• +49 (0)361 262 530
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tierhaltung-Tierwohl

Tierhaltung-Tierwohl (509)

DBV Bauerninfo Geflügel 29/2024

Dienstag, 23. Juli 2024

Umfrage zur Biosicherheit

Zur Verringerung eines Tierseucheneintrags ist der Umgang mit der Biosicherheit entscheidend. Die anonyme Umfrage soll ermitteln, welche Maßnahmen aktuell ergriffen werden. Die Auswertung der Daten soll Verbesserungspotenziale und praktische Maßnahmen aufzeigen. Die Umfrage erfolgt im Rahmen des ÖTiKlis-Projekts, einem gemeinsamen Forschungsprojekt des Friedrich-Loeffler-Instituts und der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf. Die Umfrage finden Sie unter folgenden ...

 

In Hessen ist ein weiterer Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand aufgetreten. Wie das hessische Landwirtschaftsministerium am Donnerstag bekanntgab, meldete ein Landwirt der zuständigen Veterinärbehörde am vergangenen Mittwoch drei verendete Schweine. Weitere Tiere zeigten Krankheitssymptome. Untersuchungen des Landeslabors bestätigten den Verdacht auf ASP. In dem betroffenen Betrieb in der Gemeinde Stockstadt (Kreis Groß-Gerau) werden mehr als 1.100 Schweine gehalten. Aus Gründen der Seuchenbekämpfung laufen derzeit die tierschutzgerechten Tötungsmaßnahmen des Gesamtbestandes durch ein Fachunternehmen. Die Kosten
Infolge der in jüngster Zeit gestiegenen Zahl von gezielten Stalleinbrüchen in landwirtschaftlichen Betrieben durch so genannte „Tierschutzaktivisten“, möchten wir Ihnen folgende Information des Deutschen Bauernverbands (DBV) übermitteln: Dem DBV liegen

Im Hinblick auf den laufenden Prozess und die Stellungnahme des Bundesrates möchten wir Sie noch einmal auf die Unterschriftenaktion gegen die geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes hinweisen, die der Deutschen Bauernverband (DBV) gemeinsam mit den Landesbauernverbänden gestartet hat. Ihre Teilnahme ist von großer Bedeutung! Infos und die Möglichkeit zur Unterzeichnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.bayerischerbauernverband.de/tierschutzgesetz-so-nicht

Am vergangenen Freitag (5. Juli) fand die erste Lesung zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Bundesrat statt. Aus den Bundesländern kamen insgesamt 85 Änderungsempfehlungen zum Regierungsentwurf. Änderungen mahnten die Bundesländer unter anderem in den Bereichen Kupierverzicht bei Schweinen und Lämmern, Enthornung, Tierschutzindikatoren, Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten, Zucht und VTN-Betrieben an. In der Abstimmung erhielten 47 Empfehlungen die Zustimmung der Länder. Im nächsten Schritt erfolgt nun eine Gegenäußerung der Bundesregierung zu dieser Stellungnahme des Bundesrates, bevor der Vorgang im September in den Bundestag geht.

Bundesrat zur Änderung Tierschutzgesetz

Am vergangenen Freitag (5. Juli) fand die erste Lesung zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Bundesrat statt. Aus den Bundesländern kamen insgesamt 85 Änderungsempfehlungen zum Regierungsentwurf. Änderungen mahnten die Bundesländer unter anderem in den Bereichen Kupierverzicht bei Schweinen und Lämmern, Enthornung, Tierschutzindikatoren, Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten, Zucht und VTN-Betrieben ...

 

Mit dem Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) wurde eine staatlich verpflichtende Kennzeichnung der Tierhaltungsform bei Lebensmitteln tierischer Herkunft geregelt. Diese muss ab 1. August nächsten Jahres auf Packungen und in den Auslagen des Einzelhandels verwendet werden. Hierdurch sollen eine höhere Transparenz und Klarheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen werden. Die Haltungskennzeichnung umfasst die fünf Haltungsformen Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Nach aktuellem Stand gilt diese Kennzeichnungspflicht zunächst nur für frisches Schweinefleisch aus dem Haltungsabschnitt Mast (mehr als zehn Wochen alt und mit einem Lebendgewicht von mindestens 40 Kilogramm geschlachtet). Gemäß TierHaltKennzG ist jede Halterin und jeder Halter…

Bauerninfo Schwein 28/2024

Donnerstag, 11. Juli 2024

Kultiviertes Geflügelfleisch im Tiefkühlregal

Das Unternehmen Eat Just aus Kalifornien ist ein Vorreiter im Bereich des künstlich hergestellten Geflügelfleisches. Das In-vitro-Geflügelfleisch „Good Meat“ wird in Singapur und den USA vermarktet. In Singapur hat Eat Just nun das neue Produkt „Good Meat 3“ eingeführt, das erstmals in der Tiefkühlabteilung eines Fleisch- und Feinkostladens erhältlich ist. Der Anteil an künstlich erzeugtem Geflügelfleisch im Produkt ist jedoch gering und liegt laut Hersteller nur bei 3 %. Dies soll die Verfügbarkeit von kultiviertem Fleisch erhöhen. Zuletzt nannte die Online-Plattform MIT Technology Review kultiviertes Hühnerfleisch...

 

Bauerninfo Schwein 27/2024

Donnerstag, 04. Juli 2024

Gemäß dem Tierarzneimittelgesetz sind Tierhalter der unten aufgeführten Nutzungsarten dazu verpflichtet, am Antibiotika-Monitoring teilzunehmen. Hierzu ist es erforderlich zweimal im Kalenderjahr entsprechende Daten zu Tierbestandszahlen zu melden, oder eine Nullmeldung abzugeben, wenn keine antibiotische Behandlung im Betrieb vorgenommen wurde. Die elektronische Meldung erfolgt über die Tierarzneimitteldatenbank (TAM) des Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier). Tierhalter haben bis zum 14. Juli 2024 Zeit, Anfangsbestand, Bestandsveränderungen (auch verendete und getötete Tiere) oder Nullmeldungen der ersten sechs Monate des Jahres 2024 in der HIT-TAM-Datenbank zu melden.

Die Meldung muss taggenau, aber nicht tagesaktuell sein.

Alle weiteren Informationen können Sie unter https://www1.hi-tier.de/infoTA.html abrufen.

 

Nutzungsart

Bestandsuntergrenze

Zugegangene Kälber < 12 Monate

25

Milchkühe

25

Saugferkel

85*

Zuchtschweine

85

Absatzferkel bis 30 kg

250

Mastschweine über 30 kg

250

Masthühner

10.000

Legehennen

4.000

Junghennen

1.000

Mastputen

1.000

 

Die Bestandsuntergrenzen sind für jede Nutzungsart getrennt zu betrachten.

*Die Bestandsuntergrenze für Saugferkel ergibt sich aus der Bestandsuntergrenze für Muttersauen bzw. Zuchtschweine.

 

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontakt
1000 Zeichen noch.
Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung