HPAI-Geschehen in Europa
Im März 2024 wurden in Europa im Vergleich zum Vormonat deutlich weniger Fälle von hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI) sowohl bei Wildvögeln als auch bei Nutzgeflügel gemeldet. Europaweit ist die Zahl der Ausbrüche in Geflügelhaltungen von 65 Fällen im Februar auf nur noch 6 sehr deutlich gesunken. Bulgarien und Polen meldeten je zwei Ausbrüche, während Schweden und Rumänien jeweils einen Fall verzeichneten. Auch bei den Wildvögeln waren im Vergleich zum Vormonat weniger Tiere betroffen: Dänemark meldete insgesamt nur noch zwölf Fälle, während Frankreich einen weiteren Fall an der Atlantikküste verzeichnete, Österreich und Belgien meldeten jeweils einen Fall, Schweden und Kroatien zwei. Des Weiteren waren Polen und Rumänien mit je vier Fällen betroffen, während Slowenien, Moldau und Tschechien jeweils einen Fall verzeichneten. Trotz des Rückgangs der monatlichen Fallzahlen ist die Gefahr noch nicht gebannt, da die Viruszirkulation unter den Wildvögeln bestehen bleibt, was weiterhin ein Risiko für Einträge in Geflügelhaltungen darstellt. Es wird vermutet, dass ...
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Tierhaltende Betriebe, die an der Thüringer Tierwohlförderung (Rinder, Schweine, genetische Ressourcen) teilnehmen, haben bis zum 15. Mai 2024 Zeit, ihren Auszahlungsantrag für das laufende Verpflichtungsjahr bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde zu stellen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten und kommt während des fünf-jährigen Verpflichtungszeitraumes jedes Jahr auf
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Die Initiative Tierwohl (ITW) eröffnet jetzt für alle Ferkelaufzüchter die Möglichkeit sich über die neue Registrierungsphase an dem Programm für mehr Tierwohl zu beteiligen. Ferkelaufzuchtsbetriebe können sich im Zeitraum vom 2. bis zum 30. Mai 2024 für die ITW über Ihren Bündler (TBV-Service- und Marketing GmbH) anmelden.
Die neuen Ferkelaufzuchtbetriebe nehmen als sogenannte „nämliche Ferkelaufzüchter“ an der ITW teil. Das bedeutet die Ferkel müssen von Sauenhaltern kommen, die bereits in der Initiative Tierwohl zertifiziert sind und werden an einen ITW-Mäster weitervermarktet. Hier sind also schon im Vorfeld Apsprachen mit dem Mäster bzw. mit dem dahinter stehenden Vermarkter/Schlachthof zu führen.
Dafür erhält der Ferkelaufzüchter ein Tierwohlentgelt für jedes Ferkel von 4 Euro und gibt davon 1,80 Euro an den Sauenhalter weiter. Damit soll die Wertschöpfungskette unter ITW-Kriterien geschlossen werden.
Für die Programmzulassung findet im Juni eine Budgetprüfung statt. Sollte es dabei zu einer Überzeichnung kommen, entscheidet ein Losverfahren über die Teilnahme am Programm. Die Rückmeldung erhalten die Betriebe voraussichtlich ab Mitte/Ende Juni 2024.
Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. Juli 2024 und der spätestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 30. September 2024.
Die Laufzeit der Betriebe ist unbegrenzt und verlängert sich mit jedem bestandenen Programmaudit um ein Jahr.
Eine Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds gibt es bis zum 31. Dezember 2024.
Alle Unterlagen für die neue Registrierungsphase finden Sie im Downloadbereich unter hier. https://www.tbv-erfurt.de/service/initiative-tierwohl
Ansprechpartner
Stefan Ritter
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Telefon: +49 (0)361 262 533 00
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Fleischherkunft bald Pflichtangabe in Schweden
(AgE) In Zukunft sollen Restaurants und Catering-Firmen in Schweden Auskunft darüber geben, woher das Fleisch in den servierten Mahlzeiten stammt. Entsprechende Vorschriften soll die nationale Lebensmittelbehörde ausarbeiten. Diese sollen bis spätestens 15. Dezember 2024 als Entwurf vorliegen. Die Unternehmen sollen verpflichtet werden, die Kundschaft über das Herkunftsland von frischem, gekühltem, gefrorenem und gehacktem Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch zu informieren. Der Verwaltungsaufwand soll sowohl für die Unternehmen als auch für die Kommunen möglichst gering sein und viel Flexibilität bei den Angaben zulassen. Schwedens Landwirtschaftsminister Peter Kullgren begründete den Vorstoß damit, dass Verbraucher ausreichend Informationen benötigen ...
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Zum 1. Mai 2024 wird der ehemals von Vion geführte Rinderschlachthof in Altenburg von der Tönnies-Gruppe übernommen. Die kartellrechtliche Prüfung durch das EU-Kartellamt ist abgeschlossen und gibt grünes Licht für eine Übernahme. Die Tönnies-Gruppe geht von einem reibungslosen Übergang des Schlachtbetriebes aus, da sich die vorhandenen Anlagen in einem guten Zustand befinden und daher weniger Investitionsbedarf vorliegt. Aufgrund von wirtschaftlichen Umstrukturierungen bei Vion, hat sich der Konzern zum Anfang dieses Jahres aus mehreren deutschen Schlachthofstandorten, darunter Altenburg, zurückgezogen.
Der Standort in Altenburg soll zukünftig unter dem Namen „Altenburger Fleisch“ laufen und Tönnies in seiner Rindfleischkompetenz stärken. Die ersten „Tönnies-Rinder“ sollen bereits am 2. Mai zur Schlachtung geführt werden. In der Anfangszeit möchte Tönnies eine Kapazität von 2.000 Rindern pro Tag ausschöpfen.
Quellen dazu:
Tönnies: Größter deutscher Schlachter wächst weiter (topagrar.com)
Dokument Beschluss des EU-Kartellamtes
Foto: froto
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Der Rat der Europäischen Union hat am 12. April seine Zustimmung zur revidierten Industrieemissionsrichtlinie (IED) gegeben. Die IED wird nun zeitnah im Amtsblatt der EU veröffentlicht und sodann zwanzig Tage nach der Veröffentlichung wirksam werden.
Für die Schweinehaltung wird ein neuer
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Startfreigabe für das Herkunftskennzeichen „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“
Am 8. April gab die Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) den offiziellen Start des Herkunftskennzeichens „Gutes aus deutscher Land-wirtschaft“ bekannt. Unternehmen und Organisationen aus der Agrar- und Ernährungsbranche ist es ab sofort möglich, sich online zu registrieren, eine entsprechende Zeichennutzungsvereinbarung abzuschließen und das neue Kennzeichen für ihre Produkte zu nutzen. In einem ersten Schritt kann das Kennzeichen für folgende Produktgruppen verwendet werden: Fleisch und Fleischwaren (Rind, Schwein, Geflügel), frische Eier, Obst, Gemüse, Kartoffeln und Molkereiprodukte. Die Einführung des Herkunftskennzeichens ist das Ergebnis einer umfangreichen Branchenvereinbarung, die Herkunftskriterien für die gekennzeichneten Produkte festlegt und sicherstellt, dass nur Produkte, die diesen Kriterien entsprechen ...
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Der Thüringer Bauernverband e.V. (TBV) und die Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Thüringen e.V. (IGS) wurden im Rahmen des schriftlichen Anhörungsverfahrens des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichheit des Thüringer Landtags gebeten, zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (ThürTierNebAG) Stellung zu nehmen.
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Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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