Laut Förderrichtlinie KULAP2022 ist bei der Maßnahme H (Hüteschafhaltung Biotop-Grünland) eine Erstnutzung der Fläche durch Beweidung mit betriebseigenen Schafen oder Ziegen in Form von Hütehaltung bis 30. August als Zuwendungsvoraussetzung festgelegt.
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