Für tierhaltende Betriebe, die bisher noch keine Förderung auf Basis der Thüringer Tierwohlförderrichtlinie „T(h)ür Tierwohl“ beantragt haben, besteht vom 30. August bis zum 30. September erneut die Möglichkeit, einen Antrag zur Teilnahme an diesem Förderprogramm zu stellen.
Die Einreichung des Antrages erfolgt ausschließlich
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