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Agrarpolitik

Agrarpolitik (137)

Das die FAN-App zur Nachweisführung der Kennarten genutzt werden muss, ist zum einen in der KULAP-Förderrichtlinie als auch in der Umsetzung-Richtlinie GAP für Thüringen festgeschrieben. Auf jeder Begehungsfläche eines bewilligten KULAP-Förderobjektes müssen für die KULAP-Maßnahme K1 sechs Kennarten aus der Liste A und für die KULAP-Maßnahme K2 acht Kennarten aus der Liste B vorhanden sein. Im Rahmen der Ökoregelung ÖR5 sind vier Kennarten nachzuweisen. Werden auf der betreffenden Begehungsfläche von einer Kennart drei Individuen vorgefunden, muss von einem Individuum ein aussagekräftiges
Mit dem bereits seit 2022 scharfgeschalteten satellitengestützten Flächenmonitoring werden alle landwirtschaftlichen Flächen dauerhaft beobachtet. Dabei werden Satelliten des Copernicus-Programms der EU verwendet. Die Satelliten können zum einen mit dem Radar Höhenmessungen vornehmen und zum anderen mit der Multispektralkamera Vegetationsmessungen durchführen. Um die Satellitenbilder zu analysieren und auszuwerten verwendet Thüringen das Programm Sen4CAP.
Das System der neuen Agrarpolitik ab 2023 ist extrem vielschichtig und hat neue zusätzliche Möglichkeiten im Bereich der Beihilfen. Um alle Regeln zu kennen und zu verstehen, die ab diesem Jahr eingehalten werden müssen, wird es eine Vielzahl an Schulungsveranstaltungen geben.
Vergangenen Montag trafen sich die Mitglieder des Fachausschusses (FA) Familienbetriebe im Haupt- und Nebenerwerb einschließlich GbR in Erfurt. Für alle interessierten Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes (TBV) gab es die Möglichkeit, sich online zu zuschalten und dies wurde mit 34 Anmeldungen gut genutzt.
Landvolkbildung Thüringen informiert gemeinsam mit dem Thüringer Bauernverband (TBV) und dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) zur GAP 2023 bis 2027. Im November letzten Jahres wurden der deutsche überarbeitete GAP-Strategieplan von der Europäischen Kommission genehmigt. Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Zukunft der GAP sollen dazu beitragen, dass die Agrarpolitik der EU besser auf aktuelle und künftige Herausforderungen reagieren kann und zugleich den Bedürfnissen der europäischen Landwirtinnen und Landwirte weiter gerecht wird. Ab dem 28. Februar wird an fünf Terminen, regional und online, der GAP-Strategieplan von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des TBV und des TMIL vorgestellt. Weitere Informationen zu…
Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veranstaltet am Dienstag, 31. Januar, von 15 bis 16.30 Uhr, gemeinsam mit Referentinnen und Referenten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein 90-minütiges Web-Seminar mit dem Titel "Die neue GAP ab 2023 - Rechtslage und betriebliche Auswirkungen". Details können über die Pressemeldung der Bundesanstalt nachgelesen werden. Die Anmeldung zur Online-Veranstaltung ist bis Montag, 30. Januar, unter https://www.praxis-agrar.de/web-seminare/zukuenftige-veranstaltungen/anmeldung-1 möglich. Weitere Informationen zur GAP fasst die BZL auf der Website https://www.praxis-agrar.de/betrieb/recht/gap-reform-ab-2023 zusammen. Die Kurzbroschüre "GAP kompakt" kann kostenlos zzgl. Versandkosten unter https://www.ble-medienservice.de/0530/gap-kompakt-2023 bestellt oder unter Downloads im Bereich Agrarpolitik heruntergeladen werden.
Am Mittwoch, dem 14. Dezember, diskutierten die Mitglieder des Fachausschusses (FA) Agrarpolitik im Thüringer Bauernverband (TBV) zusammen mit rund 70 weiteren TBV-Mitgliedern, die sich online zugeschaltet hatten, über die neuen Herausforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023. Hintergrund ist der durch die EU Kommission nun endgültig genehmigte Strategieplan Deutschlands sowie die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze und Verordnungen zur Umsetzung der Agrarpolitik ab 2023 in Deutschland.
Am 14. Dezember trifft sich der Fachausschuss Agrarpolitik des Thüringer Bauernverbandes, um sich zu den aktuellen Themen auszutauschen. Hintergrund sind die abschließenden Gespräche auf Bundesebene zu den Regeln für die Grundanforderungen zum Erhalt der „Basisprämie“ sowie weiteren Zahlungen im Direktzahlungssystem.
Am 21. November wurde der überarbeitete deutsche GAP-Strategieplan 2023-2027 per Durchführungsbeschluss von der EU-Kommission genehmigt. Bis dato sind 20 der insgesamt 28 GAP-Strategiepläne aus 27 Mitgliedstaaten von der EU-Kommission genehmigt worden (Belgien mit zwei GAP-Strategieplänen). Genehmigt sind: Frankreich, Portugal, Polen, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Kroatien, Ungarn, Irland, Lettland, Luxemburg, Österreich, Slowenien, Schweden und zuletzt im Laufe dieser Woche Griechenland, Litauen, Deutschland, Tschechien und Slowakei. Bis Ende des Jahres sollen die verbleibenden 8 GAP-Strategiepläne genehmigt werden.
Wie bereits durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft angekündigt, wird die Auszahlung der Direktzahlung zwischen den Feiertagen erfolgen. Nun wurden die voraussichtlichen Beihilfehöhen für 2022 auf Grundlage der bisherigen Erhebungen von Bund und Ländern aus den Antrags- und Kontrolldaten bekannt, eine öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger wird wie üblich voraussichtlich Anfang/Mitte Dezember erfolgen. Insgesamt gibt es in diesem Jahr 301.205 Antragstellerinnen und Antragssteller mit einer beihilfefähigen Fläche von 16.589.000 ha.
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