Die Frist für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) soll vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026 verschoben werden. Darauf haben sich am 22. Mai Agrarpolitiker der Union und SPD in Berlin verständigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wurde bereits am
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