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Agrarförderung

Agrarförderung (132)

Seit 24. November wirbt das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR), sich an einer Umfrage zur KULAP-Förderung zu beteiligen. In der Pressemeldung des TMWLLR ist zu lesen, dass Fragen zur Bedeutung der KULAP-Förderung für den Betrieb, aber auch die bisherige Nutzung gestellt werden. Zur Teilnahme an der Umfrage erhalten in den nächsten Tagen alle bisherigen Agrarantragsteller in Thüringen einen individuellen Zugangscode zur Umfrage per E-Mail, der nur einmal pro Betrieb gültig ist. Die Ergebnisse werden zur Weiterentwicklung der Fördermaßnahme einfließen und für die Ausgestaltung ab der neuen Förderperiode 2028-2034 ihre Wirkung zeigen. Als Thüringer Bauernverband (TBV) begrüßen wir diese Umfrage und rufen dazu auf, sich zahlreich daran zu beteiligen.

Gleichzeitig ist der TBV, neben anderen Wirtschafts- und Sozialpartnern, nächste Woche Montag (1. Dezember) zu einem KULAP-Partnerschaftsgespräch ins TMWLLR geladen. Erste Ergebnisse der Umfrage sollen dort bereits präsentiert werden. Der Fachausschuss Agrarpolitik des TBV hat bereits Anfang November in zwei Arbeitsgruppen die Ackerland- und Grünlandmaßnahmen diskutiert und wird diese Ergebnisse, in dem Partnerschaftsgespräch klar formulieren. Ziel muss es sein, die Maßnahmen einfacher und flexibler zu gestalten und dabei den Anforderungen in den landwirtschaftlichen Betrieben gerecht zu werden. Bei der Neuausrichtung der Maßnahmen für das Grünland sollte die Bindung an die Tierhaltung, eine maßgebliche Berücksichtigung finden. Außerdem werden die einzelnen Maßnahmen in ihrer Attraktivität von der finanziellen Ausstattung abhängig sein.  

 

Im Fachausschuss Betriebswirtschaft des Deutschen Bauernverbandes (DBV) standen die Buchführungsergebnisse für das Wirtschaftsjahr 2024/25 im Zentrum. Dabei zeigt sich, dass der Ackerbau deutlich schlechter abschneidet als in den Vorjahren, während der Milchsektor

 

Der Deutsche Bauernverband (DBV) verweist auf mehrere Aktivitäten im Fördergeschäft hin. Dabei geht es um Liquiditätssicherung, alternative Antriebssysteme, Steigerung der Energieeffizienz aber auch Modellvorhaben. Angeboten werden diese vom Bund sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Eine Kurzinfo vom DBV findet sich jeweils nachfolgend:

 

Der Bundestag hat in 2./3. Lesung am 6. November die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung beschlossen. Der Thüringer Bauernverband begrüßt die Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung: Das ist ein wichtiger Erfolg für unseren Berufsstand und ein deutliches Signal an die Landwirtschaft in Deutschland. Die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe im europäischen Binnenmarkt und sorgt für mehr Planungssicherheit. Das gemeinsames Engagement, der Landwirtinnen und Landwirte über die Kreis- und Landesverbände bis hin zum Deutschen Bauernverband, hat sich ausgezahlt. Wir haben geschlossen argumentiert, demonstriert und auf allen politischen Ebenen überzeugt. Damit ist ein erster Schritt getan: Jetzt gilt es, weitere Entlastungen und strukturelle Verbesserungen umzusetzen. Dazu gehören steuerliche Maßnahmen, eine wirksame Entbürokratisierung sowie die Einführung einer steuerfreien Risikorücklage. Nur so können unsere landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen dauerhaft wirtschaftlich arbeiten und ihrer Aufgabe als Versorger, Arbeitgeber und Gestalter des ländlichen Raums gerecht werden.

Die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 Energiesteuergesetz wäre sonst nach der enttäuschenden Entscheidung der Ampelregierung am 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Ab 1. Januar 2026 beträgt die Agrardieselrückvergütung nun wieder wie vor der Absenkung 214,80 Euro je 1.000 Liter.

Die Landwirtschaft blickt skeptischer in die Zukunft. Zwar bleibt die Investitions- und Liquiditätslage solide, doch die Kombination aus politischen Unsicherheiten, steigenden Kosten und Preisrisiken trübt die Stimmung. Besonders die Ackerbaubetriebe zeigen sich deutlich verhaltener,

 

In der vergangenen Woche fand im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) ein Treffen der landwirtschaftlichen Verbände zum Thema Investitionsförderung in Thüringen statt. Von den 20 geladenen Verbänden waren nur sechs anwesend, was vor dem Hintergrund des

 

 

Die jüngste Umfrage des Thüringer Bauernverbandes (TBV) zur Nutzung des Antragssystems PORTIA konnte am 23. Oktober mit Vertretern des Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum sowie des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLLR) diskutiert werden.

Die Ergebnisse zeigen:

 

 

Die möglichen Auswirkungen der EU-Vorschläge zur neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 auf die sogenannte 2. Säule (Förderung des ländlichen Raums) standen im Mittelpunkt eines digitalen Austauschs der Landesbauernverbände mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) im Fachausschuss Agrarstruktur- und Regionalpolitik.

In der Regierungsmedienkonferenz, am 14. Oktober, stellte die Thüringer Landesregierung ihre aktuellen Vorhaben zum Abbau bürokratischer Hürden und zur Reform des Fördersystems vor. Für uns als Thüringer Bauernverband sind dabei die angekündigten Änderungen im landwirtschaftlichen Bereich von zentralem Interesse.

Klar ist, es handelt sich um einen Zwischenbericht der Arbeitsgruppe „IMAG“ (Interministerielle Arbeitsgruppe zur Vereinfachung staatlicher Förderprogramme). Dabei hat die IMAG der Landesregierung in ihrer umfassenden Inventur und ersten Analyse der bestehenden Förderprogramme festgestellt, dass 172 Förderprogramme aktuell von 19 verschiedenen Stellen verwaltet werden. Hier braucht es mehr Übersichtlichkeit und eine Straffung auf wenige Anlaufstellen.

Das jährliche Mittelvolumen beträgt rund 1,2 Milliarden Euro. Viele dieser Programme seien allerdings kleinen Volumina zugeordnet. Rund 71 Programme decken nur 2,6 Prozent des Gesamtvolumens ab, damit erscheint der individuelle Nutzen gering jedoch der bürokratische Aufwand unverhältnismäßig hoch. Vorgeschlagen wird eine Reduzierung und Konsolidierung der Programme, gegebenenfalls mit Einführung von Bagatellgrenzen, bei denen bestimmte Förderbeträge weniger streng kontrolliert würden. Ziel ist die systematische Vereinfachung und Effizienzsteigerung im Förderwesen.

Diese Entwicklungen sind grundsätzlich zu begrüßen, allerdings liegt der Teufel im Detail. Die angekündigte Konsolidierung darf nicht dazu führen, dass Förderthemen mit geringem Fördervolumen ersatzlos wegfallen — oft sind genau solche Maßnahmen für kleinere Betriebe und Projekte (z.B. im LEADER-Bereich) wichtig. Auch das Thema Digitalisierung muss richtig angegangen werden. Formulare, Dokumentationen und digitale Eingabemasken müssen einen echten Mehrwert haben und dürfen nicht unnötig Zeit kosten. Es muss geprüft werden, welche Anforderungen wirklich notwendig sind und welche entfallen können.

Die gestrige Medienkonferenz zeigt, dass die Thüringer Landesregierung den Reformdruck im Förderwesen ernst nimmt und erste Schritte zur Entlastung und Verschlankung einleiten will. Für die Landwirtschaft ergeben sich Chancen auf spürbare Entlastung. Zugleich bergen diese Reformen die Gefahr, dass wichtige Förderthemen an Bedeutung verlieren oder kleineren Betrieben der Zugriff erschwert wird. Wir werden als Thüringer Bauernverband den Prozess kritisch beobachten und entsprechend begleiten. Der Abschlussbericht wird im ersten Quartal 2026 erwartet.

Digitalisierungsstand Foerderung

Aktuell versenden die Agrarförderzentren an ausgewählte Betriebe die Aufforderung zur Nachweisführung der KULAP-Verpflichtung laut KULAP-Förderrichtlinie (spezifische Forderungen finden sich in Anhang 12). Dabei wurden aus dem Pool der KULAP-Verpflichtungen Förderobjekte stichprobenartig ausgewählt. Es kann passieren, dass

 

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