Laut den aktuellen Regelungen zu Brachen gilt, egal ob normale Ackerbrachen oder in Verbindung mit der Ökoregelung 1a, dass Bracheruhen einzuhalten sind. Aufgrund einiger Nachfragen aus der Mitgliedschaft, hier nochmal die Daten: Generell gilt ein Bewirtschaftungsverbot auf Brachen vom 01. April bis zum 15. August.
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Im jüngsten Agrarbarometer zum Sommer 2025 kündigt sich das verbesserte Investitionsverhalten der Deutschen Landwirtschaft an. Das Barometer der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) zeigt den aktuellen Trend. Dabei sei laut LR die positive Einschätzung der aktuellen Lage maßgeblich von guten Erzeugerpreisen für tierische Produkte beeinflusst. Insbesondere für Milch und Rindfleisch. 39 Prozent der Befragten beurteilen die aktuelle wirtschaftliche Lage günstig und 45 Prozent als gleich gegenüber dem Vorjahr. Als häufigster Grund für eine negative Beurteilung der aktuellen Lage wurde die Agrarpolitik von den hohen Betriebsmittelpreisen abgelöst. In der nächsten Deutschen Bauern Korrespondenz (dbk), welche am 11. August erscheint, kann in gewohnter Weise die ausführliche Analyse nachgelesen werden. Die dbk ist für alle Mitglieder kostenlos und kann hier abgerufen werden.
Die LR selbst hat am 7. August ihre Zahlen zum Fördergeschäft im ersten Halbjahr 2025 vorgelegt. Insgesamt gibt es ein plus von 77 Prozent bei den Programmkrediten (2,780,4 Mrd. Euro). Die Landwirtschaft steigt um 48,4 Prozent auf knapp eine Milliarde Euro (984,2 Mrd. Euro).
Am 30. Juni hat der Thüringer Bauernverband auf seiner Homepage zum Start des Förderprogramms „Zuschuss Klimabilanz“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) bereits informiert. Die LR fördert dabei die Beratungsleistung zur Erstellung einer Klimabilanz auf Unternehmensebene mit Maßnahmenkatalog. Im Austausch mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) hat die LR unterstrichen, dass sie einen pragmatischen Ansatz der Berater bei der Erstellung der einzelbetrieblichen Klimabilanz wünscht, wenn einzelne Betriebszweige noch nicht im Berechnungstool verfügbar sind. Pragmatisch heißt aus Sicht des DBV, dass bestehende Produktbilanzierungen möglich sein müssen, wenn
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Mit dem Haushaltsentwurf für 2025 zeigt die Bundesregierung, dass sie die Land- und Forstwirtschaft weiter unterstützen will. Aus einer Mitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) geht hervor, dass trotz schwieriger Finanzlage genug Geld eingeplant wurde, um die wichtigen Aufgaben des Ministeriums
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Ab dem 1. Juli unterstützt die Landwirtschaftliche Rentenbank landwirtschaftliche Betriebe bei der Erstellung einer Klimabilanz. Die Netto-Beratungskosten werden mit 90 Prozent bezuschusst (maximaler Förderbetrag: 1.000 Euro). Im Laufe des Jahres folgt ein "Zinsbonus Klimabilanz". Dieser wird gewährt, wenn bei der Beantragung eines Darlehens eine Klimabilanz vorliegt.
Die Antragstellung und Hinweise dazu finden Sie hier.
Dort wird morgen (1. Juli) das Portal freigeschaltet.
Weitere Informationen finden sich in den Programmbedingungen Zuschuss Klimabilanz (Nr. 870).
Aufgrund von Nachfragen und geäußerter Unsicherheit aus der Mitgliedschaft haben wir Anfang Mai beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) zur Bekämpfung von invasiven Arten (insbesondere dem Orientalischen Zackenschötchen) ohne Verlust der Flächenförderung nachgefragt.
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In unserem Wochenbericht von Anfang April berichteten wir, dass der Thüringer Bauernverband (TBV) zum Arbeitsgruppentreffen Bürokratieabbau weniger Nachweispflichten gefordert hat. Dabei ging es insbesondere um die Nachweisführung zu den vier Kennarten im Rahmen der Ökoregelung 5, aber auch zu den 6 bzw. 8 Kennarten im Rahmen der KULAP-Maßnahmen. Hintergrund für die Forderung nur noch alle zwei Jahre einen Nachweis zu erbringen,
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Am Freitag, den 27. Juni findet der Digitaltag 2025 statt. Im Rahmen einer einstündigen Online-Veranstaltung ab 12:30 Uhr lädt der Deutsche Bauernverband (DBV) dazu alle Landwirtinnen, Landwirte und Interessierten ein, sich über das Thema „Cybersecurity Check auf dem Hof – So schützen Sie Ihren Betrieb vor digitalen Bedrohungen“ zu informieren.
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Zum 2. Juni hat die Thüringer Aufbaubank die Informationen zur ILU Investitionsförderung überarbeitet. Dabei wurden die Stichtage zur Einreichung von Förderanträgen 2025/2026 aktualisiert. Aufgrund des Antragsvolumens zum ersten Stichtag 2025 und damit freien Budgets wird ein weiterer Stichtag in 2025 für Teil D angeboten. Antragsstichtag ILU 2023
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Vor drei Jahren wurde die Sammelantragstellung auf das rein onlinebasierte System im Portal PORTIA und Authentifizierung mit dem Personalausweis in Thüringen eingeführt. Viele Mitglieder haben sich beim Thüringer Bauernverband (TBV) zum Umgang mit dem Portal gemeldet. Fehlermeldungen oder Änderungswünsche hat der TBV in der Arbeitsgruppe (AG) Antragstellung und Kontrollen oder auch im bilateralen Gespräch mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum direkt ansprechen können. Viele Probleme und Startschwierigkeiten wurden mittlerweile abgestellt.
Herausforderungen und der Wunsch nach notwendigen Instrumenten bestehen aber nach wie vor. Grund genug mit einer kleinen Umfrage zum Portal PORTIA den aktuellen Stand abzufragen. Die Antworten dienen unter anderem, um in der AG Antragstellung und Kontrollen die Themen besser zu platzieren, zu diskutieren sowie eine verbesserte Funktionalität einzufordern.
Wir bitten um zahlreiche Teilnahme an der Umfrage bis zum 30. Juni 2025!
+++Hier geht es zur Umfrage+++
Rücksendung bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In den letzten Wochen haben Antragsteller im Rahmen der KULAP-Maßnahme E1 und E2 verschiedenste Schreiben, von Anhörungsschreiben, Rückforderungs- und Änderungsbescheiden sowie Bescheide mit Sanktionierungen erhalten. Es gibt viel Unklarheit zu den genauen Inhalten, zu den Auswirkungen auf den Betrieb sowie zu den fachlichen Möglichkeiten für die Einhaltung der Rahmenbedingungen für die Erosionsmaßnahmen.
Aus diesem Grund hat der Thüringer Bauernverband eine Informationsveranstaltung beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum eingefordert.
Nächste Woche Montag (19. Mai) lädt das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) alle KULAP-Antragsteller E1/E2 zu einer Informationsveranstaltung zum Thema KULAP Maßnahmen E1/E2 ein. Die Veranstaltung soll die Möglichkeit bieten, sich über die Inhalte der Maßnahmen und deren Zuwendungsvoraussetzungen zu informieren.
Termin: 19.05.2025, ab 13 Uhr
Ort: online- Schulung
Das TLLLR bittet für die Planung um eine Bestätigung der Teilnahme bis zum 16. Mai beim jeweils zuständigen Agrarförderzentrum.
Zur Teilnahme an der Veranstaltung stehen folgende Einwahldaten zur Verfügung:
https://meet.thueringen.de/room/9748a72b-945c-4956-8813-68ccbd6a2a76?invite=e760c833-26d1-4d33-8e40-812339b7ece7
Telefonnummer: 0361 / 34946430
Konferenzkennung: 4 444 541 741
Konferenz-PIN: 953 193 860
(Foto: Dr. Marcus Schindewolf)
Tierhaltende Betriebe, die an der Thüringer Tierwohlförderung (Rinder, Schweine, Genetische Ressourcen) teilnehmen, haben bis zum 15. Mai 2025 Zeit, ihren Auszahlungsantrag für das laufende Verpflichtungsjahr bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde zu stellen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten und kommt während des gesamten Verpflichtungszeitraumes jedes Jahr auf die Betriebe zu. Für die Antragstellung ist laut der Förderrichtlinie das Antragsportal PORTIA zu nutzen.
Den Auszahlungsantrag finden Sie unter „Sammelantrag (InVeKoS-Antragstellung)“ > „Anträge“ > „Auszahlungsantrag Tierwohl“. Der Auszahlungsantrag wird im Zusammenhang mit dem Sammelantrag eingereicht.
Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Rinder erklären sich die Betriebe bereit, ein Weidetagebuch zu führen und jährlich einen Verwendungsnachweis über die angemeldeten GVE einzureichen. Stichtag für den Verwendungsnachweis ist der 28. Februar des Folgejahres. Zudem müssen die Betriebe ihre Mindestweideflächen im Flächen- und Nutzungsnachweis des Sammelantrages 2025 für die Sommerweidehaltung Rinder nachweisen.
Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Schwein erklären sich die Betriebe bereit, ein Bestandsregister gemäß Anlage 5 der Förderrichtlinie zu führen und ebenfalls jährlich einen Verwendungsnachweis über die angemeldeten Tierplätze zu erbringen. Stichtag für den Verwendungsnachweis ist ebenfalls der 28. Februar des Folgejahres. Der Auszahlungsantrag ist zusammen mit dem Verifizierungsnachweis via PORTIA einzureichen.
Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Genetische Ressourcen erklären sich die Betriebe bereit, in jedem Jahr des Verpflichtungszeitraumes die entsprechend beantragten GVE der in der Förderrichtlinie genannten Nutztierrassen zu halten. Gemeinsam mit dem Auszahlungsantrag müssen die Betriebe auch den erforderlichen Einzeltiernachweis bis zum 15. Mai des Kalenderjahres erbringen.
Die Fördermittel für das beantragte Verpflichtungsjahr werden dann spätestens bis zum 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres ausgezahlt.
Bereits im Februar informierte der Thüringer Bauernverband (TBV) auf seiner Homepage sowie im Wochenbericht über Probleme bei der Auszahlung zu den Verpflichtungen im Rahmen der KULAP-Maßnahmen Erosionsschutz E1 und E2. Seitdem sind zwei Monate vergangen und
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(Foto: Dr. Marcus Schindewolf)
Die Entscheidung zum Umgang mit den Vorgaben zur KULAP-Maßnahme Erosionsschutz und den zur Verfügung stehenden Instrumenten der Berechnung und Planung im Betrieb ist nach wie vor offen. Laut Aussage des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) hat man aber wohl eine Lösung gefunden, bemühe sich nun um eine rechtskonforme Formulierung und werde in den nächsten drei Wochen an alle betroffenen Antragsteller die Bescheide versenden.
Herausforderung in der Sache Erosionsschutz ist aber nicht nur die Tatsache der Anhörung und eventuellen Rückforderung, sondern dass für alle vom Betrieb eingegangenen KULAP-Verpflichtungen das Geld zurückgehalten wird. Mit der Bescheidversendung soll auch die Auszahlung der KULAP-Beihilfe erfolgen. Der Thüringer Bauernverband hat auf eine zügige Entscheidung gedrängt, ist man doch finanziell in Vorleistung gegangen und etliche finanzielle Verpflichtungen im Betrieb sind darauf abgestimmt.
Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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