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Agrarpolitik

Agrarpolitik (126)

Die Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) zog zu ihrer Jahrestagung am 15. November im Geschäftsbericht Bilanz zu den vergangenen fünf Jahren aber auch zu den aktuellen Herausforderungen. Dabei ging es um den Kampf um den Erhalt der Ausgleichszulage, die diesjährige Antragstellung aber auch Nachweisführung im Antragsverfahren sowie die agrarpolitischen Herausforderungen ab 2023. Vorstandsvorsitzende Astrid Hatzel, stellte aufgrund der geringen Teilnehmerzahl kritisch fest, dass anscheinend die aktuelle Themenvielfalt und teilweise Aussichtslosigkeit durch politische Entscheidungen Verdruss darstelle oder zur Schockstarre der Betriebsleiterinnen und -leiter führe. Enttäuschend war die Abwesenheit der Landwirtschafts- sowie der Umweltministerin.  Thomas Lettau aus dem…
Am Dienstag, dem 15. November, findet ab 9 Uhr die Jahrestagung der „Interessengemeinschaft Benachteiligtes Gebiet“ des Thüringer Bauernverbandes in Wechmar statt. Bitte beachten Sie, dass die Jahrestagung anders als zunächst angegeben im Gemeindesaal Wechmar in der Bachstraße stattfinden wird. Hauptschwerpunkt der Tagung werden zum einen die Herausforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 für die Betriebe sein sowie die Änderung der Ausgleichszulage für das benachteiligte Gebiet ab 2026. Zum anderen wird turnusmäßig ein neuer Vorstand gewählt. Wir laden alle interessierten Betriebe herzlich zu dieser Veranstaltung ein. Die Tagesordnung mit dem Anmeldeformular findet sich hier: Tagesordung und Anmeldeformular  
Eine Möglichkeit, um die noch aktuellen Greening-Verpflichtungen zu erfüllen, ist der Anbau von Zwischenfrüchten als ökologische Vorrangfläche (ÖVF). Die momentanen Witterungsbedingungen sind sehr mild und feucht. Also absolutes Wachsewetter. Das sieht man auch an den aktuellen Zwischenfruchtbeständen. Die Bestände sind sehr üppig und gehen bereits in die Blüte.
Am 13. Oktober fand vom Dachverband wissenschaftlicher Gesellschaften der Agrar-, Forst-, Ernährungs-, Veterinär- und Umweltforschung e.V. (DAF e.V.) organisiert, die wissenschaftliche Tagung „Welternährung – Quo vadis“ statt. Die Vereinten Nationen haben sich das Ziel gesetzt, den Hunger weltweit bis 2030 zu beenden. Doch derzeit hungern weltweit rund 800 Millionen Menschen, und über zwei Milliarden leiden an Mangelernährung. Gestörte Wertschöpfungsketten durch die Corona-Pandemie, die Folgen des Klimawandels, steigende Inflation und Störungen des Weltagrarhandels aufgrund des Russland-Ukraine-Krieges verschärfen das globale Hungerproblem. Gleichzeitig hat sich die europäische Union mit dem Green Deal und der Farm-to-Fork-Strategie das Ziel gesetzt, negative Umwelt- und Klimawirkungen des…
Nach wochenlangen Gesprächen, Verhandlungen und Verzögerungen, insbesondere seit den Beschlüssen aus der Sonder-AMK zum GAP-Strategieplan am 28. Juli 2022, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den überarbeiteten GAP-Strategieplan 2023-2027 am Freitagnachmittag an die EU-Kommission übermittelt.
In der letzten Sitzung des Bundesrates am 16. September wurde die GAP-Ausnahmen-Verordnung (GAPAusnV), welche die Sonderregelungen zu GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) und GLÖZ 8 (Brache) regelt, angenommen.
Eine Einigung zwischen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und EU-Kommission war laut Deutschen Bauernverband zu den geplanten Änderungen beim GLÖZ 6 (Mindestboden­bedeckung in sensiblen Zeiten) im GAP-Strategieplan bisher nicht möglich.
Bundesminister Cem Özdemir hat den Länderagrarministern am Freitag, den 5. August eine Beschlussvorlage zur Aussetzung von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 im GAP-Antrag 2023 zugesandt. Den Ländern wurde eine Stellungnahme-Frist von einer Woche gegeben. Danach wird das Bundeslandwirtschaftsministerium die Aussetzung offiziell an die EU-Kommission melden und die notwendigen Änderungen der nationalen Verordnungen in das Bundesratsverfahren geben. Beides ist nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes eher eine Formsache. Aus der Beschlussvorlage ergeben sich folgende inhaltliche Präzisierungen für die Anbauplanung bzw. Herbstaussaat: (A) Aussetzung von GLÖZ 8 (4 Prozent-Ackerbrache) 1. Ausnahmsweise Anrechnung von Getreide, Sonnenblumen und Leguminosen Formal soll die Vorgabe für 4%…
Obwohl die EU-Kommission beim EU-Agrarministerrat letzten Montag und auch bei einer Pressekonferenz vergangenen Freitag keine konkreten und verbindlichen Festlegungen im Hinblick auf die Aussetzung vom Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und von Pflichtstilllegungen (GLÖZ 8) im Antragsjahr 2023 verlautbaren wollte, veröffentlichte sie Freitagnachmittag nun doch eine Meldung, wonach die Mitgliedstaaten, zeitlich begrenzt auf das Antragsjahr 2023, entscheiden können, Ausnahmeregelungen für die Fruchtwechselpflicht und die Pflicht zur Bereitstellung nichtproduktiver Flächen einschließlich Landschaftselementen im Rahmen der Konditionalität der GAP auf den Weg zu bringen. Die Meldung der EU-Kommission enthält noch keine konkreten Details eines Entwurfs einer Durchführungsverordnung. Ausgeschlossen von der Fruchtwechselpflicht sollen aber Futterpflanzen…
PORTIA ist in Teilen jedoch nur wenig nutzerfreundlich und krankt auch an einigen technischen Problemen. Das veröffentlichte Merkblatt sowie die Präsentation helfen hier nur bedingt weiter und auch die Agrarförderzentren sind oftmals nicht erreichbar, die bekannte Ibykus-Hotline besteht nicht mehr. So bleiben viele Fragen rund um die Nutzung von PORTIA offen, weshalb der Thüringer Bauernverband (TBV) eine Hilfe zur Selbsthilfe-Gruppe eingerichtet hat: Auf der Messengerplattform Telegram können Mitglieder des TBV Fragen rund um die Nutzung von PORTIA einstellen und über Erfahrungen berichten. Andere Gruppenmitglieder können ihre Lösungen vorstellen und Informationen teilen, die sie aus anderen Quellen erhalten haben. Auf diesem…
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