabilität beim Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und bei der Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) sowie weniger Kontrollen für kleinere Landwirtschaftsbetriebe.
Die Antragstellung für den Sammelantrag 2024 ist gestartet, einiges wurde im Antragsportal PORTIA umprogrammiert und damit verbessert. Für das kommende Jahr sind weitere Verbesserungen geplant. Auch in der FAN-App als Nachweisinstrument wurden
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Am 22. März wurde die zweite GAP-Ausnahmen-Verordnung (GAPAusnV) im Bundesrat beschlossen. Die Regelungen sind damit nun verbindlich und so wie erwartet.
Das vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) veröffentlichte Merkblatt mit Informationen über die diesjährige Ausnahmereglung zu GLÖZ 8 Verpflichtungen wurde redaktionell angepasst. In diesem kann nachgelesen, welche Optionen bestehen, welche Kombinationen möglich sind und welche Auswirkungen zu anderen Fördermaßnahmen bestehen. Ebenfalls beschrieben ist, welche Kulturen zulässig sind und welche Beantragtkennzeichen gesetzt werden müssen.
Das Merkblatt erscheint auch auf der Internetseite des TMIL und wird in PORTIA auf der Startseite eingestellt.
Seit dem Osterwochenende ist in PORTIA die diesjährige Sammelantragstellung für 2024 möglich. Die Flächendaten können wie gewohnt über den endgültigen Flächennutzungsnachweis 2023 (FNN 2023) oder eine entsprechende Schnittstelle zur eigenen betrieblichen Ackerschlagkartei eingelesen werden. Auf Drängen des Thüringer Bauernverbandes (TBV) wurde auf die verpflichtende Nutzung des Flächenregisters, insbesondere für alle KULAP-Antragsteller, von Seiten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft verzichtet. Sowohl in den persönlichen Gesprächen mit Staatssekretär Torsten Weil, als auch am Rande der Agrarministerkonferenz mit Ministerin Susanna Karawanskij wurde uns versichert, dass die Einführung des Flächenregisters erst nach der Sammelantragstellung starten soll. Der TBV hatte folgende Forderungen formuliert:
Gleichzeitig hat der TBV aber auch klargestellt, dass die Landwirte sich zu einer elektronischen Datenerfassung nicht verschließen, jedoch die Systeme funktionieren müssen.
Als TBV werden wir gegenüber der Behörde nach wie vor in Bezug auf den Bürokratieabbau fordern, dass bei Einführung des Flächenregisters keine Doppelerfassungen entstehen dürfen und Datenübernahmen aus den vorhandenen Schlagkarteien einfach möglich sein müssen.
Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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