• +49 (0)361 262 530
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Agrarpolitik

Agrarpolitik (162)

Die Thüringer Agrarverwaltung hat in Zusammenhang mit dem neuesten Update zur FAN-App ein Infoblatt mit den entsprechenden Hinweisen an alle Antragsteller per Mail versandt. Die begleitenden Informationen zum Update selbst, aber auch zu den Kontrollfragen in der App bezüglich Satellitenmonitoring fielen je nach Agrarförderzentrum (AFZ) von sporadisch bis ausführlich aus. Aus diesem Grund haben wir die äußerst wichtigen Informationen gesammelt und hier zusammengefasst:
Die Vielfalt an Terminen, welche nicht nur im Rahmen der Konditionalität, sondern auch bei den gekoppelten Tierprämien sowie den Ökoregelungen einzuhalten sind, ist schwer zu erfassen. Aus diesem Grund haben wir, ähnlich der bekannten Übersicht zu den ökologischen Vorrangflächen, einen Überblick „Terminkalender für Konditionalität, gekoppelte Tierprämien und Ökoregelungen in 2023“ erstellt. Darin sind die Zeiträume für Verpflichtungen, zum Beispiel im Rahmen der Brachen oder auch Fristen für Meldungen zusammengefasst. Die Übersicht enthält vorrangig die Termine, die ausführlichen Verpflichtungen können zum einen in der Informationsbroschüre „Verpflichtungen im Rahmen der Konditionalität 2023“ des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, aber auch…
Auf Drängen des Thüringer Bauernverbandes im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) wurde heute der Erlass zur Terminverlängerung des Papierverfahren zur Nachweisführung der Kennarten im Rahmen der Ökoregelung ÖR5 sowie der KULAP-Programme K1 und K2 veröffentlicht. Hintergrund ist die verzögerte Bereitstellung eines Updates der FAN-App, das die Zuordnung der „freien Nachweise“ an die Kontrollfragen ermöglichen soll. Deswegen muss die Einreichungsfrist für den Papiernachweis der ÖR5 und KULAP K1/K2 Maßnahmen ebenfalls angepasst werden. Die Einreichung der papierbasierten Nachweisetabellen und Kartennachweise über das Antragsportal PORTIA endet planmäßig am 15. Juli 2023. Mit dem Erlass wird die Frist bis auf Ende des…
Im Rahmen der letzten Fachausschusssitzung Agrarpolitik beim Thüringer Bauernverband kamen Fragen zur Nachweisführung der Kennarten per Papier. Hier ist es notwendig neben der ausgefüllten Tabelle auch Kartennachweise zu den Begehungsflächen in PORTIA hochzuladen.
Wie die Antragstellung im Mai zu den Direktzahlungen inklusive Ökoregelungen sowie im Bereich der zweiten Säule zum KULAP in Thüringen lief, wurde im Fachausschuss Agrarpolitik diese Woche ausgewertet.
Der Haltungszeitraum für die gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe/Mutterziegen und Mutterkuhprämie läuft bis 15. August. Durch natürliche Lebensumstände, zum Beispiel Verendung, können ausgeschiedene Tiere durch andere förderfähige Tiere ersetzt oder abgemeldet werden. Die Meldung über PORTIA muss unverzüglich erfolgen. Diese Anleitung ist beispielhaft für eine Verendung.  Anleitung:  
Im dritten Treffen der AG Antragstellung und Kontrollen zwischen dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und den Interessenvertretern standen hauptsächlich die FAN-App und die Kontrollen der Behörde in diesem Jahr im Mittelpunkt.
In den letzten Tagen kamen bei uns einige Anfragen, wie man im Antragsportal PORTIA eine Ausnahmegenehmigung anzeigt. Seit vergangenen Freitag sind die entsprechenden Aktionen im Portal freigeschalten. Im Nachgang findet sich eine Anleitung, welche Schritte nacheinander abzuarbeiten sind:   
Nach mehrfachem Drängen auf eine Vereinfachung der Nachweisführung bei den Kennarten, hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) heute an alle Antragsteller mit ÖR 5 und/oder K1/2 eine E-Mail mit Hinweisen zu einem Alternativweg für die Nachweisführung versandt. Des Weiteren wurde informiert, dass die notwendigen Unterlagen in PORTIA verfügbar sind. Der eröffnete Alternativweg, egal ob für einzelne Flächen oder gänzlich, hat aber zur Folge, dass eine veränderte Terminschiene gilt und mögliche Kontrollen Vor-Ort damit verbunden sind. Landwirtinnen und Landwirte, welche diesen Weg wählen, müssen zwingend eine Anzeige beim Zuständigen AFZ einreichen sowie die Abgabe der Nachweise in Form…
Nach internen Angaben aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Basis von Länderberichten liegt die Ausschöpfung der Ökoregelungen im GAP-Antrag bundesweit bei rund 61 Prozent. Vom eingeplanten Budget für 2023 von 1.017,5 Millionen Euro wurden
Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt
1000 Zeichen noch.
Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung