Im Thüringer Programm zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2022) besteht bei Teilnahme an den Maßnahmen Artenreiches Grünland – Kennarten (K1 – 6 Kennarten und K2 – 8 Kennarten) für die Landwirtin bzw. den Landwirt die Pflicht zur Abgabe des Nachweises der Kennartenbonitur in der von der Bewilligungsbehörde festgelegten Form.
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat in der vergangenen Woche per Erlass den Erfassungszeitraum für die Kennarten im Rahmen der KULAP-Maßnahmen Artenreiches Grünland K1 und K2 auf den 30. September verschoben. Durch die Änderung der Antragsvoraussetzung für die Nachweisführung der Kennartenbonitur wurden nun die Erfassungszeiträume mit denen der Ökoregelung ÖR5 gleichgezogen.