• +49 (0)361 262 530
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Nicht vergessen: Stichtagsmeldung in der HIT-TAM Datenbank bis zum 14. Juli 2024!

Gemäß dem Tierarzneimittelgesetz sind Tierhalter der unten aufgeführten Nutzungsarten dazu verpflichtet, am Antibiotika-Monitoring teilzunehmen. Hierzu ist es erforderlich zweimal im Kalenderjahr entsprechende Daten zu Tierbestandszahlen zu melden, oder eine Nullmeldung abzugeben, wenn keine antibiotische Behandlung im Betrieb vorgenommen wurde. Die elektronische Meldung erfolgt über die Tierarzneimitteldatenbank (TAM) des Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier). Tierhalter haben bis zum 14. Juli 2024 Zeit, Anfangsbestand, Bestandsveränderungen (auch verendete und getötete Tiere) oder Nullmeldungen der ersten sechs Monate des Jahres 2024 in der HIT-TAM-Datenbank zu melden.

Die Meldung muss taggenau, aber nicht tagesaktuell sein.

Alle weiteren Informationen können Sie unter https://www1.hi-tier.de/infoTA.html abrufen.

 

Nutzungsart

Bestandsuntergrenze

Zugegangene Kälber < 12 Monate

25

Milchkühe

25

Saugferkel

85*

Zuchtschweine

85

Absatzferkel bis 30 kg

250

Mastschweine über 30 kg

250

Masthühner

10.000

Legehennen

4.000

Junghennen

1.000

Mastputen

1.000

 

Die Bestandsuntergrenzen sind für jede Nutzungsart getrennt zu betrachten.

*Die Bestandsuntergrenze für Saugferkel ergibt sich aus der Bestandsuntergrenze für Muttersauen bzw. Zuchtschweine.

 

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt
1000 Zeichen noch.
Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung