• +49 (0)361 262 530
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Agrarförderung

Agrarförderung (80)

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hatte letzte Woche Freitag die Zuwendungsempfänger im Investitions- und Zukunftsprogramm über die Fristabläufe informiert. Das mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) abgestimmte Schreiben der Landwirtschaftlichen Rentenbank verweist darauf, dass bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums am 1. Dezember die Rechnungen bzw. der Verwendungsnachweis vorzulegen sind. Bei Verzögerungen aufgrund von Lieferschwierigkeiten über den 1. Dezember 2021 hinaus, kann (seit August) eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums in das Jahr 2022 beantragt werden. Die Einreichfrist für die Übertragungsanträge endet am 31. Oktober 2021. Wenn weder bis zum 31.Oktober der Übertragungsantrag eingeht noch bis zum 1. Dezember der Verwendungsnachweis vorgelegt wird,…
Die Thüringer Landesregierung möchte Agrarbetrieben die Entscheidung erleichtern, in neue Haltungssysteme für Schweine zu investieren. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) fördert nach der Maßnahme „Sommerweidehaltung Rinder“ nun auch die Haltung von Schweinen auf Einstreu. Für beide Tierwohlmaßnahmen ist ein Fördervolumen in Höhe von insgesamt zwei Millionen Euro bis Ende 2023 vorgesehen. Zur Unterstützung der schweinehaltenden Betriebe werden tierwohlbedingte Mehrkosten anteilmäßig ausgeglichen. Voraussetzung ist, dass (Jung-)Sauen in mindestens sechs Quadratmeter großen Abferkelbuchten oder Mastschweine in Gruppenbuchten mit erhöhtem Flächenangebot (20 Prozent über dem Standard der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung) auf planbefestigten Flächen mit Einstreu gehalten werden. Die genauen Fördervoraussetzungen finden Sie…
Am 7. Oktober setzen die Abgeordneten des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten des Thüringer Landtages ihre Diskussion zur zukünftigen ELER-Mittelverwendung ab 2022 fort. Eines der wichtigsten Themen war die Ausgleichszulage (AGZ) für Landwirtschaftsbetriebe, die im benachteiligen Gebiet wirtschaften. Die AGZ stellt einen Ausgleich für die schlechteren natürlichen Bewirtschaftungsbedingungen dar und ist finanziell für den Erhalt der Landwirtschaft in diesen Gebieten von existenzieller Bedeutung. Insgesamt erhalten mehr als 2.000 Betriebe in Thüringen die AGZ, die zusammen knapp 50 Prozent der Landwirtschaftsfläche bewirtschaften. Allen Ausschussmitgliedern war daher der Ernst der Lage der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe bewusst, so dass sie sich in der…
Am 10. September trafen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Landesbauernverbände (LBV) zum Fachausschuss Nebenerwerbslandwirtschaft und Agrarstruktur. Diskutiert wurden vor allem der aktuelle Stand zum GAP-Strategieplan sowie deren Umsetzung insbesondere der Eco-Scheme-Maßnahmen. Da die Sitzung in Baden-Württemberg stattfand wurden auch die ersten Überlegungen des zuständigen Landesministeriums zu den 2.Säule-Maßnahmen vorgestellt. 
Gestern wandte sich Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner mit einem Schreiben an die Landwirtschaftsverbände, um über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte zum Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft (IUZ) zu informieren. Im September sollen weitere 500 Aufforderungen zur Antragstellung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank nach dem entsprechenden Reihungsverfahren versandt werden.
Um die Schließung der „weißen Flecken“ im Mobilfunkbereich zu beschleunigen, hat die Bundesregierung die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) neugegründet. Die MIG soll da fördern, wo Mobilfunknetzbetreiber und Tower Companies zu unwirtschaftlich sind. Ziel ist es, mit 1,1 Milliarden Euro Fördermitteln insgesamt 5.000 Standorte im Bereich 4G auszubauen. Dies erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Im ersten Schritt wurden 71 Standorte über die Markterkundung identifiziert, welche vorrangig, topographisch bedingt im Süden von Deutschland liegen. In Thüringen wurden dabei sieben Standorte identifiziert. Diese können unter diesem Link eingesehen werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur diskutierten unter…
Die Fristen zur Einreichung von Projektskizzen und Förderanträgen im Rahmen der LFE-Förderung der Zusammenarbeit in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Thüringen für das Antragsjahr 2022 sind vorverlegt worden. Wenn aktuell ein Innovationsvorhaben geplant wird, ist die Projektskizze spätestens zum Stichtag am 30. November 2021 beim Thüringer Landesamt für Landwirtscahft und Ländlichen Raum einzureichen (TLLLR). Für eine vollständige Projektbeschreibung ist die „Muster-Projektskizze: Antragsjahr 2022“ zu verwenden. In der Projektplanung sollte frühzeitig Kontakt mit Julia Bader, Innovationsdienstleisterin im TLLLR, aufgenommen werden (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Tel.: +49 361 574041-406). Weitere Informationen zur Innovationsförderung in Thüringen: https://tlllr.thueringen.de/landwirtschaft/foerderung/innovationen Die Einreichungsfrist für die Förderanträge der LFE-Projekte (A – F) endet…
Der Freistaat Thüringen unterstützt auch in diesem Jahr Imkerinnen und Imker. Vom 1. September bis zum 30. November können entsprechende Förderanträge beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum eingereicht werden. Förderfähig sind vor allem Geräte und Ausrüstungsgegenstände zur Gewinnung und Verarbeitung von Honig (z. B. Entdeckelungsmaschinen, Honigschleudern, Honigabfüllgeräte). Zuwendungen werden in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und betragen maximal 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe der insgesamt zuwendungsfähigen Ausgaben ist auf mindestens 500 Euro und höchstens 4.000 Euro je Antrag begrenzt. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.tll.de/www/daten/foerderung/honig/Informationsblatt2021_2022.pdf.
Seit diesem Jahr kann in Thüringen im Rahmen der Tierwohlförderung die Sommerweidehaltung für Rinder beantragt werden. Wer dies getan hat und die entsprechende Bewilligung erhalten hat, muss nun bis spätestens 31. August seinen Auszahlungsantrag stellen. Den Auszahlungsantrag sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft unter https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/tierwohl zu finden.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat gestern einen Durchbruch in der Förderung des Umbaus der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl und gesellschaftlicher Akzeptanz verkündet. In Gesprächen mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission über die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik ab 2023 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) erreicht, dass Investitionen in höhere Tierwohl-Standards künftig mit bis zu 80 Prozent gefördert werden können – bislang waren nur 40 Prozent möglich. Daneben ist die Förderdauer für Tierwohlmaßnahmen nicht mehr auf sieben Jahre beschränkt, sondern unbegrenzt. Die angedachte Förderung mit einem höheren Fördersatz und einer längeren Laufzeit bezieht sich auf das ab 2023 geltende neue EU-Recht. Ob und inwieweit…
Seite 6 von 6
Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt
1000 Zeichen noch.
Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung