Thüringen unterstützt tierhaltende Betriebe aus Thüringen im Rahmen der Thüringer Tierwohlförderung in diesem Jahr mit 1,9 Mio. Euro. Dies geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum hervor. Demnach steht das Fördergeld insgesamt 67 landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung, welche sich im vergangenen Herbst neu verpflichtet haben. Die Verpflichtung gilt für vier Jahre und betrifft die Tierwohlmaßnahmen Rind (Sommerweidehaltung), Schweine und Genetische Ressourcen.
Im Detail erhalten 35 schweinehaltende Betriebe mit insgesamt 173.000 Sauen, Aufzuchtferkeln und Mastschweinen eine Förderung von 1,8 Mio. Euro und damit den überwiegenden Teil der Fördermittel. Weitere 57.000 Euro fließen an 17 Betriebe mit 500 Milch- und Mastrindern zur Förderung der Sommerweidehaltung. Für die Erhaltung gefährdeter, heimischer Nutztierrassen unterstützt das Land in diesem Jahr 15 Antragsteller mit 25.000 Euro.
Voraussetzung für eine Auszahlung der Fördergelder ist die fristgerechte Vorlage eines Verwendungsnachweises sowie die Einreichung eines Auszahlungsantrages. Folgende Fristen sind zu beachten:
28. Februar 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweises für die Maßnahmengruppe Rind und Schwein
15. Mai 2025 – Fristende zur Einreichung eines Verwendungsnachweise für die Maßnahmengruppe Genetische Ressourcen
15. Mai 2025 – Fristende zur Einreichung des Auszahlungsantrages in Verbindung mit dem Sammelantrag