Durch die Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) im Januar 2021 wurden die Anforderungen für die Haltung von Sauen im Deckzentrum grundlegend überarbeitet. Gemäß den neuen Regelungen müssen ab dem 9. Februar 2029 alle Sauen von der Absetzung bis zur ersten Besamung über mindestens 5 m² uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche verfügen. Zusätzlich sollen die Tiere in Gruppen gehalten werden. Einschränkungen in der Fixierung der Tiere sind fortan lediglich während der Besamung, Behandlung und Rauschekontrolle erlaubt.
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