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Die Frist für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) soll vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026 verschoben werden. Darauf haben sich am 22. Mai Agrarpolitiker der Union und SPD in Berlin verständigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wurde bereits am
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EU-Handelserleichterungen für Ukraine laufen aus
Zum 5. Juni laufen die bislang geltenden autonomen Handelsmaßnahmen der EU gegenüber der Ukraine aus. Hintergrund ist, dass bislang keine Anschlussregelung gefunden wurde. Damit gelten künftig wieder die Quoten und Regelungen, die vor dem Beginn des Ukraine-Krieges bestanden. Die bisherigen Handelserleichterungen, insbesondere für Agrargüter wie Geflügel oder Weizen, hatten in der europäischen Landwirtschaft für erhebliche Kritik gesorgt. Der Deutsche Bauernverband hatte sich daher gemeinsam mit dem Europäischen Bauernverband für eine Überarbeitung stark gemacht, um Marktverwerfungen durch die zollfreien Importe zu vermeiden. Zum 1. Januar 2026 soll ein neues Handelsabkommen in Kraft treten. Dieses befindet sich derzeit jedoch noch in der Ausarbeitung. Es wird erwartet, dass darin deutlich niedrigere Importquoten für ukrainische Agrarprodukte vorgesehen werden. Damit würden zentrale Forderungen des Landwirtschaftssektors aufgegriffen und umgesetzt. Bis zur finalen Festlegung der neuen Regelungen ist es...
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Erste Regierungserklärung von Minister Alois Rainer
(DBV) Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, begrüßt die Ankündigung von Landwirtschaftsminister Alois Rainer, die Landwirtschaft als wichtigen Wirtschaftszweig und unverzichtbaren Teil der Gesellschaft anzuerkennen und zu stärken. „Die Betonung von Unternehmertum und Wettbewerbsfähigkeit begrüßen wir, denn sie entspricht den Herausforderungen, die unsere Branche zu bewältigen hat. Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen Planungssicherheit und fördern Investitionen. Die angedeuteten Vereinfachungen und Entbürokratisierungen sind ein richtiger Schritt, müssen aber weiter konkretisiert und umgesetzt werden. Landwirtschaftliche Betriebe wollen ihren Beitrag zu mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit leisten ...
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Aktualisierte HPAI-Risikoeinschätzung des FLI
Das FLI hat eine aktualisierte Risikoeinschätzung zur hochpathogenen Aviären Influenza H5 (HPAI H5) veröffentlicht. Demnach wird das Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands, als moderat eingeschätzt. Das „Bird Flu Radar“ (EFSA) zeigt für Anfang Mai ein leicht erhöhtes Eintragsrisiko für den Norden Deutschlands an. Das Risiko von Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als gering eingestuft. Ebenfalls wird derzeit von einem geringen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen innerhalb der EU und auch innerhalb Deutschlands ausgegangen. Im ...
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Bio-Brüterei führt Geschlechtsbestimmung im Ei ein
(Respeggt Group) Ab August 2025 setzt die ab ovo bio GmbH als erste Bio-Brüterei in Deutschland in ihrer Anlage in Ahlen (NRW) eine DNA-basierte Technologie der Respeggt Group zur Geschlechtsbestimmung im Ei ein. Das Verfahren ermöglicht eine präzise Bestimmung zwischen dem 8. und 12. Bruttag. Hintergrund ist das schrittweise Ende des Kükentötens in der EU. Deutschland gilt dabei als Vorreiter mit einem Verbot der Geschlechtsbestimmung ab dem 13. Bruttag seit Anfang 2024. Die Methode gilt als ethisch vertretbare Alternative zur Bruderhahnaufzucht, die mit hohen Kosten, Ressourcenverbrauch ...
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Alois Rainer wird neuer Landwirtschaftsminister
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Alois Rainer soll künftig das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft übernehmen. Der 60-jährige Metzgermeister aus Haibach (Niederbayern) sitzt seit 2013 im Bundestag. DBV-Präsident Joachim Rukwied, sieht ein positives Signal in diesem Vorschlag: „Die Herausforderungen für Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und ländliche Räume sind enorm. Dafür braucht es einen klaren agrarpolitischen Kompass und Entscheidungen im Sinne der Bauernfamilien ...
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Niedersachsen bleibt Spitzenreiter bei Eierproduktion
Auch 2024 behauptete sich Niedersachsen als größter Eierproduzent unter den Bundesländern. Rund 5,5 Milliarden Konsumeier wurden dort erzeugt, das entspricht 40 % der gesamten deutschen Produktion und bedeutet ein Wachstum von 6,2 % gegenüber 2023. Die Eier stammen aus 774 Betrieben mit jeweils mindestens 3.000 Hennenhaltungsplätzen, wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilte. Im Durchschnitt legte jede der etwa 17,9 Millionen Legehennen im Land 308,7 Eier im Jahr. Besonders auffällig war der Anstieg in der Freilandhaltung: Die Zahl der Hennen in dieser Haltungsform wuchs auf 4,8 Millionen. Dies ist ein Zuwachs von rund 330.000 Tieren im Vergleich zum Vorjahr. Die daraus resultierende Eiermenge stieg um 9 % auf rund 1,5 Milliarden. Auch bei der ökologischen Produktion gab es leichte Zuwächse. Die Anzahl der Bio-Legehennen lag bei etwa 2,8 Millionen, und im Vergleich zu 2023 wurden rund 70.000 Eier mehr erzeugt. Damit stammte ...
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Tierhaltende Betriebe, die an der Thüringer Tierwohlförderung (Rinder, Schweine, Genetische Ressourcen) teilnehmen, haben bis zum 15. Mai 2025 Zeit, ihren Auszahlungsantrag für das laufende Verpflichtungsjahr bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde zu stellen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten und kommt während des gesamten Verpflichtungszeitraumes jedes Jahr auf die Betriebe zu. Für die Antragstellung ist laut der Förderrichtlinie das Antragsportal PORTIA zu nutzen.
Den Auszahlungsantrag finden Sie unter „Sammelantrag (InVeKoS-Antragstellung)“ > „Anträge“ > „Auszahlungsantrag Tierwohl“. Der Auszahlungsantrag wird im Zusammenhang mit dem Sammelantrag eingereicht.
Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Rinder erklären sich die Betriebe bereit, ein Weidetagebuch zu führen und jährlich einen Verwendungsnachweis über die angemeldeten GVE einzureichen. Stichtag für den Verwendungsnachweis ist der 28. Februar des Folgejahres. Zudem müssen die Betriebe ihre Mindestweideflächen im Flächen- und Nutzungsnachweis des Sammelantrages 2025 für die Sommerweidehaltung Rinder nachweisen.
Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Schwein erklären sich die Betriebe bereit, ein Bestandsregister gemäß Anlage 5 der Förderrichtlinie zu führen und ebenfalls jährlich einen Verwendungsnachweis über die angemeldeten Tierplätze zu erbringen. Stichtag für den Verwendungsnachweis ist ebenfalls der 28. Februar des Folgejahres. Der Auszahlungsantrag ist zusammen mit dem Verifizierungsnachweis via PORTIA einzureichen.
Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Genetische Ressourcen erklären sich die Betriebe bereit, in jedem Jahr des Verpflichtungszeitraumes die entsprechend beantragten GVE der in der Förderrichtlinie genannten Nutztierrassen zu halten. Gemeinsam mit dem Auszahlungsantrag müssen die Betriebe auch den erforderlichen Einzeltiernachweis bis zum 15. Mai des Kalenderjahres erbringen.
Die Fördermittel für das beantragte Verpflichtungsjahr werden dann spätestens bis zum 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres ausgezahlt.
Bei der Umsetzung der Vorgaben der TA Luft ist nach wie vor Vieles noch unklar. Die Umsetzungsfristen rücken immer näher – während praktikable Umsetzungsmöglichkeiten bei der Altanlagensanierung weiterhin auf sich warten lassen. Von den Unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise werden aber bereits Anhörungsschreiben an BImSch-Betriebe versendet, welche auf die Umsetzungsfrist bis 01. Dezember 2026 sowie die Möglichkeit zur Stellungnahme hinweisen.
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Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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