Gemäß dem Tierarzneimittelgesetz sind Tierhalter der unten aufgeführten Nutzungsarten dazu verpflichtet, am Antibiotika-Monitoring teilzunehmen. Hierzu ist es erforderlich zweimal im Kalenderjahr entsprechende Daten zu Tierbestandszahlen zu melden, oder eine Nullmeldung abzugeben, wenn keine antibiotische Behandlung im Betrieb vorgenommen wurde. Die elektronische Meldung erfolgt über die Tierarzneimitteldatenbank (TAM) des Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier). Tierhalter haben bis zum 14. Juli 2024 Zeit, Anfangsbestand, Bestandsveränderungen (auch verendete und getötete Tiere) oder Nullmeldungen der ersten sechs Monate des Jahres 2024 in der HIT-TAM-Datenbank zu melden.
Die Meldung muss taggenau, aber nicht tagesaktuell sein.
Alle weiteren Informationen können Sie unter https://www1.hi-tier.de/infoTA.html abrufen.
Nutzungsart |
Bestandsuntergrenze |
Zugegangene Kälber < 12 Monate |
25 |
Milchkühe |
25 |
Saugferkel |
85* |
Zuchtschweine |
85 |
Absatzferkel bis 30 kg |
250 |
Mastschweine über 30 kg |
250 |
Masthühner |
10.000 |
Legehennen |
4.000 |
Junghennen |
1.000 |
Mastputen |
1.000 |
Die Bestandsuntergrenzen sind für jede Nutzungsart getrennt zu betrachten.
*Die Bestandsuntergrenze für Saugferkel ergibt sich aus der Bestandsuntergrenze für Muttersauen bzw. Zuchtschweine.