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Bericht zur HPAI-Lage in Deutschland und Europa
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat seinen neuesten Bericht zur Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) veröffentlicht. Besonders betroffen sind derzeit Geflügel- und Wildvogelpopulationen, wobei weiterhin ein hohes Eintrags- und Ausbreitungsrisiko für Deutschland und Europa besteht. Im Oktober 2024 wurden in Deutschland zwei HPAIV H5N1-Ausbrüche bei Geflügel in Bayern registriert. Zusätzlich gab es einen HPAIV H5N1-Ausbruch bei gehaltenen Vögeln (einem Pelikan) in Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt meldeten Behörden im Oktober 34 infizierte Wildvögel. Das Risiko eines Eintrags und der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen sowie durch Kontakte zwischen Wild- und Hausvögeln wird weiterhin als hoch eingeschätzt. In Nord- und Mitteldeutschland zeigt das „Bird Flu Radar“ der EFSA ein erhöhtes Eintragsrisiko an. Die Ausbreitung von HPAI H5N1 nahm europaweit zu. So wurden im Oktober 9 ...
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Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) beschäftigen sich im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprojektes („ÖTiKlis-Projekt“) mit dem Thema "Biosicherheit in tierhaltenden Betrieben".
Aufgrund des aktuellen Ausbruchsgeschehens der Afrikanischen Schweinepest sowie der Geflügelpest ist die Tierseuchenlage in Deutschland dynamischer denn je. Um die Wahrscheinlichkeit eines Tierseucheneintrags in den Bestand zu verringern, ist ein gut durchdachtes Biosicherheitskonzept entscheidend.
In diesem Kontext wird im Rahmen des ÖTiKlis-Projekts eine anonyme Online-Umfrage (Bearbeitungszeit: ca. 15 Minuten) durchgeführt, deren Ziel es ist, zu ermitteln, welche Biosicherheitsmaßnahmen aktuell in der Praxis ergriffen werden. Anhand der Auswertung der Daten sollen Lücken in den umgesetzten Biosicherheitsmaßnahmen erkannt und im Anschluss daran Verbesserungspotenziale und praktische Maßnahmen abgeleitet werden.
Über die untenstehenden Links gelangen Sie zu den entsprechenden Fragebögen:
Schwein – Stall- und Auslaufhaltung
Die Ergebnisse der Umfrage werden nach Ende des Befragungszeitraums auf der ÖTiKlis-Projektseite veröffentlicht.
Bauernverband zum Ampel-Ende
(DBV) Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, fordert nach dem Ende der Ampel-Koalition schnelle Neuwahlen: „Das Ende der Ampel war absehbar und folgerichtig. Dieser ständige Streit in der Regierung musste beendet werden. Es muss jetzt schnellstmöglich Neuwahlen geben, eine Hängepartie können wir uns nicht leisten. Deutschland braucht endlich eine stabile, vertrauensbildende Regierung, auch um die bedeutende Rolle in Europa nicht zu verlieren. Wir benötigen einen echten Politikwechsel mit einem Signal des Aufbruchs für unser Land. Eine Minderheitsregierung wäre sicherlich das Gegenteil. Die ...
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Mit dem Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) ist jeder Halter von Mastschweinen, dessen Tiere für die Lebensmittelerzeugung gehalten werden, dazu verpflichtet, Informationen zur Haltungsform an die zuständige Behörde, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) zu melden. Meldefrist war der 01. August 2024.
Der Thüringer Bauernverband (TBV) informierte hierzu im Wochenbericht in den Kalenderwochen 29 und 30: Umsetzung der Betriebsregistrierung Mastschwein nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Thüringen
Wie dem Bauernverband und der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Thüringen mitgeteilt wurde, haben sich noch nicht alle Mastschweine haltenden Betriebe beim TLV zurückgemeldet, was die Übermittlung der Haltungsform(en) angeht.
Wir möchten daher nochmals alle Halterinnen und Halter von Mastschweinen in Thüringen, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, daran erinnern, die geforderten Informationen zur Haltungsform an das TLV zu melden. Nutzen Sie hierfür den Meldebogen.
Der ausgefüllte Meldebogen kann zusammen mit den relevanten Nachweisen entweder postalisch oder elektronisch an die zuständige Stelle des TLV gesendet werden.
Auf der Homepage des TLV ist zudem auch ein Informationsblatt hinterlegt.
Bitte beachten: Die Meldepflicht betrifft nur Mastschweinehaltungen, deren Tiere für die Gewinnung und den Verkauf von gewerblich hergestellten Lebensmitteln gehalten werden. Mastschweinehaltungen zur Erzeugung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch müssen nicht melden.
Unter dem Motto „Stallumbau für mehr Tierwohl“ stellt die Rentenbank auf einer Informationsveranstaltung im Rahmen der EuroTier ihr Förderangebot vor. Anschließend besteht die Möglichkeit zum persönlichen Austausch. Die Informationsveranstaltung beginnt am Donnerstag, den 14. November 13:00 Uhr auf dem Messestand der Rentenbank in Halle 13 am Stand E25.
Begleitet von Fachexpertise im Stallbau und der Finanzierung möchte die Rentenbank eine Hilfestellung auf offene Fragen und Lösungsansätze in der Umsetzung bieten. Zur besseren Planung bittet der Veranstalter, sich anzumelden. Bei Bedarf können Sie bei der Anmeldung eine digitale Eintrittskarte anfordern.
Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung gibt es hier: Informationsveranstaltung auf der EuroTier - Rentenbank
Tierseuchen: Kein zusätzliches Geld aus der EU
(AgE) EU-Gesundheitskommissarin Kyriakides lehnt zusätzliche EU-Mittel für die Tierseuchenbekämpfung ab. In der Anhörung im Europaparlament am 22.10 erklärte sie, dass kurzfristig keine weiteren Gelder zur Verfügung stünden. Dario Nardella (S&D) kritisierte das Fehlen europäischer Unterstützung, besonders bei der Blauzungenkrankheit, und forderte einen EU-weiten Impfstoff gegen ASP. Auch Hilde Vautmans betonte die Notwendigkeit einer besseren Bereitstellung einheitlich zugelassener Impfstoffe im Binnenmarkt. Csaba Dömötör (PfE) forderte ...
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Nach Nr. 5.4.7.1 und Nr. 5.4.9.36 der TA-Luft (2021) sind bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen und Anlagen zur Lagerung von Gülle oder Gärresten baulich-technische Maßnahmen zur Emissionsminderung gefordert. Diese betreffen nicht nur neue Anlagen, sondern auch
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EuroTier: Informationsveranstaltung der Rentenbank zum Thema Stallumbau für mehr Tierwohl
Unter dem Motto „Stallumbau für mehr Tierwohl“ stellt die Rentenbank auf einer Informationsveranstaltung im Rahmen der EuroTier ihr Förderangebot vor. Anschließend besteht die Möglichkeit zum persönlichen Austausch. Die Informationsveranstaltung beginnt am Donnerstag, den 14.11.2024 um 13:00 Uhr auf dem Messestand der Rentenbank in Halle 13 am Stand E25. Begleitet von Fachexpertise im Stallbau und der Finanzierung möchte die Rentenbank eine Hilfestellung auf offene Fragen und Lösungsansätze in der Umsetzung bieten. Zur besseren Planung ...
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Ferkelaufzüchter haben ab dem 4. November die Möglichkeit, sich für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl (ITW) anzumelden. Diesmal können sich erstmalig auch ausländische Betriebe registrieren. Dies gilt nur für Betriebe, die bisher noch nicht an der ITW teilnehmen.
Bereits an der ITW teilnehmende Betriebe müssen nichts weiter unternehmen, um weiterhin dabeizubleiben. Eine Registrierung ist bis zum 2. Dezember 2024 möglich.
Vor der Zulassung erfolgt im Dezember eine Budgetprüfung, sollte es hier zu einer Überzeichnung kommen, entscheidet ein Losverfahren.
Neue Ferkelaufzuchtbetriebe nehmen als sogenannte „nämliche Ferkelaufzüchter“ an der ITW teil. Das bedeutet, Sie beziehen ihre Ferkel komplett von einem oder mehreren ITW-Ferkelerzeugern
und die Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgelts ist die Lieferung der Ferkel an einen ITW-Mäster.
Laut ITW erhalten Ferkelaufzüchter ein Tierwohlentgelt von 4,50 Euro je aufgezogenem Ferkel (inkl. der Preisempfehlung für Ferkelerzeuger) und geben davon 1,80 Euro an den Sauenhalter weiter. Damit soll die Wertschöpfungskette unter ITW-Kriterien geschlossen werden.
Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. Januar 2025 und der spätestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 30. September 2025.
Die Laufzeit der Betriebe ist unbegrenzt und verlängert sich mit jedem bestandenen Programmaudit um ein Jahr.
Eine Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds gibt es laut ITW bis zum 31. Dezember 2026.
Alle Unterlagen für die neue Registrierungsphase finden Sie hier im Downloadbereich.
Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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