Vom 4. Oktober bis 4. November 2022 können auf der Basis des Entwurfs der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie (TWR) Anträge auf Bewilligung der Teilnahme am Förderprogramm über das Onlineportal PORTIA gestellt werden. Voraussetzung ist ein gültiger Personalausweis sowie die Anmeldung im Thüringer Servicekonto mit hoher Vertrauensstufe.
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