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Agrarförderung

Agrarförderung (130)

Erste betriebswirtschaftliche Analysen zum Jahresabschluss 2023/2024 sowie das Konjunkturbarometer der Landwirtschaftlichen Rentenbank zeigen, dass sich die Wirtschaftlichkeit in vielen Betriebszweigen deutlich nach unten bewegt und kaum noch ein Betrieb bereit ist zu investieren. Die anhaltend unsicheren politischen Zeiten und die Ungewissheit zur zukünftigen Ausrichtung spiegeln sich in den Ergebnissen wider.

Am 12. Dezember wird der endgültige Situationsbericht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) veröffentlicht und gleichzeitig darauf basierende die Wahlforderungen gestellt. Unstrittig ist, dass im Forderungskatalog auch der Bürokratieabbau enthalten sein wird. Stellt uns doch die Bürokratie jeden Tag aufs Neue vor Herausforderungen.

Vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft war zur Sitzung zu erfahren, dass die Novellierung des Agrarstatistikgesetzes in Verbindung mit dem Bürokratieentlastungsgesetz zwar mehr Daten erfassen soll, diese aber zur Entlastung der Betriebe nicht direkt von ihnen zu liefern seien. Hintergrund für die zusätzlichen Daten sind die EU-Forderungen nach sozialer sowie ökologischer Nachhaltigkeit. Einen kleinen Vorboten dazu kennen wir hier in Thüringen bereits, das Flächenregister im Antragsportal PORTIA. Grundvoraussetzung ist natürlich eine gute Digitalisierung. Wie unterschiedlich die Bundesländer an dieses Thema herangehen, zeigte in der Sitzung Bayern mit seinem geplanten Agrardatennetzwerk, Schleswig-Holstein mit seiner diskutierten Datensäule nach Vorbild der dänischen Datenerfassung sowie Thüringen mit dem bereits eingeführten Portal PORTIA inklusive Flächenregister. Wichtig war allen, dass es zu einer echten Entbürokratisierung kommen muss, man auch mal über Landesgrenzen schauen darf und die Grundlage für ein solides System mit einer zentral gut aufgestellten IT-Abteilung braucht.

 

 

Unter dem Motto „Stallumbau für mehr Tierwohl“ stellt die Rentenbank auf einer Informationsveranstaltung im Rahmen der EuroTier ihr Förderangebot vor. Anschließend besteht die Möglichkeit zum persönlichen Austausch. Die Informationsveranstaltung beginnt am Donnerstag, den 14. November 13:00 Uhr auf dem Messestand der Rentenbank in Halle 13 am Stand E25.

Begleitet von Fachexpertise im Stallbau und der Finanzierung möchte die Rentenbank eine Hilfestellung auf offene Fragen und Lösungsansätze in der Umsetzung bieten. Zur besseren Planung bittet der Veranstalter, sich  anzumelden. Bei Bedarf können Sie bei der Anmeldung eine digitale Eintrittskarte anfordern.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung gibt es hier: Informationsveranstaltung auf der EuroTier - Rentenbank

Zusammen mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank unterstützt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Frauen in der Grünen Branche mit einem neuen Coaching-Programm.

Das Programm soll Frauen Mut machen und konkret dabei begleiten, Führungsaufgaben in der Landwirtschaft zu übernehmen. Dabei geht es neben der betriebswirtschaftlichen Beratung zur Existenzgründung, Selbstorganisation und Unternehmensführung auch um Gesundheitsförderung und Prävention. Die organisatorische Abwicklung des Programms obliegt der SVLFG. Finanziert wird die Maßnahme aus dem Innovationsfonds der Rentenbank. Gefördert werden Einzel- oder Gruppencoachings mit maximal 1.800 Euro pro Teilnehmerin. Mehr zur Förderung findet sich in der Pressemeldung der SVLFG sowie hier

 

Eine sehr interessante Analyse zu den Eigentümerstrukturen von Landwirtschaftsflächen in Deutschland stellte Andreas Tietz vom Thünen-Institut für Lebensverhältnisse im Ländlichen Raum zur Fachausschusssitzung Agrarstruktur beim Deutschen Bauernverband vor. Der Hintergrund des Forschungsprojektes

 

Am 1. Oktober haben die ersten Betriebe per Mail die Aufforderung zur KULAP-Nachweisführung erhalten. Dabei soll die Dokumentation von Art und Datum der auf den Verpflichtungsflächen vorgenommenen Bewirtschaftungsmaßnahmen gemäß Anlage

 

Seit gestern ist die neue Antragsrunde zur Förderung des Tierwohls in Thüringen gestartet. Bis zum 30. September können über das Antragsportal PORTIA entsprechende Anträge gestellt werden. Die Verpflichtung gilt für vier Jahre und betrifft die Tierwohlmaßnahme Rind (Sommerweidehaltung), Schwein und genetische Ressourcen.

Nähere Informationen zur Antragstellung hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in einem Informationsblatt bereitgestellt. Wer noch einmal die Förderbedingungen zur Tierwohlförderung nachlesen möchte findet Details hier.

 

Fristgemäß wurde am 19. August 2024 das Interessenbekundungsverfahren im Investitionsförderprogramm von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK NABO)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat am vergangenen Freitag die „Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften“ (kurz: ANK NABO) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) veröffentlicht. Gefördert werden Maschinen und Geräte zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie zur extensiven Grünlandbewirtschaftung. Mit der Umsetzung der Förderung wurde die Landwirtschaftliche Rentenbank beauftragt. Für die Förderung stellt der Bund insgesamt bis zu 100 Mio. Euro bis Ende 2026 zur Verfügung.

Nachhaltige Finanzierung

Donnerstag, 04. Juli 2024

Der Gesetzgeber wird nicht müde, neue Vorschriften in seinen Augen natürlich bessere Nachweisführung und Nachvollziehbarkeit zu schaffen. In den Bewertungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gemeinsam mit den Landesbauernverbänden sind es aber ein weiterer Aufbau von Bürokratie.

Neuestes Bürokratiemonster was auf die Branche zukommt, ist die

 

Im Ergebnis der Agrarratssitzung im April dieses Jahres hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Anhebung der De-minimis-Beihilfegrenzen vorgelegt. Die Europäische Kommission hat diesbezüglich eine öffentliche Konsultation zu Änderung der „De-minimis“-Beihilfen im Agrarsektor gestartet.

 

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