Bauernverband zur „Vision für die Landwirtschaft“
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, bewertet die neue europäische „Vision für die Landwirtschaft“ positiv: „Freiwillige, anreizbasierte Maßnahmen stehen im Mittelpunkt – ein gutes Signal für die Bauernfamilien.“ Er begrüßt die Berücksichtigung des Generationswechsels, die Anerkennung der Tierhaltung und die Anwendung europäischer Standards auf Importe. In den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau seien jedoch konkrete Entlastungen nötig. Zudem müssten Vorschläge wie das Bodenüberwachungsgesetz oder die Entwaldungsverordnung gestrichen werden. Angesichts der Herausforderungen für den Agrarsektor kritisiert Rukwied die geplante Umstrukturierung des EU-Finanzrahmens: „Das gefährdet ...
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an:
zur Anmeldung Mitglied werden
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden
Programmcheck der Parteien in der dbk
In der aktuellen Ausgabe der Deutschen Bauern Korrespondenz (dbk) finden Sie einen Programmcheck der Parteien mit Fraktionen im Bundestag. Dieser soll Antworten darauf geben, was von den Parteien in der nächsten Legislaturperiode zu erwarten ist. Die Verbandszeitung steht allen Mitgliedern kostenlos in der App als E-Paper zur Verfügung. Unter folgendem ...
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an:
zur Anmeldung Mitglied werden
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden
DBV-Kernanliegen zur Bundestagswahl 2025
Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stellte der Deutsche Bauernverband politische Forderungen zur praxistauglichen Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft vor. In zehn Kernanliegen beschreibt der Verband die aus seiner Sicht notwendigen Maßnahmen, um in der kommenden Legislaturperiode die zentralen Herausforderungen der deutschen Landwirtschaft ...
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an:
zur Anmeldung Mitglied werden
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden
Thüringer Tierhaltungsbetriebe, die am Förderprogramm "T(h)ür Tierwohl" teilnehmen, müssen laut der Förderrichtlinie einen Verwendungsnachweis für das vergangene Verpflichtungsjahr (in diesem Fall also für 2024) bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde vorlegen. Im Verwendungsnachweis listen die Betriebe bzw. Tierhalter auf, welche Tiere in den jeweiligen beantragten und bewilligten Fördereinheiten im Jahr 2024 gehalten wurden. Dabei ist darauf zu achten, dass jede Tierbewegung, wie z. B. Zu- und Abgänge, Gruppen- und Weidewechsel tagaktuell dokumentiert werden muss.
Folgende Fristen (= Ausschlusstermine) sind hierbei zu beachten:
28. Februar 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweises für die Maßnahmengruppe Rind und Schwein
15. Mai 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweise für die Maßnahmengruppe Genetische Ressourcen
Die Einpflegung dieser Daten erfolgt über das Portal PORTIA.
Nutzen Sie jetzt die Zeit, um alle Informationen für die tagaktuelle Nachweisführung (Verifizierungsnachweis, Bestandsdokumentation, Weidetagebücher, Stallbücher, Stallkarten für die Fördereinheiten) aufzuarbeiten.
Die fristgerechte Vorlage eines Verwendungsnachweises ist Voraussetzung für eine Auszahlung der Fördergelder.
Neuer Vorsitz in Geflügelgremien bei QS und ITW
Im Rahmen der Januar-Gremiensitzungen wurde Christoph Klomburg, Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Eier & Geflügel, einstimmig sowohl zum Vorsitzenden des QS-Fachbeirats Geflügel sowie des ITW-Fachausschusses Geflügel gewählt. Die Verantwortung für den Geflügelbereich beim DBV hatte er bereits im August 2024 von seinem Vorgänger Ulrich Löhr übernommen. Im QS-System definieren Fachbeiräte die Anforderungen, die Systemteilnehmer einhalten müssen. Außerdem legen die Fachbeiräte für die nachfolgenden Bereiche die Prüfkriterien für die unabhängigen Kontrollen durch die Auditoren fest. Die Mitglieder der Fachbeiräte repräsentieren die beteiligten Wirtschaftskreise. Die ITW-Fachausschüsse formulieren Anforderungen und Verfahren für die Initiative Tierwohl. Sie setzen sich...
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an:
zur Anmeldung Mitglied werden
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden
Thüringen unterstützt tierhaltende Betriebe aus Thüringen im Rahmen der Thüringer Tierwohlförderung in diesem Jahr mit 1,9 Mio. Euro. Dies geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum hervor. Demnach steht das Fördergeld insgesamt 67 landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung, welche sich im vergangenen Herbst neu verpflichtet haben. Die Verpflichtung gilt für vier Jahre und betrifft die Tierwohlmaßnahmen Rind (Sommerweidehaltung), Schweine und Genetische Ressourcen.
Im Detail erhalten 35 schweinehaltende Betriebe mit insgesamt 173.000 Sauen, Aufzuchtferkeln und Mastschweinen eine Förderung von 1,8 Mio. Euro und damit den überwiegenden Teil der Fördermittel. Weitere 57.000 Euro fließen an 17 Betriebe mit 500 Milch- und Mastrindern zur Förderung der Sommerweidehaltung. Für die Erhaltung gefährdeter, heimischer Nutztierrassen unterstützt das Land in diesem Jahr 15 Antragsteller mit 25.000 Euro.
Voraussetzung für eine Auszahlung der Fördergelder ist die fristgerechte Vorlage eines Verwendungsnachweises sowie die Einreichung eines Auszahlungsantrages. Folgende Fristen sind zu beachten:
28. Februar 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweises für die Maßnahmengruppe Rind und Schwein
15. Mai 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweise für die Maßnahmengruppe Genetische Ressourcen
15. Mai 2025 – Fristende zur Einreichung des Auszahlungsantrages in Verbindung mit dem Sammelantrag
Keine Wurst aus Haltungsform 1 mehr bei Aldi-Süd
(AgE) Aldi Süd nimmt ab sofort keine Wurstwaren aus Haltungsform 1 mehr in sein Sortiment auf. Dies teilte das Unternehmen am 16. Januar mit. Die Maßnahme soll dazu beitragen, das gesamte Angebot bis 2030 auf höhere Haltungsstufen umzustellen. Bereits seit zwei Jahren bietet Aldi Süd in den Frischetheken seiner rund 2.000 Filialen ausschließlich Wurstartikel aus Haltungsform 4 an. Zudem stammen inzwischen 100 % des Puten- und Rinderfrischfleischs der Eigenmarken aus den Stufen 3 und höher. Damit wurde die Umstellung in diesen Kategorien fünf Jahre früher als geplant abgeschlossen. Langfristig strebt Aldi Süd an, bis 2030 das gesamte ...
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an:
zur Anmeldung Mitglied werden
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden
HPAI: Neuer Fall in Baden-Württemberg
Am 12. Januar 2025 bestätigte das zuständige Landratsamt einen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (H5N1) in einem Putenmastbetrieb mit 50.000 Tieren bei Ilshofen im Landkreis Schwäbisch Hall. Die Tiere des betroffenen Betriebes wurden am Montag bereits tierschutzgerecht gekeult und über die Tierkörperbeseitigung unschädlich beseitigt. Die Puten in dem Betrieb wurden in reiner Stallhaltung gehalten und es konnte bisher nicht geklärt werden, wie es zu dem Eintrag des Virus kam. Es wurden eine Schutzzone von 3 km und eine Überwachungszone von 10 km um den Betrieb eingerichtet. In der Schutzzone liegen 89 weitere geflügelhaltende Betriebe mit etwa 51.000 Tieren und in der Überwachungszone liegen 527 Betriebe mit 270.000 Tieren. Im April ...
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an:
zur Anmeldung Mitglied werden
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden
Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!