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Agrarförderung

Agrarförderung (80)

Seit 15. Juni ist nun endlich die angekündigte FAN-App verfügbar. Die drei Buchstaben stehen für Fragen, Antworten und Nachweis. Mit der App soll laut Aussage des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, dem Landwirtschaftsbetrieb ein schnellerer „Behördengang“ via Smartphone oder Tablet ermöglicht werden. Die App kann von allen landwirtschaftlich aktiven Personen und Unternehmen in Thüringen genutzt werden, die in 2022 einen Antrag auf Direktzahlungen gestellt haben. Der Einsatz kann auf freiwilliger Basis, z.B. für den Nachweis von Kulturarten per georeferenziertem Foto erfolgen. Ab 2023 wird der Einsatz für KULAP-Antragstellerinnen und Antragsteller mit bewilligten Kennarten-Maßnahmen für den Nachweis der Kennarten…
Unter www.geoproxy.de können Betriebe die aktuellen KULAP 2022 Fachkulissen schon jetzt einsehen. Für Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes, die die Software NAVIKAT der Firma GIS GmbH aus Leipzig nutzen, haben wir eine Anleitung erstellt, um die Fachdaten betriebsspezifisch auf die eigenen Schläge zu legen. Somit ist die Datenbasis vorhanden, um sich auf die neue KULAP-Antragsstellung ab Juli vorzubereiten. Über die TBV-Service und Marketing GmbH können Mitglieder die passende Software zum Anzeigen und Verarbeiten der Daten zum Vorzugspreis beziehen. In diese Software lassen sich auch die aktuellen ALKIS-Daten einlesen. Die flurstücksbeschreibenden Geobasisdaten sind von großer Bedeutung für die landwirtschaftlichen Unternehmen. Damit können…
Mit dem Start des neuen KULAP-Antragsverfahren im Juli 2022 wird erstmalig in Thüringen eine vollständig onlinebasierte Beantragung durchgeführt. Diese erfolgt über das neue Antragsportal PORTIA. Um sowohl eine sichere Antragsstellung als auch den Datenschutz zu wahren, wird ein sogenanntes Authentifizierungsverfahren genutzt. Nur wer seine Identität nachweisen kann, darf das Portal betreten.
Vom 1. Juli bis 2. September 2022 können auf der Basis des Entwurfs der Förderrichtlinie des Förderprogrammes KULAP 2022 Anträge auf Bewilligung der Teilnahme an diesem Förderprogramm für den ab 1. Januar 2023 beginnenden fünfjährigen Verpflichtungszeitraum gestellt werden. Laut Informationen aus dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) soll die Bewilligung der beantragten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Sie steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland in der Förderperiode 2023 bis 2027 sowie der Entscheidung der EU über die Staatliche Beihilfe. Die noch laufenden KULAP Verpflichtungen des Förderprogrammes KULAP 2014 bleiben von…
Die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) zum Vertragsnaturschutz (NALAP) wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert und in folgenden Punkten geändert: Nr. 2.1.1. nennt nun explizit auch die Flachland-Mähwiesen. Dadurch wird klargestellt, dass auch Flachland-Mähwiesen unter der Maßnahme 2.1.1 (Maßnahme M) gefördert werden können Bei Nr. 2.1 und Nr. 2.1.8 wurde der Begriff „Lebensstätten“ ergänzt. Dies dient der Klarstellung, dass neben der Pflege von Lebensräumen (= Biotopen) auch die Pflege von Lebensstätten (= Habitate von Arten) über den Vertragsnaturschutz gefördert werden kann. Bei Nr. 2.4.4. wurde der Begriff „Umweltbildung“ durch „Umweltbildung und –beratung“ ersetzt. Damit…
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz lädt am 17. März ab 9 Uhr zur  Online-Infoveranstaltung „Aktuelles zur Naturschutzförderung: Neuigkeiten und Erfahrungsaustausch“ ein. Die Themenschwerpunkte umfassen folgende Förderprogramme: NALAP (Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen) ENL (Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft) KULAP ab 2023 (Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege) „Mehr Natur in Dorf und Stadt“ - ein Förderprogramm für Kommunen Des Weiteren wird zu umgesetzten Naturschutzprojekten in Thüringen ein Einblick gegeben. Die detaillierte Programmübersicht als auch nähere organisatorische Informationen bezüglich Zugangsdaten, Anmeldung etc., finden…
Die Förderperiode 2014-2021 in der Investitionsförderung in Thüringen lief gut, so die Vertreterinnen der Thüringer Aufbaubank (TAB) im Jahresgespräch mit dem Thüringer Bauernverband (TBV). Die meisten Investitionsprojekte im Programmteil A (AFP) wurden im Bereich Milchvieh und Geflügel umgesetzt. Die Investitionswilligkeit der Thüringer Landwirtinnen und Landwirte in diesem Programmteil wäre da,
Für die neue Förderperiode ab 2023 soll eine neue Thüringer ELER-Maßnahme "Risikomanagement" angeboten werden. In einem Verbändegespräch am 1. März wurde diese vorgestellt. Mit der Förderung möchte man die eigenverantwortliche betriebliche Risikovorsorge durch Versicherungen gegen witterungsbedingte Risiken fördern. Dabei wird jedoch nur ein eingeschränktes Kulturartenspektrum angesprochen, welches sicherlich auf das geringe Budget von einer Million Euro je Jahr zurückzuführen ist. Förderfähig sollen in Thüringen Betriebe im Bereich Obst-, Gemüse- und Weinbau, aber auch mit Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen- sowie Hopfenanbau sein. In weiteren Verbändegesprächen werden die genauen Zuwendungsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen besprochen werden. Der erste Antragstermin soll im ersten Halbjahr 2023 sein.
Seit dem 4. Januar 2021 wird die Antragstellung für die Agrardieselentlastung über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal) der Zollverwaltung angeboten. Mit dem Jahreswechsel haben sich Neuerungen ergeben.  Bislang bestand bereits die Möglichkeit ein Vertretungsverhältnis im BuG-Portal einzurichten. Hierfür müssen sowohl der oder Vertretene als auch die Vertreterinnen und Vertreter im BuG-Portal registriert sein.
Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung Unternehmen aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. Voraussetzung für die Wirtschaftshilfe sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat im Zeitraum Januar bis März 2022, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der jeweilige Referenzmonat im Jahr 2019. Mit der Überbrückungshilfe IV werden betriebliche Fixkosten bezuschusst. Erstattet werden: bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 bis…
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