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Agrarpolitik

Agrarpolitik (138)

Auf Initiative des Thüringer Bauernverbandes (TBV) hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) drei Arbeitsgruppen (AG) zum Bürokratieabbau einberufen.

Die erste AG beschäftigte sich letzten Montag mit der Thematik „Landbewirtschaftung und Agrarzahlung“. Diskutiert wurde zu den Themen notwendige Angaben im Sammelantrag, Feldblockreferenzen, Vereinfachung bei gekoppelter Tierprämie und Tierwohlförderung. Lösungsvorschläge wurden von den anwesenden Landwirten auch im Bereich der Nachweisführung mit der FAN-App und dem Flächenregister eingebracht. Der dritte Themenkomplex in dieser AG war die Stoffstrombilanz sowie die Vereinfachung bei Abstandsauflagen gewidmet. Das TMIL nahm die Lösungsansätze seitens der Praxis entgegen, zeigte Verständnis und erklärte, insbesondere beim Thema Abschaffung Stoffstrombilanz auf Bundesebene aktiv zu sein. Auch die Vereinfachung bei Abstandsauflagen im Bereich Düngung und Pflanzenschutz sei bereits in Bearbeitung. Konkrete Vereinfachungen oder Bürokratieabbau konnten zur Sitzung noch nicht vereinbart werden.

Am vergangenen Donnerstag traf sich die AG „nichtflächenbezogene Förderung“. In dieser AG sowie in der AG am Montag wurde das Zeitfenster deutlich überzogen, zeigt es doch einmal mehr, wie schwierig es ist, den Bürokratieaufwand darzustellen und echte Lösungsansätze gemeinsam mit den Behördenvertretern zu diskutieren. In dieser AG erfolgte im Vorfeld bereits ein Votum seitens des TMIL zu den eingereichten Vorschlägen der Landwirtschaftsverbände. Das TMIL sieht in einigen Punkten ebenfalls dringenden Bürokratieabbaubedarf und prüft aktuell schon die Umsetzung. Andere Punkte können erst nach Rücksprache mit dem Bund oder dem Thüringer Finanzministerium in Angriff genommen werden. Es gibt aber auch Themen, wie Fördergrundsätze, Zentralisierung und Synchronisierung von Förderportalen, welche anzugehen, jedoch auf Bundesebene zu regeln sind. Die Themen Abschaffung der Kostenplausibilisierung oder Vereinfachung und Verringerung von Vor-Ort-Kontrollen werden sofort angegangen. Wann eine konkrete Umsetzung erfolgt bleibt offen, denn Bürokratieabbau ist ein „zäher Prozess“.

Die dritte AG mit dem Arbeitsschwerpunkt Tierhaltung hat ihre Stellungnahme am Freitag beim TMIL eingereicht. Dabei standen die Themen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, Tierarzneimittelgesetz, Dokumentation sowie Stallbau im Fokus. Eine Auswertung der Stellungnahmen ist für diese Woche Donnerstag online geplant.

Eine Zusammenfassung aller drei AGs soll am 19. Juni erfolgen. Das TMIL hat aber bereits angekündigt, dass die AGs sich in unregelmäßigen Abständen weiterhin treffen sollten, um die To-do-Listen weiter abarbeiten zu können bzw. weitere Themen zur Entlastung aller Beteiligten zu besprechen.

 

Die Europawahl 2024 liegt vor uns und Ihre Stimmen sind entscheidend für die Gestaltung einer Zukunft für die Landwirtschaft, für einen starken ländlichen Raum. Als Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes sind Sie die Stimme und das Herz unseres ländlichen Raumes. Ihr Engagement und Ihre Teilnahme an dieser Wahl sind daher

Nach den Bauerndemonstrationen in den Wintermonaten, der erfolgreichen Hintergrundarbeit von Deutschen Bauernverband (DBV) und COPA auf Brüsseler Ebene, dem Vorschlag der EU-Kommission vom 15. März 2024 sowie der breiten Annahme durch das EU-Parlament am 24. April 2024 (425 Fürstimmen, 130 Gegenstimmen, 33 Enthaltungen) und dem finalen Beschluss durch den Rat der Mitgliedstaaten

 

Auf Drängen des Thüringer Bauernverbandes in der ersten Arbeitsgruppensitzung "Bürokratieabbau" wird am 20. Juni 2024, 9:00 Uhr eine Onlineschulung zum Thema Flächenregister durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft angeboten. Zielgruppe sollen zunächst Antragsteller ohne Ackerschlagskartei sein. Die Einwahldaten werden zeitnah zur Verfügung gestellt, auch über das Antragsportal PORTIA wird zur Schulungsveranstaltung informiert.  
Der Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft hat am 23. Mai zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode getagt. Thema auf der Tagesordnung war u.a. der Entwurf eines Thüringer Agrar- und Forststrukturgesetzes. Hierzu hatte der Ausschuss im April sowohl eine mündliche als auch eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Der Thüringer Bauernverband (TBV) hatte sowohl in der mündlichen Anhörung als auch in seiner schriftlichen Stellungnahme auf Problempunkte hingewiesen und den Gesetzentwurf insgesamt abgelehnt. Diese Ansicht teilten auch alle anderen mündlich Angehörten, wie der Vertreter des Waldbesitzerverbandes für Thüringen, des Thüringer Verbandes der Jagdgenossenschaften, des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen oder auch die juristische Professorin Dr.…

Die Europawahl 2024 liegt vor uns und Ihre Stimmen sind entscheidend für die Gestaltung einer Zukunft für die Landwirtschaft, für einen starken ländlichen Raum. Als Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes sind Sie die Stimme und das Herz unseres ländlichen Raumes. Ihr Engagement und Ihre Teilnahme an dieser Wahl sind daher von größter Bedeutung. Deshalb rufen die Präsidenten der ostdeutschen Landesbauernverbände mit einem Wahlaufruf alle Mitglieder auf, sich aktiv an der Europawahl am 9. Juni zu beteiligen und für eine Politik zu stimmen, die den ländlichen Raum stärkt und zukunftsfähig macht.

Wählen Sie Kandidaten und Parteien, die sich für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Agrarpolitik sowie die Förderung des ländlichen Raumes einsetzen.

Zudem empfehlen wir Ihnen einen Blick auf die Übersicht der Wahlprogramme zur Europawahl 2024 zu werfen. Diese Übersicht bietet eine Zusammenfassung der wichtigsten Positionen und Vorhaben der verschiedenen Parteien in Bezug auf die Landwirtschaft und den ländlichen Raum. Eine informierte Wahlentscheidung ist von großer Bedeutung für die Zukunft unseres ländlichen Raumes. Weitere Informationen biete auch die Bundeszentrale für politische Bildung

Den Wahlaufruf der ostdeutschen Bauernverbandspräsidenten finden Sie hier.

In diesem Sinne ermutigen wir Sie, sich aktiv an der Europawahl zu beteiligen und die Stimme für eine Politik abzugeben, die den Interessen unserer Bauern und des ländlichen Raums gerecht wird.

Im Rahmen der Antragstellung sind einige Fehler im Antragsportal aufgetreten. Auch war es teilweise nicht möglich manche Funktionen zu nutzen. Diese Probleme führten dazu, dass harte Plausibilitäten angezeigt wurden und Anträge nur teilweise

 

Seit diesem Jahr ist es in PORTIA im Flächennutzungsnachweis (FNN) möglich, Berechnungen für die Einhaltung und oder Befreiung von GLÖZ-Vorgaben, aber auch für die Einhaltung der Rahmenbedingungen bei verschiedenen Ökoregelungen durchzuführen. 

Der Thüringer Bauernverband (TBV) hat bei jeglichem Terminen mit der Behörde, aber insbesondere gegenüber dem Staatssekretär des Landwirtschaftministeriums Torsten Weil, betont, dass das Flächenregister nur eingeführt werden sollte, wenn die Funktionalität gegeben ist und es zu keinen Doppelbelastungen für die Betriebe kommt.

Zudem hat der TBV diese Anliegen in einem Brief an den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow vorgebracht.

Seit vergangener Woche ist nun in PORTIA ersichtlich, dass das Flächenregister verfügbar ist, aber nicht zwingend in diesem Jahr genutzt werden muss:

WB 18 Nussbaum

Ein Erfolg unserer Arbeit! Wir danken allen Mitgliedern, die in Gesprächen gegenüber Ministeriumsvertretern und dem Ministerpräsidenten den Aufbau von Bürokratie mit diesem Tool an praktischen Beispielen erläutert haben.

Es gilt nun das Tool, aber auch die Ausnahmenregelung in Bezug auf den zusätzlichen Aufwand, zu beobachten und bei überbordender Bürokratie entsprechend als Verband zu reagieren.

Gleichzeitig hat der Vorstand der Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) eine Petitionsanfrage zum „Bürokratiewahn Flächenregister“ beim Landtag eingereicht. Der Petitionsausschuss wird am 23. Mai über die Veröffentlichung beraten. Wir werden Ende Mai entsprechend zur Teilnahme aufrufen.

 

Vergangene Woche wurde die Ausnahmenregelung zu GLÖZ 8 mit der Möglichkeit des Anbaus von Leguminosen oder Zwischenfrüchten für 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Durch die GLÖZ 8-Ausnahme kann es Auswirkungen auf KULAP-Flächen geben. Laut Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) ist bei Flächen bestimmter KULAP-Maßnahmen mit Leguminosenanbau oder der Auflage des Verzichts auf Pflanzenschutzmitteleinsatz nicht gleichzeitig eine Anrechnung für GLÖZ 8 möglich. In PORTIA wurden im Flächen- und Nutzungsnachweis die kombinierten Beantragungsmöglichkeiten mit einer Plausibilitätsprüfung sichergestellt. Der Vollständigkeit halber hat das TMIL nun die Kombinierbarkeit mit KULAP auch im bekannten Merkblatt „Information zur Ausnahmenregelung von GLÖZ 8 im Jahr 2024“…
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