Am 22. März fand die Auftaktveranstaltung zur neuen Förderung für die Niederlassung der Junglandwirte im Freistaat Thüringen. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) stellte die Förderrichtlinie vor, welche am 4. April im Staatsanzeiger veröffentlicht werden soll vor, das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) referierte zum Antragsverfahren und das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) erläuterte die beiden Excel-Tools zur Erstellung des Geschäftsplans und dem Berechnungsprogramm für den kalkulatorischen Arbeitskräftebedarf.
Am 23. März soll die Förderung für junge Menschen starten, die erstmalig den beruflichen Sprung in die Landwirtschaft wagen. Bis maximal 70.000 Euro Startkapital erhalten Neugründerinnen und Nachfolger von landwirtschaftlichen Betrieben, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind. Im Haushalt sind pro Jahr insgesamt 700.000 Euro eingestellt. Es soll kein Windhund Prinzip angewandt werden, es hat also jede Antragstellerin oder Antragsteller bis einschließlich 15. Mai Zeit ihren/seinen Antrag abzugeben. In diesem Jahr erfolgt die Beantragung hauptsächlich in Papierform, der Geschäftsplan sowie die Berechnung des kalkulatorischen Arbeitskräftebedarfs sind elektronisch per Mail einzureichen. Zukünftig soll die Beantragung ausschließlich online erfolgen.
Der Antrag, weitere Informationen sowie Voraussetzungen zum Ablauf des Förderverfahrens sind auf https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/eler-junglandwirtefoerderung zu finden.