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Agrarpolitik

Agrarpolitik (162)

Eine Einigung zwischen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und EU-Kommission war laut Deutschen Bauernverband zu den geplanten Änderungen beim GLÖZ 6 (Mindestboden­bedeckung in sensiblen Zeiten) im GAP-Strategieplan bisher nicht möglich.
Bundesminister Cem Özdemir hat den Länderagrarministern am Freitag, den 5. August eine Beschlussvorlage zur Aussetzung von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 im GAP-Antrag 2023 zugesandt. Den Ländern wurde eine Stellungnahme-Frist von einer Woche gegeben. Danach wird das Bundeslandwirtschaftsministerium die Aussetzung offiziell an die EU-Kommission melden und die notwendigen Änderungen der nationalen Verordnungen in das Bundesratsverfahren geben. Beides ist nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes eher eine Formsache. Aus der Beschlussvorlage ergeben sich folgende inhaltliche Präzisierungen für die Anbauplanung bzw. Herbstaussaat: (A) Aussetzung von GLÖZ 8 (4 Prozent-Ackerbrache) 1. Ausnahmsweise Anrechnung von Getreide, Sonnenblumen und Leguminosen Formal soll die Vorgabe für 4%…
Obwohl die EU-Kommission beim EU-Agrarministerrat letzten Montag und auch bei einer Pressekonferenz vergangenen Freitag keine konkreten und verbindlichen Festlegungen im Hinblick auf die Aussetzung vom Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und von Pflichtstilllegungen (GLÖZ 8) im Antragsjahr 2023 verlautbaren wollte, veröffentlichte sie Freitagnachmittag nun doch eine Meldung, wonach die Mitgliedstaaten, zeitlich begrenzt auf das Antragsjahr 2023, entscheiden können, Ausnahmeregelungen für die Fruchtwechselpflicht und die Pflicht zur Bereitstellung nichtproduktiver Flächen einschließlich Landschaftselementen im Rahmen der Konditionalität der GAP auf den Weg zu bringen. Die Meldung der EU-Kommission enthält noch keine konkreten Details eines Entwurfs einer Durchführungsverordnung. Ausgeschlossen von der Fruchtwechselpflicht sollen aber Futterpflanzen…
PORTIA ist in Teilen jedoch nur wenig nutzerfreundlich und krankt auch an einigen technischen Problemen. Das veröffentlichte Merkblatt sowie die Präsentation helfen hier nur bedingt weiter und auch die Agrarförderzentren sind oftmals nicht erreichbar, die bekannte Ibykus-Hotline besteht nicht mehr. So bleiben viele Fragen rund um die Nutzung von PORTIA offen, weshalb der Thüringer Bauernverband (TBV) eine Hilfe zur Selbsthilfe-Gruppe eingerichtet hat: Auf der Messengerplattform Telegram können Mitglieder des TBV Fragen rund um die Nutzung von PORTIA einstellen und über Erfahrungen berichten. Andere Gruppenmitglieder können ihre Lösungen vorstellen und Informationen teilen, die sie aus anderen Quellen erhalten haben. Auf diesem…
Aufgrund vieler Nachfragen zum Ablauf und der Antragstellung im PORTIA haben wir im Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) nachgefragt:  Ist ein automatischer Datenimport in´s PORTIA möglich?
In den Onlineschulungsveranstaltungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik und KULAP der Landvolkbildung gemeinsam mit dem Thüringer Bauernverband (TBV) und den beiden zuständigen Ministerien (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz) sind vergangene Woche etliche weitere Fragen aufgekommen. Diese sind jetzt auf der Homepage des TBV integriert und können nachgelesen werden. Alle offengebliebenen Fragen wurden an das TMIL und TMUEN weitergeleitet und werden sobald eine Antwort möglich ist eingepflegt. Die FAQ-Liste zu Fragen der ersten Säule (Konditionalität, Ökoregelungen) finden sich auf der TBV-Homepage im Themenbereich Agrarpolitik https://www.tbv-erfurt.de/themen/agrarpolitik unterhalb dem Downloadbereich. Die FAQ-Liste zu den einzelnen…
Mit dem Start des neuen KULAP-Antragsverfahren im Juli 2022 wird erstmalig in Thüringen eine vollständig onlinebasierte Beantragung durchgeführt. Diese erfolgt über das neue Antragsportal PORTIA. Um sowohl eine sichere Antragsstellung als auch den Datenschutz zu wahren, wird ein sogenanntes Authentifizierungsverfahren genutzt. Nur wer seine Identität nachweisen kann, darf das Portal betreten.
Vergangene Woche startete die gemeinsame Schulungsreihe der Landvolkbildung Thüringen (LVB), des Thüringer Bauernverbandes (TBV) und des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu den Neuerungen in der kommenden Förderperiode. Die Veranstaltungen in Ebeleben und Waltershausen waren ausgebucht, haben erste Details vermittelt, aber leider noch viel zu viele Fragen offengelassen.
Vergangenen Freitag erhielt Deutschland die Stellungnahme („Oberservation letter") der Europäischen Kommission zum Entwurf des deutschen GAP-Strategieplans. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg im Genehmigungsprozess. Die Anmerkungen der Europäischen Kommission sind an vielen Stellen eher technischer Natur und fordern von Deutschland nähere Beschreibungen, Begründungen oder Nachlieferung von noch fehlenden Daten. Die Kommission sieht insbesondere im  Bereich der umwelt- und klimabezogenen Ziele weiteres Entwicklungspotenzial im GAP-Strategieplan und bittet um Nachbesserungen. Da der deutsche GAP-Strategieplan bereits am 21. Februar 2022 vor dem Ukraine-Krieg eingereicht wurde, bittet die Kommission Deutschland um Prüfung, wie die Auswirkungen dieser Krise abgemildert werden können.
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) plant die Antragstellung für das neue KULAP (KULAP 2022) für den Zeitraum Juli/August 2022. Hierzu wird erstmals das Antragsportal PORTIA zur Anwendung kommen. Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass alle Antragstellenden und diejenigen, die sich mit der Antragsbearbeitung befassen, sich mit ihrem elektronischen Personalausweis am Thüringer Servicekonto anzumelden haben. Eine detailliertes Informationsschreiben an alle Antragstellenden wird dazu schriftlich in den nächsten Tagen durch das TLLLR erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie in ihrem zuständigen Agrarförderzentrum.
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