Nach mehrfachem Drängen auf eine Vereinfachung der Nachweisführung bei den Kennarten, hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) heute an alle Antragsteller mit ÖR 5 und/oder K1/2 eine E-Mail mit Hinweisen zu einem Alternativweg für die Nachweisführung versandt. Des Weiteren wurde informiert, dass die notwendigen Unterlagen in PORTIA verfügbar sind.
Der eröffnete Alternativweg, egal ob für einzelne Flächen oder gänzlich, hat aber zur Folge, dass eine veränderte Terminschiene gilt und mögliche Kontrollen Vor-Ort damit verbunden sind. Landwirtinnen und Landwirte, welche diesen Weg wählen, müssen zwingend eine Anzeige beim Zuständigen AFZ einreichen sowie die Abgabe der Nachweise in Form der Formulare und Karten
einhalten.
Das abweichende Verfahren als Alternativweg wird wie folgt dargestellt:
Beim Alternativweg werden nur die vorgefundene Kennarten auf den notwendigen Begehungsflächen angegeben, die entsprechend der Boniturregelung vorgefunden wurden (die Vorgabe für die Begehungsflächen s.o. ist zu beachten). Die Formulare für die Aufnahmeprotokolle werden über PORTIA bereitgestellt. Die Begehungsfläche(n) sind in einer Karte für den Schlag einzuzeichnen. Aufnahmeprotokoll und Karte werden dann über PORTIA eingereicht.
Da dieses Verfahren außerhalb der Bestimmungen für die automatische Nachweisführung liegt, ist die Durchführung der Vor- Ort-Kontrollen des TLLLR vorgeschrieben. Diese Kontrollen werden im Nachgang auf den Flächen durchgeführt, für die das Formularverfahren zur Nachweisführung genutzt wird. Zur Organisation des Kontrollverfahrens ist es notwendig, dass der Betrieb bis zum 30. Juni 2023 erklärt, ob er das Formularverfahren entweder vollständig oder teilweise nutzen will. Für diese Erklärung sind die Formulare „Erklärung zur Nachweisführung“ für K1/K2 bzw. ÖR 5 zu verwenden. Die Erklärung muss bis zum 30. Juni 2023 über PORTIA eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist für den Nachweis der Kennarten über das jeweilige Aufnahmeprotokoll für K1/K2 oder ÖR5 mit den Kartennachweisen verkürzt sich auf den 15. Juli 2023, um die Kontrollen planen zu können.
FAN-App Regelverfahren |
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Abweichung vom Regelverfahren |
Erklärung der Teilnahme am Formularverfahren bis 30. Juni 2023 |
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Änderungen des Sammelantrages bis 30. September 2023 möglich |
Änderungen des Sammelantrages bis 30. September 2023 möglich |
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Einreichungsfrist der Fotos bis 30. September 2023 |
Einreichungsfrist des Nachweisformulars bis 15. Juli 2023 über PORTIA |
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keine Vor-Ort-Kontrollen |
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Vor-Ort-Kontrollen ab Mitte Juli |